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Konkurrenzspionage von Amazon: Bundesregierung beantwortet kleine Anfrage zu „Informationsvorteilen durch Amazon“

Es ist ein offenes Geheimnis, dass Amazon wahrscheinlich alle Daten, die Amazon von Händlern bekommen kann, sowohl für die eigene Produktentwicklung nutzt, aber auch wohl Einfluss auf die Suchergebnisse von Eigenmarken nimmt. Die Europäische Kommission ermittelt bereits im Rahmen des Kartellrechts. In einer Mitteilung der Kommission heißt es:

 „Die Kommission wirft Amazon vor, nichtöffentliche Geschäftsdaten von unabhängigen Händlern, die über den Amazon-Marktplatz verkaufen, systematisch für das eigene, in unmittelbarem Wettbewerb mit diesen Händlern stehende Einzelhandelsgeschäft zu nutzen.

Ferner hat die Kommission ein zweites förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Amazon eigene Angebote und Angebote von Verkäufern, die die Logistik- und Versanddienste von Amazon nutzen, bevorzugt behandelt.“

Die Konsequenzen für Amazon wären weitreichend:

„Sollten sich die Bedenken der Kommission bestätigen, würde ein Verstoß gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorliegen, nach dem der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verboten ist.“

Kleine Anfrage der FDP-Fraktionen zur Amazon

Die FDP-Fraktionen wollte von der Bundesregierung im Rahmen einer kleinen Anfrage verschiedene Informationen über die „Ausnutzung von Informationsvorteilen durch Amazon“. Die Fragen der FDP hat die Bundesregierung in der Drucksache 19/24340 beantwortet. Die Antworten sind durchaus lesenswert:

Die Bundesregierung führt aus, dass nach Einschätzung des Bundeskartellamtes gute Gründe dafür sprechen, dass Amazon über eine marktbeherrschende Stellung verfügt. Es habe beim Bundeskartellamt Beschwerden gegeben, die Beschlussabteilung des Bundeskartellamt beobachte das Verhalten genau. Die FDP-Fraktionen spricht von „Konkurrenzspionage“ und stellt folgende Frage:

Wie viele Fälle von Konkurrenzspionage im Onlinehandel liegen der Bundesregierung bislang vor?

Die Bundesregierung antwortet darauf, dass dem Bundeskartellamt mehrere Beschwerden wegen der Nutzung von Händlerdaten durch Amazon vorliegen. Bemerkenswert: Für andere Unternehmen liegen derzeit keine Beschwerden vor.

Wir halten die Kleine Anfrage der FDP-Fraktionen für sinnvoll, da der Druck auf das Bundeskartellamt erhöht wird, gegen Amazon effektiv vorzugehen.

Wir wissen aus unserer Beratungspraxis, dass Amazon sich regelmäßig nach unserer Auffassung kartellrechtswidrig verhält. Dies fängt   bei der Beeinflussung von Suchergebnissen auf der Amazon-Plattform an. Wir beobachten ferner dreiste Versuche von Amazon, Einfluss auf die Preisgestaltung zu nehmen, damit der Händler seine eigene Buybox wieder erhält.

Ein Klassiker ist auch, dass Amazon Händler mit wenig nachvollziehbaren Gründen auffordert, Einkaufsrechnungen vorzulegen. Wie Amazon durch Einkaufsrechnungen herausfinden will, ob eine versandte Ware angeblich gebraucht war, bleibt das Geheimnis von Amazon.

Es ist zudem ein offenes Geheimnis, dass Amazon die Verkaufszahlen von Produkten auswertet, um dann ein zufälligerweise ähnlich aussehendes Produkt unter der eigenen Marke Amazon Basics auf den Markt zu bringen. Ein genervt der Hersteller dies in diesem Video einmal deutlich kritisiert.

Stand:10.03.2021

Rechtsanwalt Johannes Richard