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Inkompetent? Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein erleidet gerichtliche Niederlage gegen Facebook

Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ist in der Vergangenheit mehrfach dadurch aufgefallen, dass es sich datenschutzrechtlich weit aus dem Fenster gelehnt hat. Aktuell hat das ULD versucht, mit datenschutzrechtlichen Mitteln Facebook zu untersagen, von den Nutzern bei der Registrierung die wahren Daten anzugeben, nämlich Vorname, Nachname, Email-Adresse, Geschlecht und Geburtsdatum.

Ohne Angabe dieser Daten sperrt Facebook deren Konten und macht die Entsperrung von der Vorlage der Kopie eines Ausweises zur Identifizierung abhängig.

Das ULD hatte Facebook in Form eines Bescheides aufgegeben, den Nutzern die Wahlmöglichkeit einzuräumen, anstelle der Eingabe von Echtdaten auch Pseudonyme anzugeben. Für den Fall der Nichtbeachtung wurde ein Zwangsgeld für jeden Fall in Höhe von 20.000,00 Euro angedroht.

In einem gerichtlichen Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Schleswig (Schleswig Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschlüsse vom 14.02.2013, Az.: 8 B 60/12 und 8 B 81/12) hat das Verwaltungsgericht dem Vorgehen der Schleswigholsteinischen Datenschützer eine Absage erteilt. In der Pressemitteilung heißt es:

“Bei der hier vorzunehmenden summarischen Prüfung erweist sich die Anordnung der Entsperrung der Konten als rechtswidrig. Das Datenschutzzentrum hat seine Anordnung zu Unrecht auf das deutsche Datenschutzrecht gestützt.

Dieses ist jedoch nicht anwendbar. Nach der europäischen Datenschutzrichtlinie und dem Bundesdatenschutzgesetz findet das deutsche Recht keine Anwendung, sofern die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch eine Niederlassung in einem anderen Mitgliedsstaat der europäischen Union stattfindet. Dies ist hier der Fall. Die Facebook Ltd. Irland erfüllt mit dem dort vorhandenen Personal und Einrichtungen alle Voraussetzungen einer Niederlassung in diesem Sinne mit der Folge, dass ausschließlich irisches Datenschutzrecht Anwendung findet.

Die Facebook Germany GmbH hingegen ist ausschließlich im Bereich der Anzeigenakquise und des Marketings tätig. Daher ist sowohl die Anordnung der Entsperrung als auch die Zwangsgeldandrohung rechtswidrig.”

Wie man sieht: Die Macht des Bundeslandes Schleswig-Holstein ist doch relativ begrenzt., der Nabel der Onlinewelt ist es ebenfalls nicht.

Die Beschlüsse sind nicht rechtskräftig, das ULD hat bereits ein Rechtsmittel angekündigt.

Rauher Umgangston

Für einen diplomatischen Umgangston war das ULD auch in der Vergangenheit nicht bekannt, so schlug das ULD 2010 mit datenschutzrechtlichen Argumenten eine faktische Internetzensur vor. Hinsichtlich der Frage der datenschutzrechtlichen Aspekte von sozialen PlugIns pöbelte der Datenschutzbeauftragte Tilo Weichert 2011 gegen die Staatskanzlei.

So verwundert es nicht, dass das ULD nunmehr unter der Überschrift “Verwaltungsgericht Schleswig erteilt Facebook Freifahrtsschein” ebenso knackig Position bezieht. Zugegebenermaßen hatte sich Facebook in der Vergangenheit in dieser Frage auch nicht gerade in gewaltfreier Kommunikation geübt und sprach von einer Verschwendung von Steuergeldern.

Inhaltlich mag es durchaus berechtigt sein, das datenschutzrechtlich Gebahren von Facebook auf den Prüfstand zu stellen. Durch die pöblige Kommunikation in der Vergangenheit hat sich der Chef des ULD jedoch immer wieder selbst ein Bein gestellt. Auch aktuell ist der Ton auf der Seite des ULD krawallig, es scheint Weicherts ganz persönliche Hass-Seite zu sein gegen alles und jeden, der nicht seine Ansicht vertritt.  Der Ton ist einer Behörde nicht würdig, Weichert zieht hier offensichtlich in seinen eigenen privaten Krieg. Zur Lösung dieser Fragen wird dies auf keinen Fall beitragen.

Namen bei Facebook abändern

Unabhängig davon, was Facebook gerne hätte, kann manchmal der Bedarf bestehen, den Facebook-Namen zu ändern. Wie das konkret funktioniert, beschreibt das Portal techfacts hier in einem anschaulichen Beitrag.

Stand: 30.07.2013

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

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