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eBay gibt auf: Die Zwangslizenz ist vom Tisch!

eBay hat in den News für gewerbliche eBay-Verkäufer Frühling 2018 die weiße Fahne gehisst:

Die eBay-Zwangslizenz ist vom Tisch

Unter der eher unauffälligen Überschrift

“Neuerungen beim eBay-Katalog und bei der Nutzung von Produktdaten” teilt eBay mit:

“Ein Teil unserer Strategie war die Änderung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Ergänzung einer Lizenz. Wir haben von Ihnen das Feedback bekommen, dass diese Änderung einige Verkäufer vor rechtliche Herausforderungen stellt. Daher ändern wir unsere Herangehensweise: Wir werden mit bekannten Markeninhabern und Partnern am Aufbau eines umfassenden eBay-Katalogs arbeiten. Deshalb wird die Lizenz zur Nutzung Ihrer Bilder und anderer Produktdaten nicht in unsere AGB aufgenommen.”

Aufgrund von permanenter Renitenz der eBay-Verkäufer hinsichtlich der Zwangslizenz, die eBay zur Recht als “rechtliche Herausforderungen einiger Verkäufer” darstellt, ließ sich die Zwangslizenz nicht durchsetzen. Erst wurde sie verschoben, nun hat eBay aufgegeben!

Der Widerstand hat sich gelohnt!

Geplant ist nunmehr, die Verwendung eines eBay-Katalogs zum Einstellen von Produkten zukünftig schrittweise verpflichtend zu machen. Dies ist jedoch mit individuellen Artikelbeschreibungen und eigenen Produktbildern möglich. Das große Problem der ungeklärten Rechteübertragung von Bildern, Produktdaten und unter Umständen Marken hat sich daher erledigt.

Nunmehr wird offensichtlich eher die Kooperation, anstatt die Konfrontation gesucht:

“Aus diesem Grund passen wir unsere Strategie an und legen den Fokus beim zukünftigen Ausbau des eBay-Katalogs auf die Zusammenarbeit mit Markeninhabern, Verkäufern und anderen Partnern.”

Was ist mit bereits abgegebenen Zustimmungen?

Hierzu informiert eBay wie folgt:

“Wir werden daher die Lizenz zur Nutzung Ihrer Bilder und sonstigen Produktdaten nicht in unsere AGB einbinden. Falls Sie der Lizenz über die Zusatzvereinbarung zu den existierenden eBay-AGB bereits zugestimmt haben, werden wir Ihre Inhalte derzeit nicht nutzen. Sie müssen keine weiteren Schritte unternehmen. Sollten Sie Ihre Zustimmung zurückziehen wollen, teilen Sie uns das bitte bis zum 31. Mai 2018 per E-Mail mit.”

Rein theoretisch reicht es aufgrund der Aussage von eBay aus, gar nichts zu machen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Zustimmung zurückzuziehen. In diesem Fall ist dies bis zum 31.05.2018 per E-Mail möglich.

Für den Fall, dass ein Widerruf der Zusatzvereinbarung gewünscht ist, informiert eBay wie folgt:

“Zusatzvereinbarung widerrufen
Wenn Sie Ihre Zustimmung zur Zusatzvereinbarung (Nutzung des eBay-Katalogs, Rechteeinräumung) zu unseren bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widerrufen möchten, schreiben Sie von Ihrer bei eBay hinterlegten E-Mail-Adresse eine E-Mail an unseren Kundenservice (customerhelp_de@ebay.com). Wenn Sie mehrere eBay-Konten haben, müssen Sie die Zustimmung für jedes einzelne separat widerrufen.
Im Betreff tragen Sie folgenden Routing Code ein: GS%A00012. Es sind keine weiteren Informationen nötig.
So können wir Ihre E-Mail direkt weiterverarbeiten.”

Ganz offensichtlich erfolgt, wie die Erwähnung eines Routing-Codes zeigt, eine automatisierte Verarbeitung.

Obwohl eine eindeutige Aussage vorliegt, dass eBay sich auf die Zustimmung zur Zwangslizenz nicht mehr berufen wird, kann es nicht schaden, die erteilte Zustimmung konkret zu widerrufen. Unsere Mandanten erhalten ein konkretes Muster.

Fazit

Wieder einmal ist ein nicht durchdachtes Projekt bei eBay krachend gescheitert. Schlechte Unternehmenskommunikation verbunden mit einer mehr als schlechten rechtlichen Gestaltung musste quasi zwangsläufig den Widerstand der Händler provozieren. Unter dem Strich hat sich der Widerstand gelohnt. eBay hat ein vollkommen verkorkstes Projekt aufgegeben, bevor es für eBay peinlich und unter Umständen rechtlich sehr problematisch geworden wäre.

Wir von Internetrecht-Rostock.de haben eBay-Händler auf diesem Weg gern begleitet und werden es auch wieder tun.

Stand: 27.02.2018

Rechtsanwalt Johannes Richard

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/d605c5bb056a4d1e99aefa89a834776c https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/d605c5bb056a4d1e99aefa89a834776c