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Exklusiv verkaufen bei Amazon: So funktioniert die Amazon-Markenregistrierung

Eine eigene Marke ist ein guter Weg, um exklusiv bei Amazon zu verkaufen. Mit einer eigenen eingetragenen Marke dürfen, wenn die Marke in einer ASIN genannt wird, nur Original-Markenprodukte ausgeliefert werden. Mit einer eigenen Marke können auch sogenannte White-Label-Produkte angeboten werden. Hierbei handelt es sich um Produkte, die vom Markeninhaber nicht selber hergestellt werden, sondern mit einer eigenen Marke versehen werden.

Voraussetzung für die Amazon-Markenregistrierung: Eine eigene Marke

Bevor eine Marke bei Amazon registriert werden kann, benötigt der Verkäufer zunächst einmal eine eigene Marke, die entweder beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder als Europäische Marke bei Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) registriert wurde.

Bei einer Marke, die in erster Linie bei Amazon verwendet werden soll, empfehlen wir eine Wort-Marke. Neben anderen Markenformen gibt es Bildmarken, Kombinationen aus Worten und Bildern, die sogenannte Wort-Bildmarke sowie eine reine Wortmarke, die, vereinfacht gesagt, nur aus Buchstaben besteht.

Da Markenlogos oder grafische Elemente bei Amazon nicht immer gut dargestellt werden können, empfehlen wir auf jeden Fall eine Wortmarke.

Häufig wird der Fehler gemacht, dass die Marke nicht für die Waren bzw. Dienstleistungen angemeldet wird, für die sie dann später auch tatsächlich eingesetzt wird. Neben der richtigen Warenklasse bzw. den Warenklassen mit einer entsprechend ausführlichen Beschreibung in der Markenanmeldung empfehlen wir bei einer Marke, die auch für den Internethandel verwendet werden soll, in der Regel auch eine Anmeldung der Nizza-Klasse 35, d. h. eine Dienstleistungsklasse, die sich mit dem Verkauf von Waren über das Internet befasst.

Bei einer Marke handelt es sich um ein sogenanntes geprüftes Schutzrecht. Dies bedeutet, dass nicht jede Marke auch tatsächlich eingetragen wird (anders, als ein Design bspw.). Die Marke muss bspw. unterscheidungskräftig sein.

Auf ersten Blick besteht das Anmelden einer Marke nur in dem Ausfüllen des entsprechenden Formulars, auf zweiten Blick ist die Anmeldung einer Marke jedoch erheblich anspruchsvoller. Nichts ist ärgerlicher, als wenn eine Marke angemeldet und auch in das Register eingetragen wird und es später – aus welchen Gründen auch immer – mit der Marke Probleme gibt.  Aus diesem Grund melden wir von Internetrecht-Rostock.de selbst auch keine Marken für Mandanten an, sondern vermitteln in diesen Fällen gerne einen Patentanwalt, der, vereinfacht gesagt, u. a. auf Markenanmeldungen spezialisiert ist.

Die Benutzung der Marke

Eine Marke muss innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung auch tatsächlich genutzt werden, d. h. der Anmelder hat fünf Jahre Zeit, bis er die Marke tatsächlich für die Waren bspw. nutzt, für die er die Marke angemeldet hat. In der Regel geschieht dies so, dass das entsprechende Produkt bzw. die Verpackung mit der Marke gekennzeichnet wird.

Die Amazon-Markenregistrierung

Amazon bietet eine Markenregistrierung auf der Plattform Amazon an (Amazon Brand Registry). Diese Markenregistrierung bei Amazon hat nichts mit der Registrierung einer Marke bspw. beim DPMA zu tun. Eine entsprechend eingetragene Marke ist Voraussetzung für eine Registrierung der Marke bei Amazon.

Was bringt eine Markenregistrierung bei Amazon?

Der größte Vorteil einer Markenregistrierung bei Amazon ist, dass unter bestimmten Voraussetzungen bei einer ASIN die Marke als Marke mit angezeigt wird. Dies ermöglicht dann einen exklusiven Verkauf der beworbenen Markenprodukte.

Amazon selbst bewirbt die Markenregistrierung mit weiteren Vorteilen:

“Durch Ihre Registrierung bei der Amazon-Markenregistrierung erhalten Sie Zugriff auf leistungsstarke Tools, darunter die Suche nach urheberrechtlich geschützten Text und Bildern, die prognostische Automatisierung basierend auf Ihren Berichten zu mutmaßlichen Verstößen gegen die Rechte an geistigem Eigentum sowie erweiterte Befugnisse bezüglich Produktangeboten mit Ihrem Markennamen.”

Unter anderem bietet Amazon, um der deutschen Rechtsprechung gerecht zu werden, die Möglichkeit, Markenrechtsverletzungen im Rahmen von Infringement-Meldungen direkt an Amazon zu melden. Amazon ist in diesen Fällen – zumindest theoretisch – verpflichtet, unverzüglich zu reagieren und bspw. Händler, die sich markenrechtsverletzend an eine ASIN angehangen haben, von dieser ASIN zu entfernen.

Amazon fordert Produktkennzeichnung

Obwohl es eine Benutzungsschonfrist von fünf Jahren ab Eintragung der Marke gibt, fordert Amazon für eine Amazon-Markenregistrierung Bilder von Produkten und Verpackungen, auf denen der geschützte Markenname in permanenter Weise angebracht ist “Wenn das Produkt nicht mit der Marke versehen ist, muss die Verpackung mit der Marke versehen werden.”, so die Vorgaben von Amazon. Diese Vorgabe gab es in der Vergangenheit nicht und führte offensichtlich zu missbräuchlichen Markenanmeldungen.

Ggf. erneute Markenregistrierung bei Amazon notwendig

Amazon informiert ferner darüber, dass Amazon-Verkäufer, die vor dem 30.04.2017 eine Marke in der Amazon-Markenregistrierung eingetragen haben, diese ggf. erneut registrieren müssen. Bei einer Markenregistrierung vor dem 30.04.2017 empfiehlt Amazon die Marke in der neuen Amazon-Markenregistrierung erneut zu registrieren.

Und dann?

Wenn die Marke sowohl im Register registriert, wie auch bei Amazon hinterlegt und in einer ASIN mit angezeigt wird, genießt der Markeninhaber einen weitreichenden Schutz. In der Regel gibt es in dem Feld “Produktinformationen” in diesem Fall konkrete Informationen zur Marke, eingeleitet mit dem Begriff “Marke…”

Wenn es dann zu Rechtsverletzungen von anderen Anbietern kommt, die sich bspw. an markenrechtlich geschützte ASINs anhängen, obwohl sie keine Markenprodukte ausliefern können, können Markeninhaber ihre Rechte relativ leicht durchsetzen. So bietet Amazon die Möglichkeit an, Schutzrechtsverletzung zu melden.

Wir beraten Sie gern konkret.

Stand: 11.07.2017

Bildquelle: Amazon

Es beraten Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke

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