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Angebot von Refurbished-Produkten bei eBay: Verkäufer benötigen eigene Garantiebedingungen nach den Vorgaben von eBay

eBay hat besondere Angebote für Refurbished-Produkte. Hierbei handelt es sich um wieder aufgearbeitete und überholte Gebrauchtware.

Entsprechende Angebote werden in der Artikelbeschreibung oberhalb der Artikelüberschrift mit einem blau unterlegten Häkchen und „Refurbished“ gekennzeichnet.

Refurbished-Artikel werden bei eBay in vier Kategorien eingeteilt, nämlich „Zertifiziert-Refurbished“, „Hervorragend-Refurbished“, „Sehr gut-Refurbished“ und „Gut-Refurbished“.

eBay gibt Verkäufergarantie bei Refurbished-Artikeln vor.

Wenn ein gewerblicher Verkäufer die Artikel im Rahmen des eBay-Formats „Refurbished“ anbietet, ist der Verkäufer verpflichtet, eine Verkäufergarantie für die ersten zwölf Monate nach dem Kauf einzuräumen.

In den eBay-Informationen zur Verkäufergarantie bei Refurbished-Artikeln führt eBay genaue Vorgaben auf, die eine Verkäufergarantie mindestens erfüllen muss:

  • Die Verkäufergarantie beginnt mit Erhalt des Refurbished-Artikels und beträgt mindestens ein Jahr.
  • Die Verkäufergarantie gilt für alle Artikel, die in Deutschland gekauft und verwendet werden. Der räumliche Geltungsbereich der Garantie kann durch den Verkäufer jedoch erweitert werden.
  • Im Garantiefall wird der Artikel kostenlos repariert.
  • Der Verkäufer kann im Rahmen der Garantie einräumen, den defekten Artikel gegen einen gleich- oder höherwertigen Artikel auszutauschen oder den Kaufpreis zurückzuzahlen.
  • Im Garantiefall ist der Verkäufer verpflichtet, die Versandkosten zu tragen.

Eigene Garantiebedingungen des Verkäufers notwendig

Da der Verkäufer beim Angebot von Refurbished-Artikeln durch die Information von eBay dem Käufer eine Garantie einräumen muss, ist er verpflichtet, eigene Garantiebedingungen bereitzustellen.

Diese Garantiebedingungen müssen den Vorgaben von § 479 BGB entsprechen. § 479 Abs. 1 BGB schreibt genau vor, was eine Garantieerklärung enthalten muss.

Über die Garantiebedingungen muss in der Artikelbeschreibung selbst informiert werden, z. B. durch einen Link auf die Garantiebedingungen.

Des Weiteren besteht gem. § 479 Abs. 2 BGB die Verpflichtung, dem Verbraucher spätestens bis zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware die Garantiebedingungen auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen, z. B. per E-Mail oder der Ware ausgedruckt beigefügt.

Werbung mit einer Garantie ohne Erläuterung der Garantiebedingungen im Angebot ist wettbewerbswidrig

Ein häufiges Abmahnthema ist die Bewerbung mit einer Garantie in einem Angebot, ohne dass es konkrete Informationen zu den Garantiebedingungen gibt. Da eBay quasi im Namen des Verkäufers, der Refurbished-Produke anbietet, auf die Garantie hinweist, besteht die Verpflichtung, in diesem Fall eigene Garantiebedingungen bereitzustellen.

Wir beraten Sie bei der Erstellungung von Garantiebedingungen

Unsere Kanzlei berät schon seit vielen Jahren Verkäufer oder Hersteller bei der Erstellung rechtskonformer Garantiebedingungen.

Wenn Sie bei eBay Refurbished-Artikel verkaufen möchten und somit Garantiebedingungen benötigen, sprechen Sie uns einfach an.

Stand: 26.01.2022

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard