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Bayern macht Druck im Bundesrat: Einführung einer Haftung von Betreibern von E-Commerce-Plattformen bei der Produktsicherheit gefordert

Viele asiatische Verkäufer gerade bei Amazon versenden die Ware direkt über deutsche oder europäische Lager an Kunden (FBA). Wie wir aus unserer Beratungspraxis wissen, sind viele der von asiatischen Verkäufern und Herstellern in Deutschland vertriebene Produkte über Amazon nicht rechtskonform. Häufig fehlt es an einer Kennzeichnung des Produktes mit einem deutschen bzw. europäischen Hersteller, eine deutschsprachige Bedienungsanleitung ist nicht selbstverständlich, viele Elektroprodukte sind zudem nach Elektrogesetz nicht ordnungsgemäß registriert. Amazon reagiert zwar, wie gegenüber der EU-Kommission bereits 2018 zugesichert, bei einer entsprechenden Meldung. Dies löst jedoch nicht das ganz grundsätzliche Problem, dass eine Vielzahl von Produkten asiatischer Verkäufer gerade bei Amazon schlichtweg nicht verkehrsfähig sind.

Das Bundesland Bayern hat nunmehr eine Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Haftung der Betreiber von E-Commerce-Plattformen in den Bundesrat eingebracht (Drucksache 345/19). Der Bundesrat wird darüber am 20.09.2019 entscheiden.

2017 wurden nach Angaben des Zolls Sendungen allein aus China im Wert von über 100 Mio. Euro eingeführt. Bayern geht es offensichtlich um Direktsendungen aus China. In dem Entschließungsantrag heißt es zu Recht: “Bei vielen dieser Sendungen werden weder verbraucher- noch gesundheits- noch umweltschützende Regulierungen eingehalten. Auch gewerbliche Schutzrechte werden oft nicht ausreichend beachtet.” Dieser Ansicht können wir nur zustimmen.

Hintergrund eines Direktversandes aus China ist, dass aktuell die Konditionen des Weltpostabkommens für China noch sehr günstig sind. Dies wird sich in den nächsten Jahren ändern.

Haftung der E-Commerce-Plattformen gefordert

Bayern fordert eine Haftung von E-Commerce-Plattformen wie Amazon für die Einhaltung aller produktbezogenen europäischen und deutschen Bestimmungen für Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union. Des Weiteren wird eine Mitverantwortung der Plattform dafür gefordert, dass es eine ordnungsgemäße Anbieterkennzeichnung des ausländischen Händlers gibt. Nach unserer Auffassung geht es hier in erster Linie um Amazon. Sollte der Bundesrat zustimmen, wäre es zunächst Aufgabe der Bundesregierung, sich zu entscheiden, eine gesetzliche Regelung in die Wege zu leiten. Verpflichtend ist eine Initiative im Bundesrat nicht.

Vor dem Hintergrund unserer umfangreichen Beratungspraxis und unserer Tätigkeit hinsichtlich nicht rechtskonformer Produkte bei Amazon begrüßen wir diese Initiative ausdrücklich. Nach unserer Auffassung muss etwas geschehen, damit Amazon gewährleistet, dass auch Produkte von ausländischen Verkäufern, sei es bei einem Versand direkt aus Asien oder über FBA, rechtskonform sind. Dies dürfte nicht zu viel verlangt sein.

Stand: 02.09.2019

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard