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Gute Nachrichten bei eBay: Link auf die OS-Plattform funktioniert jetzt auch in der Mobildarstellung

Wir hatten am 11.10.2017 darüber berichtet, dass eBay beabsichtigt, eine technische Realisierung zur Darstellung der OS-Plattform anzubieten.

Dies ist zwischenzeitlich auch geschehen, leider etwas anders als wir uns dies vorgestellt haben:

Wir hätten uns gewünscht, dass eBay, wie bspw. bei Amazon, eine Möglichkeit bereitstellt, dass quasi die Plattform selbst im jeweiligen Angebot rechtskonform auf die OS-Plattform verlinkt.

eBay hat sich jedoch für einen anderen Weg entschieden:

Ein Problem war bisher, dass der anklickbare Link auf die OS-Plattform in den Rechtlichen Informationen des Verkäufers in der Mobildarstellung (Browser in Handys oder Tabletts) nicht ordnungsgemäß funktioniert. Diesen Bug hat eBay nunmehr offensichtlich beseitigt.

Wir haben es ausprobiert: Es funktioniert tatsächlich: Wenn man sich an die Anleitung von eBay hält und in den “Rechtlichen Informationen des Verkäufers” auf die OS-Plattform mittels html-Code verlinkt, ist die Darstellung auch auf mobilen Endgeräten korrekt. Der Link kann angeklickt werden.

Es bleibt jedoch weiterhin unzumutbar kompliziert, für eBay-Händler, auf die OS-Plattform zu verlinken, da manuell html-Code an eine bestimmte Stelle einkopiert werden muss.

Wie Sie rechtskonform bei eBay auf die OS-Plattform verlinken

eBay informiert im Rechtsportal im Rahmen der “praktischen Umsetzung auf eBay” darüber, wie bei eBay auf die OS-Plattform zu verlinken ist. In dem, so eBay, “Feld zusätzlich, gesetzlich erforderliche Angaben” soll der von eBay vorgeschlagene html-Code verwendet werden:

Soweit eBay aktuell noch darauf hinweist, dass die entsprechende Verlinkung innerhalb der Artikelbeschreibung erfolgen soll, kann es nach unserer Erfahrung Probleme mit eBay geben. eBay wertet dies teilweise als unzulässige Verlinkung auf externe Webseiten.

Fazit

Richtig gelungen ist die Lösung von eBay nicht, aber sie funktioniert. Wir freuen uns, dass es eBay nach 18 Monaten, seitdem es die Verpflichtung auf die Verlinkung auf die OS-Plattform gibt, endlich gelungen ist, den Händlern eine rechtskonforme Gestaltungsmöglichkeit zu liefern. Einfach sieht anders aus. Aber immerhin besser als vorher.

Stand: 25.10.2017

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard 

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