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Werbung mit dem Logo der Stiftung Warentest: 

Ab 01.01.2014 Lizenz notwendig

Testwerbung war und ist ohnehin schon kompliziert und anspruchvoll und wird nun noch komplizierter:

Bisher war es so, dass bei einem guten Testergebnis bei einem Test der Stiftung Warentest Hersteller bei Einhaltung bestimmter Regelungen der Stiftung Warentest das Test-Logo zur Werbung verwenden durften. Dies hat sich nunmehr zum 01.01.2014 geändert. Die Stiftung Warentest hat ein Lizenzmodell eingeführt, das Voraussetzung dafür ist, dass Hersteller (und damit letztlich auch Verkäufer) mit dem Logo werben dürfen. Vor dem Hintergrund, dass die Stiftung Warentest auch aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, sieht dies schon ein wenig nach Geldschneiderei aus, da eine Lizenz bis zu 25.000,00 Euro kosten kann. Die Vermarktung erfolgt duch die Ral ggmbH.

Grundsätzlich gilt folgendes:

Eine Nutzung des Stiftung-Warentest-Logos ist seit dem 01.01.2014 nur noch dann zulässig, wenn bezogen auf das jeweilige Produkt eine kostenpflichtige Lizenzvereinbarung abgeschlossen wurde. In der Regel wird es der Hersteller sein, der den Test gewonnen hat, der dies veranlasst.

  • Lizenzen werden ausschließlich mit einer zeitlichen Befristung von einem bzw.  zwei Jahren vergeben.
  • Die erstmalige Veröffentlichung der Testergebnisse muss nach dem 30.06.2013 erfolgt sein.
  • In dem Test-Logo muss die dazugehörige Lizenznummer explizit aufgeführt werden.

Das Logo mit Lizenznummer sieht wohl sinngemäß so aus.

 

 

Achtung bei Werbung mit Warentest-Logo

Es ändern sich somit gerade bei aktuellen Tests die Logos. Wer als Internethändler mit Testergebnissen wirbt, sollte darauf achten, dass nur noch lizenzierte Logos der Stiftung Warentest beworben werden.

Die RAL gGmbH weist darauf hin, dass die Bewerbung mit Test-Logos bei einem Test vor dem 01.01.2012 nicht mehr zulässig ist. Grundsätzlich gilt, dass das Test-Logo nur dann verwendet werden darf, wenn eine Lizenz vorliegt. Es heißt auf der Internetseite der RAL gGmbH: “Händler können formlos vom Hersteller bevollmächtigt werden, das Test-Logo zu verwenden.”

Alternative: Bewerbung mit Testergebnissen ohne Test-Logo

Zutreffend wird darauf hingewiesen, dass eine Bewerbung mit Testergebnissen der Stiftung Warentest auch selbstverständlich weiterhin möglich ist, selbst wenn keine Lizenzierung erfolgt. Dann darf lediglich in “Textform” über das Testergebnis informiert werden. Nicht mehr zulässig ist die Verwendung des offiziellen Logos der Stiftung Warentest.

Unterschiedliche Lizenzmodelle

Wenig seriös klingt das von der Stiftung Warentest angebotene Lizenzmodell. Es gibt zum einen das “Silber”-Modell und das “Gold”-Modell. Silber ist alles ohne TV- und Kinowerbung, wer sich das Testergebnis vergolden lässt, darf auch im Kino und im Fernsehen werben. Die Gültigkeit der Lizenz kann online überprüft werden.

Es ist schon klar, dass ein gutes Testergebnis, am besten noch der Sieg, bei einem Test der Stiftung Warentest extrem verkaufsfördernd ist.

Die Stiftung Warentest wurde 1964 auf Beschluss des Deutschen Bundestages hin gegründet. Im aktuellen Koalitionsvertrag 2013 der GroKo wird die Stiftung Warentest sogar benannt. Es heißt dort:

“Die Zuwendungen an die Stiftung Warentest und der Verbraucherzentrale Bundesverband werden erhöht. Das Stiftungskapital der Stiftung Warentest wird verstärkt.”

Warum nunmehr bei einem Testergebnis, das im weitesten Sinne mit öffentlichen Geldern finanziert wird, die entsprechenden Unternehmen nach vielen Jahrzehnten plötzlich Lizenzgebühren zahlen sollen, erschließt sich nicht.

Was bedeutet das neue Lizenzmodell konkret für Internethändler?

Wer mit Testergebnissen, sei es der Stiftung Warentest oder mit anderen Tests, wirbt, hat umfangreiche rechtliche Anforderungen zu erfüllen, die wir hier einmal für Sie zusammengestellt haben.

Wer ab dem 01.01.2014 ein Testergebnis der Stiftung Warentest ohne Logo als Text darstellt oder als quasi eigene Grafik, muss eigentlich nichts weiter beachten.

Alle Händler, die jedoch das Logo der Stiftung Warentest darstellen, sollten mit dem Hersteller klären, ob sie das Logo auch verwenden dürfen. Zudem sollte, die aktuellen Logos enthalten wohl eine Lizenznummer, geklärt werden, ob es sich tatsächlich um ein lizenziertes Logo handelt.

Die Stiftung Warentest ist in der Vergangenheit zum Teil gegen unzulässige Testwerbungen vorgegangen. Ob bei einer Bewerbung mit Test-Logos ohne Lizenzierung die Stiftung Warentest rechtliche Schritte einleiten wird, bis hin zur Abmahnung, bleibt abzuwarten.

Jedenfalls sollte jeder, der mit einem Test-Logo wirbt, dieses überprüfen und ggf. aktualisieren.

Stand: 14.01.2014

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/4fed76d89a494cc89c3d406ae18c6bc4