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Das große FAQ eBay-Recht

Über 60 Fragen und Antworten zum eBayrecht

eBay gehört zu den Seiten, die mit am häufigsten durch deutsche Internetnutzer angesurft werden. Privatpersonen, wie auch Gewerbetreibende handeln bei eBay. In diesem Zusammenhang ergeben sich viele Rechtsfragen. Wir haben die häufigsten Fragen aus unserer Beratungspraxis in dieser FAQ-Liste (frequently asked questions) für Sie zusammengestellt.

Nicht umsonst jedoch lautet eine häufige Antwort auf rechtliche Fragen “das kommt darauf an”. Diese FAQ-Liste kann eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie noch Fragen haben, sprechen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unsere Onlinerechtsberatung .

Beachten Sie bitte auch unsere umfangreiche Seite zum eBay-Recht mit ausfürhrlichen Beiträgen, Erläuterungen und unsere Rechtsprechungsübersicht sowie unsere gesonderte FAQ-Liste zum Thema Abmahnung bei  eBay.

Nutzen Sie bitte die Suchfunktion Ihres Browsers (STRG+F).

I. Die Anmeldung und die Mitgliedschaft bei Ebay

1. Warum dürfen sich keine Minderjährigen bei eBay anmelden?

2. Gelten die eBay-AGB eigentlich im Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer?

3. Ebay hat mich gesperrt oder gekündigt – was kann ich tun?

II. Verträge bei eBay

4. Sind über eBay abgeschlossene Kaufverträge überhaupt wirksam?

5. Was ist die praktische Folge, wenn bei eBay abgeschlossene Verträge wirksam sind?

6. Der Käufer behauptet er habe das Höchstgebot gar nicht abgegeben bzw. er sei gar nicht eBay-Mitglied. Wie ist die Rechtslage?
7. Handelt es sich bei eBay-Verkäufen um Versteigerungen im Rechtssinne?
8. Ich biete unter meinem Account etwas von meinem Bekannten oder Dritten an. Mit wem kommt der Vertrag zustande?
9. Was muss ich als eBay-Agent rechtlich beachten?
10. Ich habe mein Angebot vorzeitig beendet. Ist ein Vertrag mit dem zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden zustande gekommen?

11. Ich habe etwas angeboten bzw. ein Gebot abgegeben und möchte den Vertrag nicht erfüllen, was kann ich tun?

12. Die gekaufte Sache wurde gestohlen. Darf Ich sie behalten?

13. Der Anbieter hat besondere Bedingungen in seinem Angebot unter denen der Vertrag zustande kommen soll. Ist so etwas wirksam?

14. Wie ist die Rechtslage bei Bewertungen?

15. Was ist mit Vereinbarungen die nach Auktionsende getroffen werden?

16. Was ist mit Angebotsbedingungen, von denen Sie hier sagen, dass so etwas nicht wirksam vereinbart werden kann?

17. Darf ich für meine Artikelbeschreibung Fotos aus dem Internet oder andere Artikelschreibungen verwenden?

III. Probleme bei der Vertragsabwicklung

18. Der Käufer zahlt nicht- was kann ich tun?

19.Verkäufer liefert nicht trotz Zahlung – was kann ich tun?

20. Ist die Erstattung einer Strafanzeige sinnvoll, wenn nicht geliefert wird?

21. Die Ware ist während des Versandes beschädigt worden/verloren gegangen – was nun?

22. Die beschädigte/verloren gegangene Ware war versichert. Bekomme ich Geld von der Versicherung?

23. Was ist bei Autokauf bei eBay zu beachten?

24. Sollte ich mein Auto überhaupt bei eBay kaufen?

IV. Mängel und kaputte Ware

25. Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

26. Wie lange dauert die Gewährleistung?

27. Kann ich die Gewährleistung ausschließen?

28. Inwieweit kann ich als Gewerbetreibender die Gewährleistung ausschließen?

29. Wie schließe ich Gewährleistung und Garantie richtig aus?
30. Ich will eine Ware verkaufen, die defekt ist oder Mängel hat – wie ist es kann mit der Gewährleistung?
31. Was passiert, wenn ich als privater Anbieter kein Wort über einen Gewährleistungsauschluss in meinem Angebot verliere?

32. Welche Ansprüche habe ich in Falle eines Mangels?

33. Was ist, wenn die Nachlieferung oder Reparatur mehrfach scheitert?

34. Die Ware ist defekt. Kann ich sofort mein Geld zurückverlangen?

35. Ich habe ein Markenprodukt ersteigert, tatsächlich handelt es sich um eine Fälschung. Was kann ich tun?

36. Wer zahlt im Falle des Mangels die Versandkosten?

37. Wie lange muss ich auf die Reparatur warten?

 

V. Gewerbliche Verkäufe bei eBay

38. Wann gelte ich als gewerblicher Verkäufer bei Ebay?

39. Was ist die Folge, wenn ich rechtlich gesehen Gewerbetreibender bin?

40. Wie ist es mit Abmahnungen bei Ebay?

41. Mein Konkurrent bei eBay kümmert sich rechtlich um nichts während ich bspw. durch meine Widerrufsbelehrung erhöhte Kosten habe. Was kann ich tun?

42. Brauche ich AGB?

43. Ich habe mir meine AGB selbst geschrieben/zusammengesucht oder von irgendwo aus dem Netz kopiert. Was nun?

44. Ich bin mir nicht sicher, ob mein gewerblicher eBay-Auftritt in Ordnung ist. Was kann ich tun?

 

VI. Widerrusfrecht bei eBay (wir sprechen im Folgenden ausschließlich über das Widerrufsrecht, obwohl es alternativ ein Rückgaberecht gibt)

45. Gibt es bei eBay ein Widerrufsrecht? Immerhin handelt es sich doch um eine Versteigerung.

46. Wer muss ein Widerrufsrecht einräumen?

47. Wie muss über das Widerrufsrecht informiert werden?

48. Wo muss über das Widerrufsrecht informiert werden?

49. Wie lautet der Text der Belehrung?

50. Wann gilt das Widerrufsrecht nicht?

51. Gibt es ein Widerrufsrecht bei Gebrauchtswaren?

52. Gibt es ein Widerrufsrecht beim Autokauf?

53. Gibt es ein Widerrufsrecht, wenn ich die Ware abhole?

54. Ist die Klausel “unfreie Sendungen werden nicht angenommen” wirksam?

55. Oftmals heisst es in der Widerrufsbelehrung, dass die Rücksendung unbenutzt in der Originalverpackung erfolgen soll. Ist das wirksam?

56. Was passiert, wenn es keine Widerrufsbelehrung gibt?

57. Wann beginnt die Widerruffrist?

58. Wie ist es mit den Rücksendekosten?

59. Wer trägt die Hinsendekosten?

60. Der Käufer schickt die Ware unfrei zurück. Was kann ich tun?

61. Die Ware geht bei der Rücksendung verloren oder wird beschädigt. Was nun?

62. Darf im Falle des Widerrufs der Verkäufer seine eBay-Gebühren geltend machen?

63. Welche Möglichkeiten haben gewerbliche Käufer, einen Vertrag zu widerrufen?

 

VII. Sonstiges

64. Gelten Ihre Antworten auch für die Rechtlage in anderen Internetauktionshäusern und Versteigerungsportalen?

65. Meine Frage ist nicht in Ihrer FAQ-Liste?!

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I. Die Anmeldung und die Mitgliedschaft bei Ebay

1. Warum dürfen sich keine Minderjährigen bei eBay anmelden?

Wer unter 18 Jahre alt ist, ist noch nicht voll geschäftsfähig. Die meisten Rechtsgeschäfte, wie Kaufverträge bspw., hängen in diesem Fall von der Genehmigung der Eltern ab und sind so lange schwebend unwirksam.

