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Rabattaktion von eBay für Bücher verstößt nicht gegen das Buchpreisbindungsgesetz

Für neue Bücher gilt in Deutschland das Gesetz über die Preisbindung für Bücher (Buchpreisbindungsgesetz).

Das Buchpreisbindungsgesetz regelt, dass Bücher nur zum vom Verlag festgelegten Preis verkauft werden dürfen. Die Regelung gilt für neue Bücher. Das Buchpreisbindungsgesetz gilt nicht für gebrauchte Bücher. Bücher sind gebraucht, wenn der gezahlte Buchpreis einmal gezahlt worden ist. Die Buchpreisbindung gilt auch nicht für beschädigte Bücher oder Mängelexemplare. Aus diesem Grund werden häufig „beschädigte“ Bücher verkauft mit einem schwarzen Strich auf der Seite.

Das Buchpreisbindungsgesetz gilt auch für Musiknoten, Karten oder E-Books.

Durch das Buchpreisbindungsgesetz soll ein Preiskampf bei dem „Kulturgut Buch“ vermieden werden. Es soll keinen Unterschied machen, ob ein Kunde ein Buch in einer kleinen Buchhandlung oder bei Amazon kauft.

Problematisch und unter Umständen ein Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz kann die Einräumung von Rabatten sein. Aus diesem Grund gibt es Buchhandlungen, bei denen Rabattkarten genutzt werden können, nicht jedoch beim Kauf von Büchern.

OLG Frankfurt: Rabattaktion von eBay auch für Bücher verstößt nicht gegen die Buchpreisbindung

Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG Frankfurt, Urteil vom 14.03.2023, Az: 11 U 20/22) hatte 2019 eine Rabattaktion angeboten, u. a. auch für Bücher. Es wurde ein 10 %iger Rabatt angeboten. In der Praxis war es so, dass der Käufer nur 90 % des Buchpreises zahlte, die restlichen 10 % zahlte eBay.

Nach Ansicht des OLG handelte es sich nicht um einen Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz. Begründet wurde dies damit, dass eBay nicht selbst die Bücher an Letztabnehmer verkauft hat. Der Kaufvertrag wurde unmittelbar zwischen dem eBay-Händler und dem Käufer geschlossen. Der Verkäufer bei eBay verstieß nicht gegen das Buchpreisbindungsgesetz, da er im Endergebnis den vollen gebundenen Ladenpreis erhielt.

Mag diese Entscheidung für eBay rechtlich passend sein, könnte sie mit Hinblick auf Amazon problematisch werden: Sollte Amazon entsprechende Rabattaktionen einführen, und zwar in einer Konstellation, wo nicht Amazon selbst, die Plattform verkauft auch Bücher, finanziert, könnte es einen Preiskampf bei Büchern im Internet geben.

Abmahnung wegen Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz

Abmahnungen wegen Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz sind uns bekannt. Abgemahnt wird durch Rechtsanwalt Dieter Wallenfells und Prof. Dr. Chrsitian Russ als Preisbindungstreuhänder Deutscher Bucherlage. Da derartige Abmahnungen häufig Buchhändler treffen, die nicht nur ein, sondern viele Bücher verkaufen, ist eine derartige Abmahnung zwar auf dem ersten Blick preiswert, auf dem zweiten Blick jedoch aufgrund der geforderten Unterlassungserklärung sehr weitreichend. Wir empfehlen in diesem Fall eine Beratung.

Stand: 15.03.2023

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard