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Talkline-Inkasso zulässig?

Wer sich einen Internetdialer des Mehrwertdienstebetreibers Talkline eingefangen hat, kommt schnell in Kontakt mit dessen Inkassobüro, der Firma Intrum Justitia Inkasso GmbH aus Darmstadt. Dieses Inkassobüro fordert Dialeropfer zur Zahlung auf und klagt die Mehrwertdienstforderungen später auch in eigenem Namen ein.

Grundlage dieser Klagen der Firma Intrum Justitia Inkasso GmbH in eigenem Namen ist eine Abtretungsvereinbarung zwischen der Firma Talkline und Intrum vom 25./26.06.2001. Es heißt in dieser Abtretungsvereinbarung: “Die Firma Talkline … tritt hiermit Forderungen, die zum Inkasso übergeben werden, an die Firma Intrum … zum Zwecke der Einziehung ab”.

Das Amtsgericht Kitzingen hat nunmehr mit Urteil vom 11.09.2003 (Aktenzeichen: 1 C 198/03) entschieden, dass eine sogenannte Aktivlegitimation von Intrum Justitia Inkasso nicht besteht. Die Abtretungsvereinbarung ist nach Ansicht des Amtsgerichtes nicht wirksam, da einzelne Forderungen von der Abtretungsvereinbarung nicht erfasst sind. Nach Ansicht des Amtsgerichtes stellte diese Abtretungsvereinbarung nur einen Rahmenvertrag dar, auf Grund dessen künftig gesonderte Abtretungen erfolgen sollen. Da dies anscheinend nicht geschieht, bestehen somit schon erhebliche Zweifel, ob Intrum überhaupt berechtigt ist, diese Forderungen in eigenem Namen geltend zu machen.

Die Firma Intrum Justitia war bereits im Jahr 2000 wegen überzogener Inkassogebühren aufgefallen. Wegen dieser Praxis hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im Jahr 2000 Strafanzeige gestellt.

Das Urteil des Amtsgerichtes Kitzingen ist eine, wie wir meinen, gut vertretbare Ansicht und eine weiteres Argument, unberechtigte Dialerkosten nicht zu zahlen.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard

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