2. Gelten die eBay-AGB eigentlich im Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer?

Diese Frage ist rechtlich nicht abschließend geklärt. Allgemeine Geschäftsbedingungen können nur zwischen dem Verwender (eBay) und dem Vertragspartner (Mitglied) vereinbart werden. Eine Verwendung zwischen den einzelnen, an einer Transaktion beteiligten eBay-Mitgliedern liegt nicht vor. Die Rechtsprechung zieht die AGB als ergänzende Vertragsauslegung heran.

3. Ebay hat mich gesperrt oder gekündigt – was kann ich tun?

Gerichtlich leider nicht viel. Sowohl das Brandenburgische OLG, wie auch das Kammergericht Berlin haben aktuell festgestellt, dass eBay jederzeit die Mitgliedschaft kündigen kann. In diesem Fall dürfen Sie sich nicht wieder anmelden. Die Sperre ist quasi lebenslang. Lesen Sie hierzu bitte unseren Beitrag zur Sperrung und Kündigung der eBay-Mitgliedschaft . Wir empfehlen jedenfalls eine außergerichtliche und gütliche Einigung mit eBay. Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie gerne.

II. Verträge bei eBay

4. Sind über eBay abgeschlossene Kaufverträge überhaupt wirksam?

Ja. Nachdem sich die Rechtsprechung anfangs nicht sicher war, hat der Bundesgerichtshof in der “Ricardo”-Entscheidung 2002 entschieden, dass Kaufverträge in Internetauktionshäusern wirksam sind.

5. Was ist die praktische Folge, wenn bei eBay abgeschlossene Verträge wirksam sind?

Wer einen Vertrag abschließt, muss ihn auch erfüllen. Der Käufer muss den Kaufpreis zahlen, der Verkäufer muss die Ware liefern. Sowohl das eine wie auch das andere kann vor Gericht durchgesetzt werden. Bedenken Sie dies, bevor Sie leichtfertig ein Gebot abgeben oder einen Artikel bei eBay einstellen.

6. Der Käufer behauptet er habe das Höchstgebot gar nicht abgegeben bzw. er sei gar nicht eBay-Mitglied. Wie ist die Rechtslage?

Sowohl bei einem Identititätsdiebstahl wie auch bei der Behauptung man habe das Gebot nicht abgegeben, ist die überwiegende Rechtsprechung eindeutig: Obwohl die Abgabe eines Gebotes die Eingabe eines Passwortes voraussetzt, sagt dies noch nichts über die tatsächliche Identität des Bieters aus. Das gilt erst recht  bei der Identität des Mitgliedes. Kein Vertrag liegt auch dann vor, wenn bspw. ein minderjähriges Kind des Mitglieds ohne sein Wissen ein Gebot abgegeben hat (LG Bonn, AZ 2 O 472/03).

7. Handelt es sich bei eBay-Verkäufen um Versteigerungen im Rechtssinne?

Nein. Es liegt keine Versteigerung im Sinne des § 156 BGB, der Gewerbeordnung oder der Versteigerungsordnung vor. Dies hat Konsequenzen für das Bestehen eines Widerrufsrechts (s.u.) und der Erfordernis von Genehmigungen.

8. Ich biete unter meinem Account etwas von meinem Bekannten oder Dritten an. Mit wem kommt der Vertrag zustande?

Dies ist ein häufiger Fall gerade bei eBay-Agenten. Diese bieten keine eigenen Waren an, sondern Waren von Dritten. Der Vertrag kommt jedoch zwischen den beteiligten Ebay-Mitgliedern zustande. Der Bieter geht davon aus, mit dem Verkäufer (Mitglied) selbst einen Vertrag abzuschließen. Eine sog. Stellvertretung nicht vor. Etwas anderes kann eventuell gelten, wenn der Verkäufer im Angebot angibt, für einen Dritten zu verkaufen. Dieser sollte am besten konkret mit Name und Adresse benannt werden.

9. Was muss ich als eBay-Agent rechtlich beachten?

Lesen Sie hierzu:

Rechtliche Probleme des eBay-Agenten

10. Ich habe mein Angebot vorzeitig beendet. Ist ein Vertrag mit dem zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden zustande gekommen?

Ja! Ein Vertragsschluss in diesem Fall ist durch das OLG Oldenburg bestätigt worden. Sie müssen gegenüber dem Höchstbietenden den Vertrag anfechten.

11. Ich habe etwas angeboten bzw. ein Gebot abgegeben und möchte den Vertrag nicht erfüllen, was kann ich tun?

Bieter auf gewerbliche Angebote haben in der Regel ein Widerrufs- oder Rückgaberecht (mehr dazu unten).

Ansonsten bleibt noch die Möglichkeit einer Anfechtung. Es gibt verschiedene Anfechtunggründe:

-Erklärungirrtum: Sie vertippen sich bei Erstellung des Angebotes oder dem gebotenen Betrag

-Eigenschaftirrtum: Sie haben sich in der Beschaffenheit der angebotenen Sache geirrt, z.B. wenn Sie davon ausgehen, dass ein Kunstwerk echt ist

– arglistige Täuschung: Der Verkäufer hat absichtlich über Eigenschaften der verkauften Sache getäuscht

Eine Anfechtung sollte so schnell wie möglich erklärt werden und zwar gegenüber dem anderen Vertragspartner.

12. Die gekaufte Sache wurde gestohlen. Darf Ich sie behalten?

Nein. An gestohlenen Sachen können Sie kein Eigentum erwerben, Sie müssen den Gegenstand an den ursprünglichen Eigentümer zurückgeben.

13. Der Anbieter hat besondere Bedingungen in seinem Angebot unter denen der Vertrag zustande kommen soll. Ist so etwas wirksam?

Ja. Wer schreibt, das ein Angebot bspw. gar keins ist oder dies nur unter bestimmten Bedingungen zustande kommt, kann das Wirksamwerden des Vertrages einschränken. Unabhängig von eBay-AGB kommt es immer auf den Inhalt des Angebotstextes an. Vereinfacht gesagt: Vertrag wird, was im Angebot steht.

14. Wie ist die Rechtslage bei Bewertungen?

Vergleichen Sie hierzu bitte unseren Beitrag “Bewertungen bei eBay

15. Was ist mit Vereinbarungen die nach Auktionsende getroffen werden?

Für den Vertrag gilt nur das, was vor Vertragsschluss vereinbart wurde. Einseitig kann dieser Vertragsinhalt nach Vertragsschluss nicht mehr abgeändert werden.

16. Was ist mit Angebotsbedingungen, von denen Sie hier sagen, dass so etwas nicht wirksam vereinbart werden kann?

Dieser Fall gilt in erster Linie bei den Bedingungen und Klauseln im Angebot gewerblicher Verkäufer (Bsp: Ausschluss der Gewährleistung für gebrauchte Ware). Diese Bedingungen sind unwirksam. Es gilt das Gesetz.

17. Darf ich für meine Artikelbeschreibung Fotos aus dem Internet oder andere Artikelschreibungen verwenden?

Nein! Dies stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Sie können deswegen abgemahnt werden.

III. Probleme bei der Vertragsabwicklung

18. Der Käufer zahlt nicht- was kann ich tun?

Hier ist zu unterscheiden, ob Sie gewerblicher oder privater Anbieter sind. Wenn Sie gewerblicher Anbieter sind, hat der private Käufer ein Widerrufs- oder Rückgaberecht. Wer nicht zahlt wird er wahrscheinlich, wenn man ihm die Pistole auf die Brust setzt, den Vertrag ohnehin widerrufen. Wenn der Verkauf zwischen Privaten oder Gewerbetreibenden erfolgt, kann der Vertrag gerichtlich durchgesetzt werden. Möglich ist auch, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz geltend zu machen. Der Schaden besteht z.B. neben eBay-Gebühren in einem geringeren Kaufpreis, der erzielt wird.

19.Verkäufer liefert nicht trotz Zahlung – was kann ich tun?

Sie können den Kaufvertrag gerichtlich durchsetzten. Wie Sie Ihr Geld zurückbekommen, erfahren Sie in unserem Beitrag “Vorkasse – keine Lieferung “.

20. Ist die Erstattung einer Strafanzeige sinnvoll, wenn nicht geliefert wird?

Ja, dies kann sinnvoll sein. Über einen Rechtsanwalt erhalten Sie Akteneinsicht und können ggf. Ihre Ansprüche besser durchsetzten. Die Erstattung einer Strafanzeige ist kostenlos und kann bei jeder Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft vorgenommen werden.

21. Die Ware ist während des Versandes beschädigt worden/verloren gegangen – was nun?

Auch hier kommt es wieder darauf an, ob der Verkäufer privat oder gewerblich ist.

Der private Verkäufer ist seine Verantwortung los, sobald er die Ware (ordnungsgemäß verpackt) bei der Post abgegeben hat   (sog. Versendungskauf). Der gewerbliche Verkäufer haftet immer dafür, das die Ware unbeschädigt tatsächlich ankommt.

22. Die beschädigte/verloren gegangene Ware war versichert. Bekomme ich Geld von der Versicherung?

Sie als Käufer nicht! Nur der Einlieferer des Paketes kann gegenüber der Transportversicherung Ansprüche geltend machen. Ggf. hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer einen Auszahlungsanspruch oder Abtretungsanspruch der Leistungen der Versicherung.

23. Was ist bei Autokauf bei eBay zu beachten?

Bitte lesen Sie dazu unseren Beitrag zum Autokauf bei eBay und die damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

24. Sollte ich mein Auto überhaupt bei eBay kaufen?

Nach unserer Auffassung jedenfalls nicht, ohne sich das Fahrzeug vor Abgabe des Gebotes angesehen zu haben. Sicherer fahren Sie bei einem Kauf von einem Händler.

IV. Mängel und kaputte Ware

25. Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Die Gewährleistung ist Ihr gesetzliches Recht bei Mängeln an der Sache. Eine Garantie ist eine besondere Zusicherung für Eigenschaften einer Sache oder eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Zusicherung, z. B. ein Abholservice.

26. Wie lange dauert die Gewährleistung?

Bei Neuware 24 Monate, bei Gebrauchtware 12 Monate . Die Zeit beginnt mit Erhalt der Ware zu laufen.

27. Kann ich die Gewährleistung ausschließen?

Als privater Verkäufer ja. Als gewerblicher Verkäufer nein.

28. Inwieweit kann ich als Gewerbetreibender die Gewährleistung ausschließen?

Für Neuware muss 24 Monate, für Gebrauchtsware 12 Monate Gewährleistung eingeräumt werden. Weniger geht gegenüber Endverbrauchern nicht!

29. Wie schließe ich Gewährleistung und Garantie richtig aus?

Vergleichen Sie hierzu bitte unseren Beitrag “Gewährleistung und Garantie bei eBay

30. Ich will eine Ware verkaufen, die defekt ist oder Mängel hat – wie ist es kann mit der Gewährleistung?

Kein Problem! Sie müssen Mängel und Defekte nur ausreichend beschreiben. Niemand kann ein funktionierendes Gerät verlangen, wenn ein Defektes angeboten wurde.

31. Was passiert, wenn ich als privater Anbieter kein Wort über einen Gewährleistungsauschluss in meinem Angebot verliere?

Dann geben Sie die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten!

32. Welche Ansprüche habe ich in Falle eines Mangels?

Sie können eine Reparatur oder eine Nachlieferung verlangen.

33. Was ist, wenn die Nachlieferung oder Reparatur mehrfach scheitert?

Der Verkäufer hat das Recht, zweimal zur reparieren oder nachzuliefern. Danach reicht es und Sie können vom Vertrag zurücktreten.

34. Die Ware ist defekt. Kann ich sofort mein Geld zurückverlangen?

Nein. Der Verkäufer hat zuerst das Recht zur Nachlieferung oder Reparatur. Nur wenn der Verkäufer dies verweigert oder dies mehrmals fehlschlägt, dürfen Sie zurücktreten und bekommen Ihr Geld wieder.

