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Übersicht

I. So erhalten Sie Geld zurück, wenn der Verkäufer nicht liefert:

II. Wie beantrage ich einen Mahnbescheid?

A. der manuelle Mahnbescheid

B. der maschinelle Mahnbescheid

III. Was passiert jetzt?

 

A.

Das Amtsgericht wird den Mahnbescheid dem Antragsgegner zustellen. Der Antragsgegner hat die Möglichkeit, gegen den Mahnbescheid hinsichtlich des gesamten oder auch eines Teilbetrages Widerspruch einzulegen. In diesem Fall müssten Sie Ihren Anspruch im Wege des Klageverfahrens vor Gericht durchsetzen. Hier empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes wobei dies bei Hauptforderungen bis 5.000,00 €, die vor einem Amtsgericht verhandelt werden, nicht zwingend notwendig ist, da dort kein Anwaltszwang besteht. Geht es jedoch um mehr als 5.000,00 € müssen Sie einen Rechtsanwalt beauftragen.

B.

Manueller Mahnbescheid

Wenn der Antrag auf manuellen Mahnbescheid zugestellt worden ist, erhalten Sie Blatt 3 des Mahnbescheides vom Amtsgericht zugeschickt. Dort ist das Zustelldatum eingetragen. Zwei Wochen nach dem Zustelldatum können Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Dies sollten Sie keinesfalls eher machen. Hat der Antragsgegner bisher noch keine Zahlungen geleistet, müssen Sie unten rechts in dem gelben Formular zur Beantragung des Vollstreckungsbescheides unter Nummer 6 ein Kreuz machen, wenn Sie keine Zahlungen erhalten haben. Ferner müssen Sie unter Nummer 7 ankreuzen, dass die Zustellung des Bescheides vom Gericht veranlasst werden soll. Den Antrag selber müssen Sie mit Ort, Datum und Unterschrift unterzeichnen und das Amtsgericht senden.

Maschineller Mahnbescheid

Auch bei einem maschinellen Mahnbescheid erhalten Sie einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Tragen Sie im 1. Feld eine 1 ein, wenn der Verkäufer keine Zahlungen geleistet hat. Im 2. Feld müssen Sie auch eine 1 eintragen, damit der Vollstreckungsbescheid durch das Gericht zugestellt wird.

Im 3. Feld müssen Sie unten links ein Kreuz machen, damit die Kosten des Verfahrens auch weiter verzinst werden.

Ganz unten links müssen Sie dann Ihren Absender angeben und den Antrag auf Vollstreckungsbescheid unten rechts unterschreiben.

Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides frühestens nach zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheides, dieses Datum können Sie dem Antrag entnehmen, verschickt werden darf.

Der Vollstreckungsbescheid

Zwei weitere Wochen nach Zustellung des Vollstreckungsbescheides erhalten Sie dann, wenn der Antragsgegner keinen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegt, den Vollstreckungsbescheid. Legt der Antragsgegner gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch ein, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, Ihren Anspruch auf dem Klagewege vor einem Gericht zu begründen

Mit dem Vollstreckungsbescheid können Sie dann, wenn der Antragsgegner immer noch nicht zahlt, einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Müssen Sie einen Gerichtsvollzieher beauftragen, so muss dies in der Regel ein Gerichtsvollzieher am Wohnort des Verkäufers sein. Diesbezüglich wenden Sie sich am besten an das dortige Amtsgericht. Die Zwangsvollstreckung können Sie auch über einen Rechtsanwalt laufen lassen. Die Kosten für die Einschaltung eines Rechtsanwaltes im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens muss der Verkäufer tragen.

Sie können selbstverständlich für die Beantragung eines Mahnbescheides auch einen Rechtsanwalt beauftragen. Die Anwaltskosten muss hierbei der Antragsgegner tragen, wobei Sie diese in der Regel erst einmal vorstrecken müssen.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard

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