link-os-plattform-loeschen-20-07-2025
Shopbetreiber und Internetverkäufer aufgepasst: Link auf die OS-Plattform muss zum 20.07.2025 gelöscht werden
Die Online-Streitbeilegungsplattform der EU war von Anfang an ein Rohrkrepierer: Eine außergerichtliche Streitbeilegung im Onlinehandel war in Deutschland weder notwendig noch praxisgerecht. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, als dass es deutschen Verbrauchern einfach und preiswert möglich ist, vor deutschen Gerichten ihre Rechte einzuklagen.
Hinzu kommt, dass die allermeisten Internethändler gar nicht bereit waren, am Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
Wie bei der seit Anfang 2016 geltenden damaligen neuen Informationspflicht, war das Thema OS-Plattform in erster Linie ein Abmahnthema. Viele Internetverkäufer hatten nicht auf die OS verlinkt, dieser Aspekt wurde sowohl von Abmahnvereinen wie aber auch von Wettbewerbern umfangreich abgemahnt.
Die Hintergründe zum Scheitern der OS-Plattform erläutere ich hier.
Am 20.07.2025 ist Ende der OS-Plattform
Durch die EU-Verordnung 2024/3328 „…im Hinblick auf die Einstellung der europäischen Plattform für Online-Streitbeilegung“ wird die OS-Plattform eingestellt.
In der Praxis ist die Nutzbarkeit schon längst abgelaufen: Beschwerden konnten nur noch bis zum 19.03.2025 eingereicht werden. In dem Link auf die OS-Plattform informiert die EU über die Einstellung:
Rechtsfolgen für Shopbetreiber und Internethändler
Wurde in der Vergangenheit eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen einer fehlenden Verlinkung auf die OS-Plattform abgegeben?
Das Thema fehlender Link auf die OS-Plattform war in meiner Beratungspraxis seit 2016 ein hundertfaches Abmahnthema.
Soweit Sie als Shopbetreiber in der Vergangenheit eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hatten, empfiehlt es sich rein vorsorglich, diese aufgrund der Rechtsänderung zu kündigen.
Verlinkung auf die OS-Plattform löschen – aber erst zum 20.07.2025
Endgültiges Ende und damit auch Ende der Verpflichtung, auf die OS-Plattform zu verlinken ist
Sonntag, der 20. Juli 2025
Zu diesem Datum sollte daher der Verweis auf die OS-Plattform und die Verlinkung
gelöscht werden, und zwar in allen Online-Angeboten, unabhängig von der Plattform.
Inwieweit Informationen zu OS-Plattform und eine Verlinkung nach dem 20.07.2025 wettbewerbsrechtlich problematisch sein könnte, ist zum jetzigen Zeitpunkt ungeklärt.
Nachfolgend informiere ich Sie über einzelne Aspekte der Löschung des Links auf die OS-Plattform:
Internetshop
In einem Internetshop ist häufig im Impressum des Shops auf die OS-Plattform verlinkt worden.
Diesen Link sollten Sie löschen.
Soweit die Information zu OS-Plattformen in einem gesonderten Link erfolgte, wie z.B. mit der Linkbezeichnung „ Informationen zu OS-Plattform“, können Sie diesen Link komplett löschen.
eBay
Bei eBay war die Darstellung des Links auf die OS-Plattform von Anfang an kompliziert, da eBay keine einfache Gestaltungsmöglichkeit zur Verfügung stellte.
Üblicherweise erfolgte die Darstellung der Verlinkung auf die OS-Plattform in dem Freifeld der rechtlichen Informationen des Verkäufers. Der Link auf die OS-Plattform musste hier als html-Code eingepflegt werden. Diese Informationen sollten Sie als eBay-Verkäufer dann zum 20.07.2025 entfernen.
Falls es, auch das kommt im Einzelfall vor, eine Verlinkung auf die OS-Plattform in einer Artikelbeschreibung gibt, sollten Sie auch diese zum 20.07.2025 löschen.
Amazon
Bei Amazon werden Informationen zur OS-Plattform im Impressum automatisch eingestellt, wenn die entsprechenden Einstellungen bei Amazon vorgenommen wurden:
Nehmen Sie bei Amazon einfach die Einstellung zum 20.07.2025 vor, sodass die Informationen im Impressum nicht mehr mit angezeigt werden.
Grundsätzlich sollten Sie die Verlinkung auf die OS-Plattform zum 20.07.2025 auf allen Plattformen löschen, auf denen Sie Sie Produkte an Verbraucher verkaufen.
Was passiert, wenn der Link auf die OS-Plattform nicht gelöscht wird?
Ob es ein Wettbewerbsverstoß ist, wenn nach dem 20.07.2025 noch auf die OS-Plattform verlinkt wird, halte ich für zweifelhaft. Immerhin wird zumindest aktuell auf dem Link zur OS-Plattform über die Einstellung informiert.
Theoretisch durchaus möglich wäre es jedoch, dass Aufgrund einer in der Vergangenheit abgegebenen Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe geltend gemacht wird. Auch dies halte ich für eher unwahrscheinlich, die Geltendmachung wäre unter Umständen rechtsmissbräuchlich. Auf der anderen Seite gilt eine Unterlassungserklärung so lange, bis Sie gekündigt worden ist. Dies wäre aufgrund der Rechtsänderung hier unproblematisch möglich.
Ich berate Sie zum Thema OS-Plattform und Kündigung einer Unterlassungserklärung wegen der OS-Plattform.
Stand: 10.07.2025
Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard

