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OLG Brandenburg: Aufhebung der Sperrung eines gewerblichen eBay-Kontos durch einstweilige Verfügung nur bei erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen

Gemäß § 5 der eBay-AGB kann eBay ein Konto bei eBay vorläufig oder endgültig sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen

  • dass ein Nutzer gesetzliche Vorschriften
  • Rechter Dritter
  • die eBay-AGB
  • die eBay-Grundsätze
  • oder als Verkäufer die Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei eBay verletzen
  • oder wenn eBay ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz der Nutzer vor betrügerischen Aktivitäten

Eine endgültige Sperrung kann erfolgen bei

  • wiederholten negativen Bewertungen
  • niedriger detaillierter Verkäuferbewertungen, wenn die Sperrung zur Wahrung der Interessen der anderen Nutzer geboten ist
  • falschen Angaben von Kontaktdaten
  • Übertragung eines eBay-Kontos auf Dritte
  • Schädigung von Nutzer oder eBay in erheblichem Maße
  • wiederholter Verstoß gegen die eBay-AGB, die eBay-Grundsätze, die Nutzungsbedingungen oder die Zahlungsabwicklungen
  • oder einem anderen wichtigen Grund

Darüber hinaus kann eBay den Nutzungsvertrag jederzeit ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Bei gewerblichen Verkäufern hat eBay die ordentliche Kündigung zu begründen.

Eine unbegründete ordentliche Kündigung von gewerblichen Verkäufern dürfte daher nicht zulässig sein.

Die Sperrung eines eBay-Kontos hat für Verkäufer häufig erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen, insbesondere, wenn ausschließlich über eBay verkauft wird.

OLG Brandenburg: Einstweilige Verfügung gegen Aufhebung einer Sperre eines gewerblichen eBay-Kontos nur in Ausnahmefällen

Das Oberlandesgericht Brandenburg ist örtlich zuständig für zivilrechtliche Verfahren gegen eBay in der ersten Instanz. Die erste Instanz ist das Landgericht Potsdam.

Nach Ansicht des OLG Brandenburg (OLG Brandenburg, Urteil vom 21.07.2022, Az.: 10 U 65/22) ist eine einstweilige Verfügung gegen die Sperrung eines gewerblichen eBay-Kontos nur in Ausnahmefällen zulässig.

In der Sache ging es wohl um die Sperrung von zwei gewerblichen eBay-Verkäuferkonten aufgrund von drei beanstandeten Verkaufsangeboten. Behauptet wurde wohl die Illegalität von Gebraucht-Software. Die Kündigung war ordentlich erfolgt, nämlich am 25.03.2022 durch eBay zum 30.04.2022.

Keine Dringlichkeit, wenn zu lange gewartet wird

Der gewerbliche Verkäufer bei eBay hatte erst 11 Wochen nach der Kündigung den Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt. Nach Ansicht des Senates fehlt dadurch die erforderliche Dringlichkeit. Einstweilige Verfügungsverfahren sind grundsätzlich nur bei Dringlichkeit möglich, d.h. zwischen Kenntnis und Antragstellung darf nicht zu viel Zeit vergehen. Dies gilt umso mehr, wenn ein eBay-Verkäufer geltend macht, dass die Sperrung ihn und seine Familie in der Existenz bedroht.

Problem bei der einstweiligen Verfügung: Vorwegnahme der Hauptsache

Eine einstweilige Verfügung ist nur eine vorläufige Regelung. In der Regel darf die Hauptsache, die im Wege der normalen Klage durchgesetzt wird, nicht vorweggenommen werden. Ausnahmen gibt es gesetzlich geregelt z.B. bei Unterlassungsansprüchen im gewerblichen Rechtsschutz. Dort ist die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen im Wege der einstweiligen Verfügung problemlos möglich.

Nach Ansicht des OLG Brandenburg stellt ein Antrag gegen eine Sperrung eines gewerblichen eBay-Verkäuferkontos ohne Zweifel eine Vorwegnahme der Hauptsache dar. Dies schließt normalerweise eine Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren aus. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Antragsteller dringend auf einen gerichtlichen Titel angewiesen ist und ihm ein Abwarten auf eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht zugemutet werden kann. Dabei müssen die ohne Erlass eines Titels drohenden Nachteile nicht nur schwer wiegen, sondern darüber hinaus auch außer Verhältnis zu den dem Schuldner drohenden Schäden stehen.

Hinsichtlich einer eBay-Sperrung gilt diese Ausnahme nur in Fällen einer existentiellen irrreparablen Schädigung des Antragstellers. Der Senat betont hier ausdrücklich eine existentielle Notlage. Dies könne beispielhaft dann gelten, wenn durch eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft gemacht wird, dass bei einem Umsatz von 8.000,00 Euro täglich ein Ausweichen auf andere Internetmarktplätze nicht möglich sei.

Im vorliegenden Fall hatte der Verfügungskläger die Bedrohung seiner wirtschaftlichen Existenz nicht glaubhaft gemacht. Wie die Glaubhaftmachung aussehen könnte, führt der Senat ebenfalls aus:

„Um eine existentielle Notlage darlegen zu können, hätte es eher nahegelegen, Einkommenssteuererklärung und ggf. Einkommenssteuerbescheide vorzulegen. Denn es war nicht ausgeschlossen, dass der Verfügungskläger noch über andere Einnahmen oder auch Vermögen verfügt.“

Der Verfügungskläger hatte zu seinen persönlichen Verhältnissen in der mündlichen Verhandlung vorgetragen. Da dieser Vortrag jedoch durch eBay im Termin bestritten wurde, sah der Senat den Vortrag nicht als ausreichend glaubhaft gemacht an.

Fazit

Gegen die Sperrung eines gewerblichen Verkäuferkontos bei eBay gerichtlich vorzugehen, ist schwierig. Nach unserem Eindruck ist die komplette Sperrung bzw. Kündigung eines Verkäuferkontos bei eBay eher selten. Jedenfalls kann dagegen nach Ansicht des zuständigen OLG Brandenburg nur dann im Wege der einstweiligen Verfügung vorgegangen werden, wenn eine nachgewiesene Existenzbedrohung vorliegt. Abgesehen davon, muss es natürlich noch Argumente geben, warum die Sperrung des Verkäuferkontos unberechtigt war.

Stand: 06.09.2022

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard