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Renitenz der Händler zeigt erste Erfolge: eBay verlängert die Frist zur Zustimmung zur Zwangslizenz vom 01.02. auf den 30.04.2018

Im Rahmen der eBay-Zwangslizenz müssen gewerbliche eBay-Händler die Nutzungsrechte an Produktdaten, einschließlich Produktbildern zukünftig an eBay übertragen. Eine Besprechung der Zwangslizenz finden Sie hier.

Ursprünglich hatte eBay vorgesehen, dass gewerbliche eBay-Händler bis spätestens zum 01.02.2018 der eBay-Zusatzvereinbarung zustimmen muss. Wer bis zu diesem Zeitpunkt nicht zugestimmt hatte, konnte bei eBay nicht mehr verkaufen.

Am 19.12.2017 hat eBay den Händlern mitgeteilt, dass die Frist zur Zustimmung zu den neuen Lizenzbedingungen verlängert wird und zwar vom 01.02.2018 bis zum 30.04.2018.

In der Mitteilung von eBay an die Händler heißt es:

“Wir ändern im neuen Jahr die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei eBay. Ursprünglich war dies für den 01.02.2018 geplant. Wir haben jedoch von vielen Verkäufern das Feedback erhalten, dass sie mehr Zeit brauchen, um ihr Geschäft an die neuen rechtlichen Anforderungen anzupassen.

Aus diesem Grund haben Sie nun bis zum 30.04.2018 Zeit, den neuen AGB zuzustimmen, falls Sie dies nicht bereits getan haben.”

Die Konsequenzen macht eBay gegenüber den gewerblichen Händlern jedoch auch in dieser Information deutlich:

“Achtung: Wenn Sie den neuen eBay-AGB bis zum 30.04.2018 nicht zustimmen, müssen wir Ihr eBay-Konto am 01.05.2018 leider vom Handel ausschließen.”

Es wundert uns nicht, dass eBay die Zustimmungsfrist zur Zwangslizenz verlängert. Die Gestaltung der “Zusatzvereinbarung zum eBay Nutzungsvertrag – Nutzung des eBay-Katalogs, Rechteeinräumung” von eBay ist weitreichend, für den juristischen Laien unverständlich und zudem durch eBay-Händler nur schwer einzuhalten. Insbesondere, wenn Produktdaten, insbesondere Produktbilder nicht vom Händler selbst gemacht wurden, sondern dieser die Bilder bspw. von einem Lieferanten oder Hersteller bezieht, ist es sehr schwierig, eine einwandfreie Rechteübertragung an eBay zu gewährleisten.

Wir gehen insofern davon aus, dass das Feedback der Verkäufer sich nicht in erster Linie auf den Faktor Zeit bezog, sondern dass – zurecht – eine gewisse Renitenz bei gewerblichen eBay-Verkäufern gegeben ist, die der Zusatzvereinbarung einfach nicht zustimmen wollen.

Zustimmung gilt erst später

Uns gegenüber hatte eBay bereits mitgeteilt, dass auch bei jetzt erfolgter Zustimmung zur Zusatzvereinbarung diese erst später gilt, ursprünglich nämlich zum 01.02.2018. Nunmehr teilt eBay mit, dass bei aktueller Zustimmung die Produktdaten von Verkäufern nicht vor Mai 2018 in den Produkt-Katalog aufgenommen werden.

Was tun?

Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass viele gewerbliche eBay-Händler die Zwangslizenz von eBay mit großer Sorge sehen.

Wir sehen keinen Anlass, eBay-Verkäufern bereits jetzt zu empfehlen, der Zusatzvereinbarung zuzustimmen. Dies kann nunmehr auch noch bis Ende April 2018 erfolgen.

Stand: 19.12.2017

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard

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