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Ab 01.07.2023- Wichtige Praxistipps: Jetzt EPR – Vorgaben aus Elektrogesetz umsetzen, sonst droht ab 01.07.2023 auf Verkaufsplattformen wie Amazon, eBay oder Kaufland ein Verkaufsverbot

Jahrelang sind Registrierungsverpflichtungen beim Internetangeboten und insbesondere bei Plattformen wie eBay oder Amazon nicht beachtet worden. Es gab seitens der Plattformen auch keine Verpflichtung, dies zu überprüfen. Durch die sogenannten EPR (extended producer responsibility) sind insbesondere Verkaufsplattformen wie eBay und Amazon in die Verantwortung genommen worden: Seit dem 01.07.2022 ist ein Verkauf über Plattformen nur noch erlaubt, wenn eine Registrierung nach Verpackungsgesetz vorliegt.

Das nächste Datum ist der 01.07.2023. Ab dem 01.07.2023 dürfen Elektro- und Elektronikgeräte über Plattformen nur noch verkauft werden, wenn eine Herstellerregistrierung bei der Stiftung EAR vorliegt. Mutmaßlich wird für jedes Produkt bei den Plattformen die WEEE-Registrierungsnummer abgefragt.

Amazon informiert bereits jetzt darüber, dass Amazon gesetzlich dazu verpflichtet ist, zu überprüfen, ob eine WEEE-Registrierung für den Hersteller des Produktes vorliegt. Falls dies nicht der Fall ist, können die Produkte nicht mehr angeboten werden. Um die Compliance gegenüber Amazon nachzuweisen, muss die WEEE-Registrierungsnummer unter „Informationen zum Einhalten der gesetzlichen Richtlinie für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)“ hinterlegt werden.

Wer braucht eine WEEE-Registrierungsnummer?

In § 6 Abs. 1 ElektroG ist geregelt, dass, bevor ein Hersteller Elektro- oder Elektronikgeräte in den Verkehr bringen darf, er oder sein Bevollmächtigter verpflichtet ist, sich bei der zuständigen Behörde mit Geräteart und Marke registrieren zu lassen.

Notwendig ist somit eine Registrierung, die zwei Anforderungen erfüllen muss: Es muss die richtige Geräteart registriert werden wie aber auch die Marke, unter der das Produkt vertrieben wird. Es geht hierbei um die Bezeichnung des Produktes, es muss sich nicht unbedingt um eine eingetragene Marke handeln. Zuständig für die Registrierung ist die Stiftung EAR.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist der Begriff des „Herstellers“. Hersteller ist nicht nur derjenige, der ein Elektrogerät mit dem eigenen Namen oder der Marke herstellt und in Deutschland anbietet. Hersteller ist auch derjenige, der aus dem Ausland (sei es aus der Europäischen Union oder aus einem Drittland) Geräte importiert und in Deutschland anbietet. Gerade diese Regelung zur Herstellerdefinition ist weitreichend: Jeder, der Elektrogeräte importiert, und sei es auch nur aus der EU, ist im Rechtssinne Hersteller und verpflichtet, sich registrieren zu lassen. Hersteller ist im Übrigen auch der Verkäufer, der Elektrogeräte nicht registrierter Hersteller zum Verkauf anbietet.

Wie Sie feststellen können, ob eine Herstellerregistrierung für ein Elektrogerät vorliegt.

Die Stiftung EAR stellt ein „Verzeichnis der registrierten Hersteller und registrierten Bevollmächtigten nach dem ElektroG“ zur Verfügung. In dieser Datenbank kann der Hersteller bzw. der Bevollmächtigte abgefragt werden, die WEEE-Registrierungsnummer wie aber auch die Marke.

Eine entsprechende Überprüfung anhand der Datenbank bietet sich insbesondere für Händler an, die Ware aus Deutschland beziehen. Abgesehen davon muss ein registrierter Hersteller die WEEE-Registrierungsnummer auch auf seiner Internetseite und auf den Geschäftspapieren angeben.

Wichtig: Wenn Sie im „Verzeichnis der registrierten Hersteller und registrierten Bevollmächtigten nach dem ElektroG“ einen Eintrag oder Einträge finden, z. B. zu einer Marke, können Sie sich dennoch nicht sicher sein, ob der „Hersteller“ Ihres Produktes auch tatsächlich registriert ist. Konkret muss Ihr Lieferant oder jemand in der Lieferkette registriert sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie die Produkte aus dem Ausland beziehen. In der Praxis ist es eher unwahrscheinlich, dass ein ausländischer Distributor, der die Ware an Wiederverkäufer nach Deutschland vertreibt, für seine deutschen Abnehmer eine WEEE-Registrierung mit der entsprechenden Mengenmeldung vorgenommen hat.

Ein Beispiel: Wie oben bereits erläutert ist Hersteller Jeder, der Elektrogeräte aus dem Ausland importiert. Wenn Sie in der Herstellerdatenbank der Stiftung EAR nach der Marke „Samsung“ schauen, gibt es über 300 Einträge, häufig von deutschen Unternehmen, jedoch auch von Bevollmächtigten für ausländische Unternehmen. In der Praxis bedeutet das, dass diese Unternehmen Samsung-Produkte z.B. aus der EU importieren und in Deutschland verkaufen. In diesem Fall ist eine Registrierung bei der EAR notwendig. In derartigen Fällen sollte jedenfalls genau geprüft werden, welche der vielen WEEE-Registrierungsnummern nachweisbar dem richtigen Hersteller im Rechtssinne zuzuordnen sind.

