faq-anhaengen-bei-amazon

Alles was Sie wissen müssen: FAQ zum Anhängen bei Amazon

irrvideo-VkgYGp7TE_s Für jeden Händler bei Amazon ist die Frage des Anhängens an Produktbeschreibungen Teil des Handels über Amazon. Dies hat wiederrum eine Vielzahl von rechtlichen Problemen zur Folge, die Händler vermeiden können. Auf der anderen Seite ist das Anhängen  an “eigene” EAN´s oder ASIN´s für viele Amazon-Merchants ein Ärgernis.

Was bedeutet das “Anhängen bei Amazon”?

Anders als bei eBay oder in einem Internetshop stellt Amazon einen Produktkatalog zur Verfügung. Die einzelnen Artikelbeschreibungen erhalten eine bestimmte Zahlen-Nummernkombination, eine sogenannte ASIN (Amazon Standard Identification Number).

Unter dieser ASIN wird ein bestimmtes Produkt angeboten. Jeder Händler, der meint, dieses Produkt liefern zu können, kann somit diese ASIN nutzen und das Produkt unter seinem Preis dann verkaufen.

Verstößt das Anhängen an ASIN´s gegen die Rechte desjenigen, der die Produktbeschreibung angelegt hat?

Zum Anlegen einer neuen Produktbeschreibung (ASIN) bei Amazon ist eine EAN/GTIN notwendig. Viele Amazon-Händler beklagen, dass sie auf eigene Kosten eine EAN erwerben, um eine eigene ASIN bei Amazon anzulegen. Es stößt dann auf Unverständnis, wenn der Amazon-Händler feststellt, dass “seine” EAN durch einen Dritten genutzt wird.

Die EAN/GTIN wird in der Amazon-Artikelbeschreibung jedoch nicht angezeigt. Nach der Rechtsprechung handelt es sich zudem auch nicht um eine herkunftsverweisende Angabe. Anders als bspw. bei einer Marke kann sich ein Amazon-Händler somit nicht darauf berufen, dass Dritte seine Produktbeschreibung nutzen, die er mit “seiner” EAN angelegt hat.

Ist das Anhängen an eine Amazon-Produktbeschreibung ein Urheberrechtsverstoß?

Mit Anlegen einer neuen ASIN überträgt der Händler Nutzungsrechte für Produktbilder und den Produkttext auf Amazon. Amazon kann dann diese urheberrechtlich geschützten Informationen in seinem Produktkatalog weiter nutzen, insbesondere dürfen andere Händler die ASIN nutzen, ohne dass es urheberrechtliche Probleme gibt. Die Übertragung der Nutzungsrechte bei der Neuanlage einer ASIN bei Amazon stieß bisher in der Rechtsprechung nicht auf große Probleme. Für abschließend geklärt halten wir diese Frage jedoch nicht.

Urheberrechtlich kann der Nutzer einer ASIN jedoch ein Problem bekommen, wenn derjenige, der ein Produktfoto bei Amazon hochgeladen hat, nicht über die entsprechenden Rechte dazu verfügte, bspw. weil er das Produktfoto irgendwo aus dem Internet kopiert hat. In diesem Fall kann ggf. auch der Händler, der sich an diese urheberrechtsverletzende ASIN angehängt hat, ein eigenes urheberrechtliches Problem bekommen.

Wann ist das Anhängen an eine ASIN zulässig?

Ganz grundsätzlich, und dies sollte sich jeder Amazon-Händler vor Augen führen, ist die Nutzung einer ASIN zulässig, wenn der Anbieter exakt das Produkt liefert, das in der ASIN beschrieben ist. Hierzu gehören gleich mehrere Faktoren:

Zum einen muss das gelieferte Produkt so aussehen, wie auf dem Produktbild. Bei Markenprodukten mag dies eindeutig sein. Es gibt jedoch Produkte wie bspw. Wohntextilien oder Dekorationsartikel, die nicht exakt so aussehen, wie das auf dem Produktfoto dargestellt ist.

Ferner muss das Produkt natürlich der Beschreibung entsprechen.

Praxistipp: Drum prüfe, wer sich an eine ASIN bindet.

Überprüfen Sie sorgfältig, ob die von Ihnen genutzte ASIN tatsächlich zum Produkt passt. Häufig erfolgt die Zuordnung zu einer bestimmten ASIN bei Amazon automatisch über eine EAN. Datenbankfehler oder nicht passende Produktbeschreibungen können hier ganz schnell zu Problemen führen.

Wenn eine ASIN manuell gewählt wird, sollte ebenfalls überprüft werden, ob das Produkt, das geliefert werden kann, auch passt. In einigen ASIN´s werden Sets angeboten, mit denen der Ersteller der ASIN eine Exklusivnutzung der ASIN für sich in Anspruch nehmen will. Auch besondere Ausstattungen oder bestimmte Eigenschaften eines Produktes, die sich aus der Artikelbeschreibung ergeben, müssen passen.

Das Anhängen an ein Markenprodukt

Wenn in einer ASIN ein Markenprodukt beschrieben wird (häufig erkennbar, indem in der Artikelbeschreibung unter dem Punkt “Marke:” eine Marke eingetragen ist), darf auch nur das Original-Markenprodukt ausgeliefert werden.

Es gibt die Möglichkeit, dass Amazon quasi intern ein Produkt als Markenprodukt listet. Nach unserer Erfahrung passiert dies auch dann, wenn eine eingetragene Marke, bspw. beim DPMA oder beim HABM, gar nicht existiert. In diesen Fällen ist zwar eine Marke angegeben, diese Marke gibt es jedoch zum Teil nicht. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Amazon-Händler diese ASIN unproblematisch nutzen können. Ggf. kann die Marke eine Geschäftsbezeichnung oder Benutzungsmarke sein.

Klar ist natürlich auch, dass derjenige, der sich an eine Marken-ASIN anhängt, dann auch ein echtes Markenprodukt ausliefern muss. Es darf sich somit weder um eine Markenfälschung, noch um einen Parallelimport handeln.

Was ist mit der “von”-Problematik?

Dann gibt es bei Amazon-ASIN´s noch die “von”-Problematik. Unterhalb der Artikelbeschreibung steht bei Amazon immer “von …”.

Ursprünglich war dies wohl dafür gedacht, um auch hier ein Marke anzugeben. Oftmals ist es jedoch so, dass statt einer Marke ein bestimmter Händler dort eingetragen ist. Unserer Einschätzung nach ist dies der Händler, der die ASIN ursprünglich angelegt hat.

Dieses Unternehmenskennzeichen kann ebenfalls zu einem Schutz führen, der dazu führt, dass derjenige, der im “von” steht, die ASIN exklusiv nutzen kann. Es kann sich hierbei um ein schützenwertes Unternehmenskennzeichen nach § 5 Abs. 2 Markengesetz handeln. Voraussetzung hierfür ist, dass das Unternehmenskennzeichen eine hinreichende Unterscheidungskraft aufweist und geeignet erscheint, sich als Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen. Dies ist natürlich bei einer juristischen Person, wie einer GmbH oder GmbH & Co. KG einfacher, als bei einem Einzelunternehmer.

Auf der sicheren Seite ist der Amazon-Händler, der eine ASIN nutzt, in der “von unbekannt” steht, wobei diese ASIN´s immer seltener werden.  Bein einer falschen von-Angabe, gibt es bereits Rechtsprechung, die in diesem Fall Schadenersatz zuerkannt hat. Da Thema ist komplex. Siehe auch “Anhängen an ASIN´s bei Amazon: Was Sie hinsichtlich der Information “von” in der Artikelbeschreibung beachten müssen

Bleibt die ASIN so, wie sie ist?

Was wir damit meinen, ist Folgendes: In der Regel hat der Anbieter, der die ASIN angelegt hat oder auch andere, die eine sogenannte ASIN-Priorität haben, wie auch natürlich Amazon, haben das Recht, den Inhalt der Artikelbeschreibung abzuändern oder bspw. Produktbilder auszutauschen. Dies kann zur Folge haben, dass ein ursprüngliches No-Name-Produkt plötzlich zu einer Markenware wird. Der Händler, der noch an dieser ASIN hängt, bietet somit plötzlich ein Markenprodukt an. Da er dieses gar nicht ausliefern kann, sieht er sich plötzlich mit einer markenrechtlichen Abmahnung konfrontiert.

Es gibt Rechtsprechung, die dieses Problem schon erkannt hat. Es ist nämlich nicht möglich, eine No-Name-ASIN zu einer Marken-ASIN “zu machen” und dann ohne Vorankündigung abzumahnen. Es gibt jedoch auch andere Fälle, in denen nicht ganz klar nachvollziehbar ist, wie und warum es zur Änderung der Artikelbeschreibung bei Amazon kam. Hinzukommt, dass Amazon selbst nach unserem Eindruck zum Teil Artikelbeschreibungen abändert oder mehrere ähnliche Artikelbeschreibungen zu einer zusammenfasst.

Den einzigen Ratschlag, den wir hier geben können, ist, genutzte ASIN´s regelmäßig zu kontrollieren. Uns ist klar, dass dies aufwendig ist. Es stellt jedoch schlichtweg den rechtssichersten Weg dar.

“Meine ASIN”, damit Amazon-Händler exklusiv bei Amazon verkaufen können

Viele Händler bei Amazon möchten exklusiv unter einer ASIN verkaufen. Andere Anbieter sollen sich schlichtweg nicht an das Angebot anhängen dürfen.

Abstrakt gesehen erreichen Sie dies am einfachsten, wenn Sie ein Produkt anbieten, dass nur Sie ausliefern können. Dies kann bspw. der Fall sein, wenn Sie eine eigene Marke angemeldet haben und somit exklusiv Ihre eigenen Markenprodukte verkaufen (und natürlich dies in der ASIN entsprechend auch als Markenprodukt beschrieben ist).

Siehe hierzu:

In diesem Fall können Dritte, die diese ASIN nutzen, das dort beschriebene Produkt nicht ausliefern. Es handelt sich somit um eine Markenrechtsverletzung, bei der der Markeninhaber eine Abmahnung aussprechen kann.

Eine weitere Alternative sind Set-Angebote. Dies bietet sich an, wenn ein Produkt angeboten wird, dass viele andere ebenfalls im Angebot haben. Wenn dieses Produkt mit einem zweiten Produkt kombiniert wird, am besten einem Produkt mit einer Eigenmarke, führt dies ebenfalls zu einem exklusiven Handeln bei Amazon.

Was können Händler tun, die keine Marke haben und die ein Anhängen bei Amazon vermeiden wollen?

Wie bereits erläutert, muss derjenige, der eine ASIN nutzt, exakt das Ausliefern, was in der ASIN beschrieben wird. Nach unserer Erfahrung ist dies gerade bei No-Name-Produkten oftmals nicht der Fall. Wenn etwas anderes geliefert wird, dies kann im Wege eines Testkaufs überprüft werden, kann der Wettbewerber wegen einer Irreführung wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden.

Die Rechtsprobleme beim Anhängen an eine ASIN bei Amazon sind seit vielen Jahren Bestandteil unserer Beratungspraxis.

Wenn Sie gegen das Anhängen bei Amazon vorgehen möchten, beachten Sie bitte folgende Information:

Wir beraten auch Sie.

Stand: 03.11.2015

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

 

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/4dc020ec467943b8995ce2e1a84951b5