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Klau mir nicht meinen Namen: eBay haftet bei Identitätsdiebstahl

 

Mit dem Fall des sogenannten Identitätsdiebstahls bei eBay hat sich das OLG Brandenburg in seiner Entscheidung vom 16.11.2005, Aktenzeichen: 4 U 5/05 auseinandergesetzt. Das Urteil ist weitreichend, insbesondere für eBay. Hintergrund war, dass unter dem Namen des Klägers bei eBay eine Mitgliedschaft angemeldet wurde unter der Waren verkauft wurden. Es wurde mehrmals versucht unter dem Namen des Klägers einen Account einzurichten. Der Kläger hatte darauf geklagt, dass eBay es unterlassen möge, andere Teilnehmer als den Kläger unter seinem Namen bei eBay zu registrieren. Das Brandenburgische OLG hat der Klage stattgegeben. Eine abschließende Entscheidung durch den Bundesgerichtshof steht noch aus.

Den Anspruch des vermeintlichen eBay-Mitglieds hat das Gericht aus dem Namensrecht gemäß § 12 BGB hergeleitet. Interessant ist das Urteil insbesondere deshalb, weil es sich mit den Identitätsprüfungspflichten von eBay auseinander setzt. Nach Ansicht des Gerichtes besteht zumindest im vorliegenden Fall bei einer Anmeldung eines Mitgliedes keine weitergehende Prüfungspflicht. Diese setzt erst dann ein, wenn eBay weiß, dass ggf. eine Rechtsverletzung durch eine Falschanmeldung gegeben ist und sich wiederholen kann. Insbesondere verweist das OLG darauf, dass es nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay möglich ist, dass sich ein und dieselbe Person unter unterschiedlichen Namen bei eBay anmeldet. Bei einer weiteren Anmeldung kann es sich somit entweder um eine weitere Anmeldung eines bereits angemeldeten Nutzers handeln, einer Anmeldung einer namensgleichen Person oder um einen “Namensklau” durch einen unbefugten Dritten. Wenn eBay Kenntnis davon hat, dass möglicherweise zum wiederholten Male ein Identitätsdiebstahl vorliegt und fremde Daten benutzt werden um eine eBay-Mitgliedschaft anzumelden muss eBay handeln. Nach Ansicht des Gerichtes ist eBay in diesem Fall verpflichtet, Vorsorge gegen weitere Rechtsverletzungen zu treffen. Erschwerend kommt für eBay dazu, dass eBay ausschließlich wirtschaftliche Interessen verfolgt. Für eBay besteht daher ein besonderes Interesse gerade daran, durch eine unkomplizierte und rasche Anmeldeprozedur möglichst viele neue Mitglieder zu erhalten. Dies hat zur Folge, dass das Gericht den Sachverhalt ähnlich wie bei einer wettbewerbsrechtlichen Situation einschätzt.

Zukünftig Identitätsprüfung notwenig?

Auch wenn es sich vorliegend um einen speziellen Fall handelt, der eher selten vorkommt, nämlich das mehrfach ein Identitätsdiebstahl versucht wird und eBay nicht bereit ist, eine entsprechende Erklärung gegenüber dem “Bestohlenen” abzugeben, dürfte das Urteil weitreichende Folgen für eBay haben. Zum einen steht indirekt auf dem Prüfstein, welche rechtlichen Folgen es für eBay hat, dass ohne spezielle Identitätsüberprüfungen eBay-Accounts angemeldet werden können. In Kommentierung zu dem Urteil wird daher vermutet, dass es zu einer kleinen Revolution bei elektronischen Marktplätzen und zu einem gerichtlichen Schub “für digitale Signaturen” führen kann, wenn die Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof bestätigt wird. Eine Identitätsprüfung, die auf der einen Seite dazu führt, dass ein Anmeldevorgang nicht mehr so leicht und missbräuchlich vorgenommen werden kann wie bisher, hat auf der anderen Seite auch die Chance, dass der eBay-Nutzer sich halbwegs sicher sein kann, dass sein vermeintlicher Vertragspartner überhaupt existent ist.

Ein sicheres Handeln bei eBay wäre die Folge.

Weiterführender Link zur gleichen Problematik, diesmal aber mit einem Problem für den Verkäufer, der seine Vertrag nicht durchgesetzt bekommt:

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

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