Keinesfalls reicht es aus, einfach nur, weil eine Registrierung unter einer Marke feststellbar ist, anzunehmen, dass diese Registrierung ausreichend ist.

Ebenfalls wichtig: Immer wieder passiert es, dass ein Herstellerunternehmen registriert ist, jedoch die genutzte Marke oder Gerätekategorie nicht stimmt. Insbesondere bei Amazon ist aktuell bei so gut wie jeder ASIN heutzutage eine Marke angegeben. Hier muss die Markenbezeichnung im Angebot zu der Registrierung der Marke bei der Stiftung EAR passen.

Für viele Verkäufer, insbesondere solche, die selbst importieren, geht somit an einer eigenen Registrierung bei der Stiftung EAR kein Weg vorbei.

Praxistipp:

Damit Sie ab dem 1.7.2023 noch Elektrogeräte über Plattformen wie eBay, Amazon, Kaufland etc. verkaufen können empfehlen wir folgendes Vorgehen:

Übersicht über Elektrogeräte verschaffen, die sie verkaufen

Die Verpflichtung, die WEEE-Nummer des Herstellers bei der jeweiligen Plattform zu hinterlegen wird mutmaßlich für jedes Elektrogerät gelten. „Elektrogerät“ sind sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte. Dazu gehören z.B. auch Kabel. Einige Produkte haben eine LED-Beleuchtung oder andere elektronische Komponenten, was in der Praxis häufig übersehen wird.    

Erstellen Sie eine Liste sämtlicher Elektrogeräte, insbesondere mit den Marken, unter denen die Geräte vertrieben werden. Gegebenenfalls wird die Marke auf dem Gerät und der Verpackung nicht angegeben, jedoch z.B. in einer ASIN bei Amazon.

Bezug aus Deutschland

Wenn Sie die Elektrogeräte aus Deutschland beziehen, müsste es eigentlich bereits eine Registrierung in der Lieferkette geben. Andernfalls wären die Produkte nicht verkehrsfähig. In der Praxis ist es jedoch häufig so, dass dennoch keine Registrierung feststellbar ist.

Prüfen Sie in der Datenbank der Stiftung EAR, ob entweder Ihr Lieferant oder die Marke, unter der das Elektrogerät angeboten wird registriert ist. Wenn Ihr Lieferant eine Herstellerregistrierung hat, muss er darüber in seinem Impressum auf seiner Internetseite sowie in den Geschäftspapieren informieren. Teilweise gibt es zwar eine Registrierung, die Marke, unter der das Gerät verkauft wird, ist jedoch nicht registriert oder die Gerätekategorie stimmt nicht.

Fragen Sie aktiv bei Ihrem Lieferanten nach!

Überprüfen Sie alle Marken der Elektrogeräte, die Sie vertreiben. Berücksichtigen Sie gegebenenfalls auch Marken, die Sie zukünftig vertreiben möchten.

Bezug aus dem Ausland

Bei einem Bezug aus dem Ausland sind Sie in der Regel Hersteller und damit registrierungspflichtig im Sinne des Elektrogesetzes. Eine Registrierung des ausländischen Lieferanten oder Herstellers ist in der Praxis sehr unwahrscheinlich. Denkbar ist auch die Konstellation, dass es zwar einen Hersteller mit Sitz im Ausland gibt, Sie jedoch legal die Möglichkeit haben, die Ware des Herstellers aus dem Ausland zu beziehen. Auch in diesem Fall sind Sie in der Regel Hersteller. Wenn Sie Elektrogeräte aus dem Ausland beziehen- dies gilt auch für einen Bezug aus der EU-sind sie in der Regel Hersteller und registrierungspflichtig.

Vollständige Registrierung beachten

Anders als beim Verpackungsgesetz ist es bei der Registrierung nach Elektrogesetz leider nicht möglich, sich allgemein zu registrieren. Vielmehr muss jede Marke, die vertrieben wird,  registriert werden. Kategorie und Geräteart müssen auch stimmen. Nur eine vollständige und zutreffende Registrierung reicht aus. Gegebenenfalls kann es somit sein, dass Sie eine Vielzahl von Marken bei der Stiftung EAR registrieren müssen.

Lange Bearbeitungszeiten bei der Stiftung EAR – Registrierung besser jetzt

Grundsätzlich empfehlen wir, eine Registrierung nicht selbst vorzunehmen. Eine Registrierung ist formell anspruchsvoll. Wir empfehlen eine Registrierung über darauf spezialisierte Unternehmen vorzunehmen, wie z. B. take-e-way in Hamburg. take-e-way unterstützt Sie bei der Registrierung und bei der Mengenmeldung von Elektrogeräten.

Nach Einschätzung von take-e-way dauert die Bearbeitungszeit bei der Stiftung EAR aktuell bis zu 3 Monate. Wer somit über Plattformen wie eBay oder Amazon noch Elektrogeräte rechtssicher verkaufen will, sollte sich somit kurzfristig um eine eigene Herstellerregistrierung kümmern, wenn diese notwendig ist.

Konkrete Umsetzung bei eBay und bei Amazon

Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben wird durch die jeweiligen Plattformen unterschiedlich gehandhabt.

Amazon weist darauf hin, dass für jedes Produkt der Nachweis einer Herstellerregistrierung notwendig ist.

eBay fordert lediglich eine WEEE E-Nummer von Verkäufern, die im Rechtssinne Hersteller nach ElektroG sind.

Stand: 20.03.2022

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard