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Nur noch umständlich möglich: Werbung mit Rabatten oder Streichpreisen bei eBay ab dem 28.05.2022 – so geht es richtig

Zum 28.05.2022 ändert sich die Preisangabenverordnung. Unter anderem dürfen Grundpreise dann nur noch mit 1 kg oder 1 l angegeben werden, jedoch nicht mehr mit 100 ml oder 100 g. Die wichtigsten Änderungen zum 28.05.2022 haben wir hier zusammengestellt.

Gleichzeitig gibt es auch eine Neuregelung zur Werbung mit Streichpreisen.

Ein durchgestrichener Preis ist nach der Verkehrsanschauung der Preis, der zuvor für das Produkt gefordert wurde. Diesem durchgestrichenen Preis wird dann ein neuer niedrigerer Preis gegenübergestellt. Bisher ist es so, dass der durchgestrichene Preis der zuletzt geforderte Preis ist.

Dies ändert sich ab dem 28.05.2022 durch die Neufassung von § 11 Preisangabenverordnung (PangV):

„Wer zur Angabe eines Gesamtpreises verpflichtet ist, hat gegenüber Verbrauchern bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung für eine Ware den niedrigsten Gesamtpreis anzugeben, den er innerhalb der letzten 30 Tage vor Anwendung der Preisermäßigung gegenüber Verbrauchern angewendet hat.“

Der Streichpreis ist dann der niedrigste Preis in den letzten 30 Tagen vor Anwendung der Preisermäßigung.

Die Regelung gilt nicht nur dann, wenn mit einem durchgestrichenen niedrigeren Preis geworben wird, sondern auch dann, wenn die Preisermäßigung als Rabatt angegeben wird („-20 %“ oder „20 % auf alle Hosen“).

Wann der neue § 11 PangV nicht gilt

§ 11 PangV gilt nur dann, wenn unter Bezugnahme auf einen Rabatt oder einen Streichpreis geworben wird. Die reine Veränderung des Preises ohne Bezugnahme auf einen vorherigen Preis ist davon nicht betroffen.

Die Regelung gilt nicht, wenn keine konkrete Preisermäßigung, sei es unter Bezugnahme auf einen Streichpreis oder eine prozentuale Preisermäßigung geworben wird, sondern nur allgemein mit einem günstigen Preis („Knallerpreis“, „Sonderangebot“).

Ganz grundsätzlich gilt die Regelung auch dann nicht, wenn der durchgestrichene Preis eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP) ist. Der UVP muss natürlich entsprechend bezeichnet werden. Ein durchgestrichener Preis ohne einen entsprechenden Hinweis ist ein Streichpreis.

Der niedrigste Preis in den letzten 30 Tagen vor Anwendung der Preisermäßigung ist der Preis, der auf der Plattform gefordert wurde. Wie hoch der Preis des Produktes auf anderen Plattformen oder im eigenen Internetshop ist, ist unerheblich.

Die Regelung gilt ferner nicht bei Zugaben (Kauf 2, bekomme 3). Da bei Multi-Rabattangeboten keine Preisgegenüberstellung erfolgt, sind diese Angebote von der Neuregelung ebenfalls nicht betroffen.

Was ist der niedrigste Preis der letzten 30 Tage vor Anwendung der Preisermäßigung?

Die „Anwendung der Preisermäßigung“ ist der Zeitraum, zu dem der Preis reduziert wurde.

Wichtig: Der Gesetzgeber geht hier von einer Frist für den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage aus. Es handelt sich nicht um einen Monat! Ein Monat hat nicht immer zwangsläufig 30 Tage. Verkäufer müssen daher darauf achten, tatsächlich 30 Tage zurückzurechnen, um den niedrigsten Preis zu ermitteln.

Beispiel:

  • Bis 28.04.2022:1.199 €
  • 29.04.2022:     999 €
  • 02.05.2022:     1.099 €
  • 10.05.2022:     949 €

In diesem Fall betrug der günstigste Preis innerhalb der letzten 30 Tage vor dem 10.05.2022 999 €, sodass Sie dem aktuellen Preis von 949 € den niedrigsten zuvor verlangten Preis in Höhe von 999 € gegenüberstellen müssen:

999 €

949 € (der aktuelle Preis)

Weiteres Beispiel:

  • Bis 28.04.2022:1.199 €
  • 29.04.2022:     929 €
  • 02.05.2022:     1.099 €
  • 10.05.2022:     949 €

In diesem Fall betrug der niedrigste Preis der letzten 30 Tage vor Anwendung der Preisermäßigung 929 €. Aus einer rechtskonformen Bewerbung mit einem Streichpreis würde sich dann ergeben, dass eigentlich eine Preiserhöhung vorliegt. Jedenfalls darf ab dem 28.05.2022 dann nicht mehr unter Bezugnahme auf den letzten Preis, in diesem Fall 1.099 € geworben werden.

Die konkrete Umsetzung bei eBay ab dem 28.05.2022

eBay hat uns mitgeteilt, wie die Neuregelung der Preisangabenverordnung bei der Bewerbung mit Rabatten und Streichpreisen ab dem 28.05.2022 umgesetzt werden soll. Eine Information zur Umsetzung an die Händler oder eine Information im Rechtsportal von eBay gibt es übrigens nach unserer Kenntnis nicht (Stand 31.05.2022).

Ebay StreichpreisEs gibt bei eBay die Option, entweder mit einem prozentualen Rabatt zu werben oder mit einem durchgestrichenen Preis. Auch bei einem prozentualen Rabatt wird der vorherige Preis angezeigt.

Für gewerbliche eBay-Verkäufer einfach wäre eine Softwarelösung von eBay, die bei derartigen Rabatten automatisch den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage anzeigt und als Streichpreis darstellt. Wie bereits bei der Umsetzung des neuen Kaufrechts im Rahmen der negativen Beschaffenheitsvereinbarung wird es jedoch bei eBay keine Änderung der Gestaltung auf der Plattform geben.

Dies hat zur Folge, dass eine rechtskonforme Rabattwerbung oder Streichpreiswerbung bei eBay ab dem 28.05.2022 nur dann möglich ist, wenn der prozentual verringerte alte Preis oder der Streichpreis als vorheriger Preis der niedrigste der letzten 30 Tage vor Anwendung der Preisermäßigung ist.

Das klingt nicht nur kompliziert, das ist es auch:

Beispiel:

  • Bis 28.04.2022:1.199 €
  • 29.04.2022:     999 €
  • 02.05.2022:     1.099 €
  • 27.05.2022:     949 €

Wie oben erläutert, könnte in diesem Fall eigentlich mit einem Streichpreis von 999 € geworben werden. eBay würde jedoch, da der Streichpreis auch weiterhin der zuletzt geforderte Preis ist, 1.099 € anzeigen. Diese Information wäre falsch und zudem auch wettbewerbswidrig und könnte abgemahnt werden.

Weiteres Beispiel:

  • Bis 28.04.2022: 970 €
  • 29.04.2022:     999 €
  • 27.05.2022:     949 €

Der Streichpreis wird mit 999 € angegeben, müsste jedoch eigentlich 970 € betragen.

Praktische Lösung

Es gibt nach unserer Auffassung zwei praxisnahe Lösungsansätze, wenn rechtskonform mit einem Rabatt oder einem Streichpreis geworben werden soll:

1. Preis mindestens 30 Tage unverändert lassen

Der vorherige Preis ist mindestens 30 Tage unverändert vor Anwendung der Preisermäßigung, die im Zusammenhang mit dem Streichpreis angezeigt wird

Beispiel:

  • Bis 28.04.2022:  970 €
  • 27.05.2022:     949 €

2. Den Preis innerhalb der letzten 30 Tage vor Anwendung der Preisermäßigung lediglich reduzieren

Wenn der Preis in den letzten 30 Tagen vor Anwendung der Preisermäßigung immer weiter reduziert, jedoch nicht erhöht wurde, ist der Streichpreis der niedrigste innerhalb der letzten 30 Tage vor Anwendung der Preisermäßigung:

  • Bis 28.04.2022: 1.199 €
  • 29.04.2022:     999 €
  • 02.05.2022:     980 €
  • 27.05.2022:     949 €

Inwieweit in diesem Fall im Übrigen unter Berücksichtigung von § 11 Abs. 2 PangV-neu geworben werden könnte, halten wir für ungeklärt.

Fazit

Wir können nicht nachvollziehen, weshalb eBay nicht gewährleistet, dass bei einer Werbung mit einem Rabatt oder einem Streichpreis nicht auch gleichzeitig der niedrigste Preis der letzten 30 Tage automatisch aus der Datenbank ausgelesen und angezeigt wird. Es könnte so einfach sein. Stattdessen sind es wieder einmal die gewerblichen Verkäufer, die einen erheblichen zusätzlichen Aufwand haben, da eBay keine einfache Lösung bereitstellt, um die Plattform an neue gesetzliche Vorgaben anzupassen. Stattdessen hat eBay es wieder einmal (siehe die Umsetzung von eBay zur negativen Beschaffenheitsvereinbarung beim Angebot von Gebrauchtware) geschafft, die Plattform unverändert zu lassen und zusätzlichen Aufwand ausschließlich den Händlern aufzubürden.

Dies alles wirft kein gutes Licht auf eBay.

Stand: 31.05.2022

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard