kategorie-bei-ebay-als-produkteigenschaft

Kaufvertrag bei eBay: gewählte Kategorie bei eBay kann wichtig für die Produktbeschreibung sein

Nicht selten gibt es zwischen einem eBay-Anbieter und einem Käufer Streit darüber, was in Erfüllung des Kaufvertrages eigentlich geschuldet ist. Zum Teil sind Artikelbeschreibungen unklar. In diesem Fall muss das Angebot, d. h. die Artikelbeschreibung, bei eBay interpretiert werden. Der Jurist spricht hier von Auslegung. Produktbilder sind nach der BGH-Rechtsprechung bereits jetzt für die Bestimmung der Produkteigenschaft wichtig.

Was bei der Vertragsauslegung alles zu berücksichtigen ist, ist in einer Entscheidung des Landgerichtes Karlsruhe (LG Karlsruhe, Urteil vom 09.08.2013, Az.: 9 S 391/12) gut zu erkennen:

Ein eBay-Verkäufer hatte ein Armband in der Kategorie “Edelmetall: Gold” als “massives goldenes Armband” angeboten. Hierbei hatte er den Goldanteil mit “750er/18 kt.” angegeben. Es stellte sich heraus, dass es sich um ein Armband mit einer Messinglegierung handelte, das lediglich eine vergoldete Oberfläche hatte. Was eigentlich in Erfüllung des Kaufvertrages geschuldet war, ergab sich nach Ansicht des Landgerichtes aus folgenden Umständen:

1. Artikelbeschreibung

Der Anzeigentext “massives goldenes Armband” kann bedeuten, dass es sich um ein Armband aus Massivgold handelt oder um ein golden aussehendes Armband von massiver Form und Gestalt.

Dieser Teil der Artikelbeschreibung war daher für die Definition, was eigentlich in Erfüllung des Kaufvertrages geschuldet war, nicht hilfreich und ungeeignet.

2. Die eBay-Kategorie

Entscheidend für das Gericht war die gewählte Kategorie, nämlich “Edelmetall: Gold”.

“Eine Relativierung der Kategorienangabe ist dem Text der Anzeige nicht zu entnehmen. Bei Gesamtbetrachtung der Anzeige verdichten sich daher die Merkmale, die nur ein Auslegungsergebnis dahingehend zulassen, dass die Klägerin ein Armband aus Massivgold angeboten hat.”

Mit anderen Worten: Die gewählte Kategorie kann ein wichtiges Indiz sein. Es besteht jedoch  durchaus die Möglichkeit, durch Klarstellungen in der Artikelbeschreibung die gewählte Kategorie bei eBay zu relativieren. So wird es einen erheblichen Unterschied machen, ob ein Produkt in einer Kategorie einer bestimmten Marke bei eBay eingeordnet wird oder in der Kategorie von möglicherweise kompatiblen Produkten.

3. Der Feingehalt

Wohl aus kompletter Unwissenheit hatte der Verkäufer den Goldanteil mit “750er/18. kt” angegeben. Dies führte in die strenge Haftung des “Feingehaltgesetzes“. Nach § 7 S. 1 des Feingehaltgesetzes besteht eine Garantiehaftung des Verkäufers für die Richtigkeit des angegebenen Feingehaltes von Gold. Zudem darf gemäß § 8 Abs. 1 des Feingehaltgesetzes bei Gold- und Silberwaren der Feingehalt nicht angegeben werden, wenn der Gehalt mit anderen metallischen Stoffen aufgefüllt ist. Der Verkäufer hatte die Feingehaltsangabe offensichtlich im Text wie auch in der Kategorie angegeben. Eine Angabe, wie “750er/18 kt.”, somit 750er Gold bzw. 18 Karat, sind nach Ansicht des Gerichtes – zutreffend – als Kennzeichen für massiven Goldschmuck verkehrsbekannt.

Auf Grund der Eindeutigkeit des Inhalts des eBay-Angebotes gab es im Übrigen, so das Gericht, keine Rückfragepflicht des Interessenten bzw. Käufers.

Was für Gold gilt, gilt auch für Silber

Die Frage, ob ein vergoldetes oder versilbertes oder ein massiv goldenes oder massiv silbernes Produkt bei eBay verkauft wurde, ist nicht zum ersten Mal Gegenstand der Rechtsprechung. Das Landgericht Frankfurt (Urteil vom 31.01.2007, Az.: 2-16 S 3/06) hatte sich mit einem eBay-Kaufvertrag zu befassen, in dem ein “echt silbernes Tee-Service” angeboten wurde, das jedoch tatsächlich aus irgendeinem anderen Material bestand. Auch hier gab es aus Sicht des Gerichtes keinen Grund, ein versilbertes Tee-Service aus Sicht des Käufers zu akzeptieren. Auch hier fiel im Übrigen dem eBay-Anbieter die Kategorien-Auswahl auf die Füße: Das Service war in der Kategorie “Kunst & Antiquitäten: Silber, 800er – 925er;: Kaffee- & Teegeschirr” angeboten worden.

Der Verkäufer konnte sich in diesem Fall auch nicht damit rausreden, dass er von einem massiv silbernen Geschirr ausgegangen war.

Gewählte eBay-Kategorie als Eigenschaftsbeschreibung der Ware

Die gewählte Kategorie, unter der bei eBay ein Produkt eingestellt ist, kann somit ein wichtiges Merkmal für die Bestimmung der Eigenschaft der verkauften Ware sein. Eine entgegenstehende Information in der Artikelbeschreibung kann diesen Umstand zwar ausschließen, ganz sicher sein kann sich der eBay-Anbieter hier jedoch nicht. Es sollten daher grundsätzlich nur die Kategorien für Verkäufe gewählt werden, die auch eindeutig passen.

Stand: 21.08.2013

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock  

 

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/8060f38565a046dabbe36b08f48fb94a