35. Ich habe ein Markenprodukt ersteigert, tatsächlich handelt es sich um eine Fälschung. Was kann ich tun?

Lesen Sie hierzu bitte unseren Beitrag

Markenfälschung bei eBay

36. Wer zahlt im Falle des Mangels die Versandkosten?

Der Verkäufer.

37. Wie lange muss ich auf die Reparatur warten?

Das hängt von Einzelfall ab. Wenn es zu lange dauert, z.B. mehrere Wochen, können Sie dem Verkäufer eine Frist setzen, nach der Sie vom Vertrag zurücktreten.

V. Gewerbliche Verkäufe bei eBay

38. Wann gelte ich als gewerblicher Verkäufer bei Ebay?

Die Abgrenzung ist im Einzelefall zum Teil nicht leicht vorzunehmen. Vergleichen Sie bitte dazu unsere Beiträge

Wann ist ein Unternehmer ein Unternehmer?

Abmahnung nur im geschäftlichen Verkehr?

Indizien können sein

– Anzahl der Verkäufe

– Angebot von gleichartiger oder Neuware

– Powersellereigenschaft

– eBayshop

– Angebot der Ausweisung der Mehrwertsteuer

– Verwendung von AGB

Auf einen Gewerbeschein oder eine steuerliche Anmeldung oder die Eintragung in das Handelsregister kommt es nicht an!

39. Was ist die Folge, wenn ich rechtlich gesehen Gewerbetreibender bin?

In diesem Fall gelten umfangreiche Informationspflichten und die Grundsätze des Verbrauchgüterkaufes.

Im Einzelen:

24 Monate Gewährleistung bei Neuware

12 Monate bei Gebrauchtware

Sie tragen die Verantwortung für den Versand der Ware

Es sind u.a. folgende Informationspflichen zu beachten:

– Anbieterkennzeichnung

– Widerrufsbelehrung oder Rückgabebelehrung

– Einhaltung der BGB-InfoV

– Einhaltung der Preisangabenverordnung

Sie können ferner wegen unlauteren Wettbewerbs abgemahnt werden.

40. Wie ist es mit Abmahnungen bei Ebay?

Beachten Sie hierzu bitte unsere gesonderten FAQ´s

Das große FAQ zu Abmahnungen

FAQ zu Abmahnungen bei eBay

41. Mein Konkurrent bei eBay kümmert sich rechtlich um nichts während ich bspw. durch meine Widerrufsbelehrung erhöhte Kosten habe. Was kann ich tun?

Sie können Ihren Konkurrenten abmahnen, damit er zukünftig rechtskonform handelt. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

42. Brauche ich AGB?

Nichts zwangsläufig. In AGB können Sie jedoch Fragen der Gewährleistung, Vertragsbedingungen im kaufmännischen  Verkehr, Gerichtsstand und Erfüllung der BGB-InfoV regeln.

43. Ich habe mir meine AGB selbst geschrieben/zusammengesucht oder von irgendwo aus dem Netz kopiert. Was nun?

Abgesehen von urheberrechtlichen  Fragen sollten Sie keine AGB verwenden, die vorher nicht rechtlich überprüft wurden. Neben unwirksamen Klauseln drohen in erster Linie kostspielige Abmahnungen. Lassen Sie sich beraten!

44. Ich bin mir nicht sicher, ob mein gewerblicher eBay-Auftritt in Ordnung ist. Was kann ich tun?

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne. Wenn Sie uns unseren Mandantenfragebogen zukommen lassen, unterbreiten wir Ihnen gerne ein kostenloses Angebot zur Beratung Ihres Ebay-Auftritts.

VI. Widerrusfrecht bei eBay (wir sprechen im Folgenden ausschließlich über das Widerrufsrecht, obwohl es alternativ ein Rückgaberecht gibt)

45. Gibt es bei eBay ein Widerrufsrecht? Immerhin handelt es sich doch um eine Versteigerung.

Diese Frage war lange Zeit nicht geklärt. Der BGH hat 2004 jedoch entscheiden, dass es auch bei Auktionen ein Widerrufsrecht gibt.

