ebay-musikverkauf

Der Test: Verkauf von Onlinemusik bei ebay  erlaubt?

 

 

In einem Beitrag auf dieser Seite hatten wir uns ausführlich mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Weiterverkauf von legal online erworbenen Musikfiles erlaubt ist.

Es gibt Anbieter von legaler Onlinemusik, die in ihren Nutzungsbedingungen eine Übertragung des Nutzungsrechtes ausschließen.

Nach unserer Ansicht sind allgemeine Geschäftsbedingungen, die eine Weitergabe der Musikstücke, sei es durch Verkauf oder Verschenken ausschließt, unwirksam.

Dies gilt selbstverständlich nur für den Fall, dass der Käufer des Musikstückes keine eigene Kopie, sei es auf Festplatte oder CD behält, wenn er nicht gerade eine legale Privatkopie fertigt.

In Zusammenarbeit mit der Zeitschrift Computerbild (Titel: “Musik zweiter Klasse aus dem Internet?”, Ausgabe 26/03 vom 15.12.2003, S. 24) wollen wir es daher genau wissen und haben zwei Musikstücke, die von dem Downloadportal www.popfile.de erworben wurde, bei ebay angeboten.

Die Auktion finden Sie unter http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2581161066

Die Auktion endete am  22.12.2003.

Verkauft wurden zwei Musikstücke, nämlich einmal von den Black Eyd Peas und von den No Angels. Diese wurden bei Popfile erworben und wurden testweise bei ebay angeboten.

Legale Onlinemusik von popfile.deLegale Onlinemusik von popfile.de

 

Zweck dieser Aktion ist es, auf die rechtliche Grauzone beim legalen Erwerb von Onlinemusik hinzuweisen.

Legal gekaufte Onlinemusik ist nach unserer Auffassung keine Musik zweiter Klasse, sondern einer im Laden gekauften CD gleichgestellt. Insofern ist es nicht hinzunehmen, dass es sich unter nur um Musik zweiter Klasse handelt, die nicht weitergegeben werden darf.

Eine Klärung dieser Frage kommt im übrigen auch der Musikindustrie entgegen. Während  die Musikindustrie auf der einen Seite die illegale Vervielfältigung von Musikstücken beklagt, käme es der Musikindustrie auf der anderen Seite entgegen, attraktive legale Angebote anzubieten, die den Käufer nicht benachteiligen.

Über den Verlauf dieses Experimentes werden wir Sie an dieser Stelle aktuell informieren:

12.12.2003 Artikel eingestellt

16.12.2003 Seit Tagen wir 1 € geboten

17.12.2003 Ebay mahnt den Link auf das juristische Gutachten ab:

 Hallo ……..

es freut uns sehr, dass Sie am Handel bei eBay teilnehmen.

Mit Ihrer Anmeldung bei eBay haben Sie unsere Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (AGB) und damit auch unsere Grundsaetze zum Anbieten von Artikeln anerkannt.

Einer dieser Grundsaetze regelt die Verwendung von Links auf den eBay-Artikelseiten.

Wir haben festgestellt, dass Ihr Angebot unzulaessige Links enthaelt und moechten Sie bitten, Ihre Angebote entsprechend des Grundsatzes zu gestalten. Eine Fragen-und-Antworten-Seite zu diesem Grundsatz soll Ihnen unter der folgenden Adresse eine Hilfestellung bieten:
http://pages.ebay.de/help/policies/listing-links-faq.html

Bitte bedenken Sie, dass wiederholtes Einstellen von Angeboten mit unzulaessigen Links die Loeschung Ihrer Angebote zur Folge hat.

Den Grundsatz fuer die Verwendung von Links auf den eBay-Artikelseiten finden Sie unter:
http://pages.ebay.de/help/policies/listing-links.html

 Wir bedanken uns fuer Ihr Verstaendnis und wuenschen Ihnen weiterhin viel Erfolg beim Handeln.

Mit freundlichen Gruessen,

Kundenservice (eBay-Sicherheit)
eBay Inc.

22.12.2003 Die Auktion endet mit dem Gebot von einem Euro bei einem einzigen Gebot. Ob Dies mit der Musikauswahl, der Tatsache einer gebrannten CD oder damit zusammenhängt, dass Onlinemusik nur Musik zweiter Klasse ist, vermögen wir nicht zu beurteilen. Fakt ist jedenfalls, dass von Popfile trotz der Presseberichte keine Reaktion erfolgte.

Eine Zweitklassigkeit von Onlinemusik ergibt sich im übrigen auch daraus, dass der Verkauf von bespielten CD-R´s (CD -Rohlingen) bei ebay gar nicht erlaubt ist. Dies war ebay nicht aufgefallen, stattdessen kümmerte man sich dort nur um den Link im Rahmen des Angebottextes. Allein diese Tasache, die rechtlich übrigens nicht zu beanstanden ist, erschwert einen Weiterverkauf von Onlinemusik doch erheblich.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/d76dfaf20afa4ca38717304ef02c1882