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Impressum richtig führen: Einzelunternehmer führt zwar das Geschäft, darf sich aber nicht als Geschäftsführer bezeichnen, da irreführend

Es gibt immer wieder Aspekte zum Thema Impressum, zu denen es neue Rechtsprechung gibt. An dieser Stelle geht es um einen Einzelunternehmer, der sich im Impressum als “Geschäftsführer” bezeichnet.  Der Einzelunternehmer ist zwar derjenige, der faktisch das Geschäft führt, ein “Geschäftsführer” ist er jedoch nicht. Wortklauberei auf hohem Nievau somit.
Geschäftsführer ist in der Regel derjenige, der bei einer juristischen Person, wie bspw. einer GmbH der Vertretungsberechtigte ist. Ein Einzelunternehmer “hat”  somit keinen Geschäftsführer, obwohl er praktisch (alleine) die Geschäfte führt.

Dies sieht auch das Oberlandesgericht München (OLG München, Urteil vom 14.11.2013, Az: 6 U 1888/13) so:

“Geschäftsführer ist irreführend”

Um das Wortspiel zu vertiefen werden im Rechtssinne bei einem Einzelunternehmer keine Geschäfte geführt, sondern der Verkehr wird in die Irre geführt. Dies ist tatsächlich so:
Das OLG München geht davon aus, dass die entsprechende Information im Impressum gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 UWG irreführend ist. Die angesprochenen Verkehrskreise werden aus der Bezeichnung “Geschäftsführer” darauf schließen, dass es sich bei dem im Übrigen nicht näher bezeichneten Anbieter um eine juristische Person handelt, dessen Vertretungsorgan der Antragsgegner ist. Eine solche Firma gab es jedoch nicht.

Die Folge ist die Übliche, Abmahnung, einstweilige Verfügung, Widerspruchsverfahren, 1. und 2. Instanz. Aus unserer Beratungspraxis wissen wird, dass es gar nicht so selten ist, dass Einzelunternehmer sich selber als “Geschäftsführer” bezeichnen. Wenn die Einzelunternehmung einen Namen hat, ist die natürliche Person, die das Unternehmen führt, zumindest der “Inhaber”.

Zu was führt das?

Achten Sie somit auf eine korrekte Anbieterkennzeichnung, auch als Einzelunternehmen, so als Tipp von einer führenden Kanzlei in diesem Bereich. Für andere Gestaltungen finden Sie keine Fürsprecher, so rein fürsorglich. Nicht mal in Fürth.

Genug gekalauert.

Stand: 04.03.2014

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

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