46. Wer muss ein Widerrufsrecht einräumen?

Gewerbliche Anbieter gegenüber privaten Bietern, sog. Verbrauchern.

47. Wie muss über das Widerrufsrecht informiert werden?

Am besten mit dem amtlichen Muster des Gesetzgebers..

48. Wo muss über das Widerrufsrecht informiert werden?

Nach Ansicht des OLG Hamm direkt und im Volltext auf jeder Angebotseite.

49. Wie lautet der Text der Belehrung?

Man kann theoretisch sich eine Belehrung selbst zusammenbasteln. Wir raten davon ab! Der Gesetzgeber stellt eine Widerrufsbelehrung zur Verfügung. Diese sollten Sie verwenden.

50. Wann gilt das Widerrufsrecht nicht?

Zum einen zwischen Gewerbetreibenden. Nur ein Verbraucher hat ein Widerrusfrecht.

Des weiteren gibt es gesetzliche Ausnahmen:

– entsiegelte Datenträger und Videos

– neue Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte

– Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden (bei eBay eher selten!)

– Waren, die sich nicht zur Rücksendung eignen (verderbliche Waren, Downloads)

51. Gibt es ein Widerrufsrecht bei Gebrauchtwaren?

Ja.

52. Gibt es ein Widerrufsrecht beim Autokauf?

Ja.

53. Gibt es ein Widerrufsrecht, wenn ich die Ware abhole?

Ja.

54. Ist die Klausel “unfreie Sendungen werden nicht angenommen” wirksam?

Nein.

55. Oftmals heisst es in der Widerrufsbelehrung, dass die Rücksendung unbenutzt in der Originalverpackung erfolgen soll. Ist das wirksam?

Nein. Erfolgt die Rücksendung ohne Originalverpackung oder benutzt, kann Wertersatz geltend gemacht werden.

56. Was passiert, wenn es keine Widerrufsbelehrung gibt?

Die Widerrufsfrist beginnt nicht zu laufen. Der Verkäufer kann zudem keinen Wertersatz geltend machen. Eine fehlende Belehrung ist zudem ein häufiger Abmahngrund.

57. Wann beginnt die Widerruffrist?

Sie beginnt mit Erhalt der Ware und der Widerrufsbelehrung in Textform.

58. Wie ist es mit den Rücksendekosten?

Bis zu einem Rücksendewert von 40 € trägt der Käufer die Rücksendekosten, darüber hinaus der Verkäufer.

59. Wer trägt die Hinsendekosten?

Die Frage ist noch nicht abschließend geklärt. Wir meinen: der Käufer.

Lesen Sie bitte: “Widerrufsrecht – wer trägt eigentlich die Hinsendekosten?”

60. Der Käufer schickt die Ware unfrei zurück. Was kann ich tun?

Nach unserer Auffassung verstößt der Käufer gegen seine Schadenminderungspflicht. Die Differenz zum normalen Porto könnte wohl geltend gemacht werden.

61. Die Ware geht bei der Rücksendung verloren oder wird beschädigt. Was nun?

Das ist das Problem des Verkäufers. Die Rücksendung erfolgt auf seine Gefahr.

62. Darf im Falle des Widerrufs der Verkäufer seine eBay-Gebühren geltend machen?

Nein.

63. Welche Möglichkeiten haben gewerbliche Käufer, einen Vertrag zu widerrufen?

Zumindestens beim Angebot “sofort&neu” gab es eine 14-Tage-Geld-zurück-Garantie, die auch für gewerbliche Käufer gilt.

VII. Sonstiges

64. Gelten Ihre  Antworten auch für die Rechtlage in anderen Internetauktionshäusern und Versteigerungsportalen?

In der Regel ja.

65. Meine Frage ist nicht in Ihrer FAQ-Liste?!

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

© Rechtsanwalt Johannes Richard, Stand: 5/2008

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