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Ab Herbst 2013: eBay-Verkäufer mit Top-Bewertung müssen Widerrufsfrist von einem Monat einräumen

eBay hat aktuell darüber informiert, dass die Anforderungen für den Status “Verkäufer mit Top-Bewertung” geändert werden sollen. Die Änderung soll im Herbst 2013 erfolgen. Das genaue Datum ist noch nicht bekannt. Nur wenn zukünftig die von eBay geforderten Kriterien erfüllt werden, werden alle Vorteile des Programms “Verkäufer mit Top-Bewertung” wirksam.

Neben der Anpassung von Basis-Anforderungen für das Verkäuferkonto gibt es auch konkrete neue Anforderungen an die Angebote.

Widerrufsfrist oder Rückgabefrist muss einen Monat betragen

Bei eBay ist es unproblematisch möglich, mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen zu informieren. Um ab Herbst 2013 die Anforderungen für “Verkäufer mit Top-Bewertung” zu erfüllen, ist es jedoch notwendig, dass die Widerrufsfrist auf einen Monat verlängert wird. Rechtlich gesehen ist dies natürlich kein Problem. Die Widerrufsfrist von “14 Tagen” muss in der Widerrufsbelehrung ersetzt werden durch “einem Monat”. In der Praxis hat dies jedoch sicherlich eine höhere Rücksendequote zur Folge. Ferner muss über die Rücknahmebedingungen nochmals gesondert informiert werden. Bei eBay heisst es dazu:

  • Wählen Sie die Anzahl an Tagen aus, innerhalb derer ein Käufer Sie nach Erhalt des Artikels darüber informieren muss, dass er den Artikel zurückgeben möchte.
  • Geben Sie an, wer die Versandgebühren für die Rücknahme trägt.

Bearbeitungszeit darf maximal einen Werktag betragen

Offensichtlich, um zu Amazon aufzuschließen, ist eine Bearbeitungszeit von einem Werktag notwendig. Der Versand muss jedoch nicht kostenlos sein.

Kostenloser Versand muss angeboten werden

Ferner verpflichtend ist das Angebot eines kostenlosen Versandes. Eine Ausnahme gilt für bestimmte Kategorien, nämlich Edelmetalle, Tickets, Reisen und Sonderversand / Speditionsversand sowie Festpreisangebote mit einem Artikelpreis von weniger als 5,00 Euro.

Soweit ein internationaler Versand angeboten wird und der Verkäufer weder einen Versand innerhalb von 1 – 2 Tagen, noch einen kostenlosen Versand anbieten darf, hat er Pech gehabt. Auf der eBay-Seite heißt es:

“Damit Ihre Angebote auf ebay.de mit dem Logo für “Verkäufer mit Top-Bewertung” versehen werden und Sie die Vorteile genießen können, müssen Sie die für diesen Service-Status bei ebay.de geltenden Anforderungen erfüllen.”

Nach unseren Informationen gilt dies nicht für den Auslandsversand.

eBay kündigt des Weiteren an, am 20. eines Monats zu prüfen, ob das Verkäuferkonto die Basis-Anforderungen erfüllt. Nur wenn diese erfüllt sind, wird auch überprüft, ob die Angebote den neuen Anforderungen entsprechen.

Entgegen erster Gerüchte sind die neuen Anforderungen von eBay nicht damit verbunden, dass Verkäufer immer die Rücksendekosten zu tragen haben.

Es liegt auf der Hand, dass eBay durch diese Anforderungen versucht, zu Lasten der Händler zu den Service-Leistungen von Amazon aufzuschließen.

Wie wichtig ist der Status “Verkäufer mit Top-Bewertung”?

Die Eigenschaft “Verkäufer mit Top-Bewertung” hat einige Vorteile, nämlich bis zu 20 % auf die Verkaufsprovision sowie eine bevorzugte Platzierung in der Suchergebnis-Liste nach “beliebteste Artikel”. Die meisten Verkäufer mit Top-Bewertungen bei eBay werden somit in den sauren Apfel beißen müssen, um die entsprechenden zusätzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Wir werden Sie an dieser Stelle konkret informieren, wann die eBay-Anforderungen konkret in Kraft treten.

Stand: 03.04.2013

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

http://vg05.met.vgwort.de/na/4414a6fee2744077941efdbb6038b121