Informationen zum Urheberrecht
Fotos, Texte, Software, Musik und Filme, all das wird durch das Urheberrecht geschützt.
Ihr Urheberrecht wurde verletzt?
Bei einer unberechtigten Verwendung Ihrer Fotos können Sie gegen den Verletzter Unterlassungs-, Schadenersatz- und ggf. Kostenersattungsansprüche geltend machen.
Sie haben eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten?
Wenn Sie wegen einer angeblichen Verletzung von Rechten an Fotos angemahnt wurden, beraten und unterstützen wir Sie gern.
Rufen Sie einfach an (0381 260567 30) oder schicken Sie uns eine Email.
Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin Elisabeth Vogt
Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoss / Ihre Rechte als Urheber
- Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Fotos von Bildern oder Tapeten als Hintergrund möglich
- Abmahnung wegen Bild oder Foto möglich/berechtigt? Wie die Urheberschaft an Bildern und Fotos nachgewiesen werden kann
Häufig Formfehler: Foto-Abmahnung erhalten – müssen Sie die Abmahnkosten wirklich bezahlen?
Ist da noch was im Netz zu finden? Warum Sie bei einer Foto-Abmahnung nicht einfach eine Unterlassungserklärung abgeben sollten
Fotoklau im Internet kann teuer werden -Abgemahnt – was nun?
- Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung – wie wird’s berechnet?
Sag mir alles! Auskunftsansprüche bei Urheberrechtsverletzungen
Allgemeine Informationen zum Urheberrecht im Internet
- Wie Sie feststellen können, ob Ihre Bilder im Internet verwendet werden oder ob Sie noch Bilder im Internet veröffentlicht haben
- Welche Nutzungsrechte erwirbt der Arbeitgeber bei vom Arbeitnehmer geschaffenen urheberrechtlichen Werken?
Gesetzlich geregelt: Bei Formfehler ist die Abmahnung unwirksam
- BGH: Auch eine urheberrechtliche Abmahnung kann rechtsmissbräuchlich sein, geklagt werden kann aber trotzdem
Rechtsmissbrauch ist auch bei einer urheberrechtlichen Abmahnung möglich (OLG Hamm)
Urheberschaft an Fotodateien – wie beweisen? Metadateien und Screenshots allein noch nicht ausreichend (LG München)
Achtung Urheberrecht! Händler haften für Gerätevergütung
Keine einstweilige Verfügung bei beseitigter Urheberrechtsverletzung (OLG Hamburg)
Vertrauen ist gut – aber schriftlich ist besser …Vereinbarung über Verwendung von Fotos im Internet
Klein, fein und geschützt! Auch thumbnails von Fotos gehören dem Urheber
Urheberrecht: Fremde Bilder bearbeiten: Dein Bild – Mein Bild – Unser Bild
Urheberrechtlicher Schutz durch ‚©‘? Was bringt der Copyright-Vermerk?
Nicht alles ist geschützt: Urheberrecht und Gestaltungshöhe – es darf gerne etwas mehr sein …
- https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/01bb78d488db40c3a8b2bde5b69a45a3