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Abschalten oder ignorieren: Was das Facebook-Urteil des EuGH in der Praxis bedeutet

Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 05.06.2018, Az.: C – 210/16 festgestellt, dass gewerbliche Nutzer von Facebook (der EuGH spricht von sogenannten Fan-Pages) für die Datenverarbeitung von Facebook mithaften.

Eine juristische Besprechung des Urteils finden Sie hier.

Die Frage, die alle umtreibt lautet:

Was nun?

Um es vereinfacht zusammenzufassen haften Unternehmen, die Facebook nutzen für die Datenverarbeitung, die Facebook im Hintergrund veranstaltet. Was dies für Praxisfolgen hat, zeigt der Skandal um Cambridge Analytica.

Das Urteil gilt nicht nur für Facebook

Die Ausführungen des EuGH können durchaus grundsätzlich verstanden werden. Diese gelten somit nicht nur für die Facebook, sondern auch für Google Plus, Instagram sowie die meisten Google Dienste. Vereinfacht gesagt gilt das Urteil für alle Plattformen, bei denen ein Gewerbetreibender die Plattform zur Außendarstellung nutzt und diese Plattform in erster Linie ihr Geld damit verdient, dass auf nicht nachvollziehbare und intransparente Weise Kundendaten verarbeitet werden. Irgendwie war klar, dass dies nicht lange gut gehen kann.

Im Ergebnis zwingt das Urteil Plattformbetreiber aller Art, wie aber auch Google zu mehr Transparenz.

Zukünftig muss jedenfalls ein Zustand hergestellt werden, der gewährleistet, dass die Datenverarbeitung und Nutzung des Plattformbetreibers so transparent ist, dass dies für ein Unternehmen, welches diese Plattform nutzt, nicht zur Haftungsfalle wird. Hier dürfte von Seiten aller Plattformbetreiber viel Arbeit notwendig sein. Unter Umständen zerbrechen auch Geschäftsmodelle, die auf eine intransparente und vielleicht unzulässige Datenverarbeitung und Nutzung gründen.

Der EuGH zwingt letztlich die Plattformbetreiber, geltendes Recht einzuhalten. Das Opfer sind jedoch nicht die Plattformbetreiber, sondern die gewerblichen Nutzer.

Was also aktuell tun?

Das Urteil beruht auf einen Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichtes. Das Bundesverwaltungsgericht muss zunächst einmal das ursprüngliche Verfahren des OLG gegen die IHK – Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein zu Ende führen. 

Auf der anderen Seite hat natürlich das EuGH-Urteil schon jetzt Rechtswirkung. Die konkreten Folgen können noch gar nicht genau abgeschätzt werden.

Facebook abschalten?

Die ersten Unternehmen haben sich bereits von Facebook zurückgezogen. Ob dies tatsächlich der richtige Weg ist, halten wir für zweifelhaft. Zum einen glauben wir nicht, dass jetzt sofort und unverzüglich eine Abmahnwelle über gewerbliche Facebook-Nutzer hereinbricht oder sich die Datenschutzbehörden für Bußgeldbescheide einen Hochleistungsdrucker zulegen.

Wir wollen das Problem jedoch nicht klein reden. Sowohl wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, wie aber auch ein Bußgeldverfahren sind denkbar. Wenn ein Unternehmen für dieses Szenario Geld in der Portokasse hat, ist dies in Ordnung. Für Kleinunternehmen können entsprechende Kosten jedoch zum Problem werden.

Wer ein bisschen Nerven hat, sollte daher nach unserer Auffassung “einfach weitermachen” und zumindest auf die Datenschutzinformationen von Facebook verweisen.

Der unwahrscheinlich schlimmste Fall

Für unwahrscheinlich halten wir den Fall, dass Facebook, Google, Instagram und Co. einfach nicht reagieren bzw. sich vom europäischen Markt zurückziehen. Dafür lässt sich in der EU für diese Unternehmen einfach zu viel Geld verdienen.

Der denkbar beste Fall

Die betroffenen Unternehmen, wie Facebook, Google, Instagram und Co. sind gut beraten, sich das EuGH-Urteil gut anzusehen und so schnell wie möglich nachzubessern. Nach unserer Auffassung ist es am wahrscheinlichsten, dass die entsprechenden Plattformen innerhalb relativ kurzer Zeit eine halbwegs rechtkonforme Lösung bereitstellen werden.

Den Unternehmen entgeht einfach zu viel Geld, wenn sie auf den EU-Markt verzichten.

Und wenn die Unternehmen nicht vernünftig reagieren?

In diesem Fall heißt es dann tatsächlich “Abschalten und Rückzug”. Wenn Facebook und Co. keine rechtskonforme Lösung bereitstellen ist es für Unternehmen schlichtweg faktisch unmöglich, rechtskonform auf Facebook, Instagram oder mit Google-Produkten im Internet unterwegs zu sein. In diesem Fall empfiehlt es sich tatsächlich, sich zurückzuziehen und die entsprechenden Angebote abzuschalten und vom Netz zu nehmen.

Gerade Unternehmen, denen der Auftritt in den sozialen Medien wichtig ist, sollten sich hier eine Exit-Strategie überlegen. Es schadet nicht, den Plan B in der Schublade zu haben. Dies hängt letztlich davon ab, wie im Weiteren Behörden, Wettbewerber, wie aber auch die Plattformen selbst reagieren.

Letztlich kann dies auch eine Chance sein, soziale Medien in der EU in einer unter Umständen neuen Form datenschutzkonform zu betreiben.

Stand: 07.06.2018

Es berät Sie: Rechtsanwalt Andreas Kempcke

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