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Reicht Alterskontrolle beim Versand? eBay erlaubt seit dem 04.04.2016 den Verkauf von e-Zigaretten

Zum 01.04.2016 tritt das neue Jugendschutzgesetz in Kraft.Tabakwaren, E-Zigaretten, E-Shishas sowie nikotinhaltige Liquids dürfen nur noch über das Internet angeboten werden, wenn eine doppelte Alterskontrolle gegeben ist. Das Alter muss somit zweimal kontrolliert werden. Nämlich einmal beim Angebot selbst wie auch später beim Versand.

Naturgemäß kann bei eBay beim Angebot bzw. beim Kauf die Volljährigkeit des Käufers nicht überprüft werden, so dass wir eigentlich keinen rechtskonformen Weg sehen, Tabakwaren und E-Zigaretten ab dem 01.04.2016 über eBay anzubieten.

eBay sieht dies jedoch anders.

eBay: Alterskontrolle bei Versand reicht aus

Am 21.03.2016 hat eBay “neue Regelungen für E-Zigaretten und E-Shishas” veröffentlicht. In der Mitteilung von eBay heißt es

“eBay wird daher seinen Grundsatz zu Tabakwaren an die neuen Gesetzesbestimmungen anpassen. Ab dem 4. April 2016 wird das bisherige Verbot von E-Zigaretten bei eBay.de aufgehoben. Verkäufer dürfen dann E-Zigaretten, E-Shishas sowie entsprechendes Zubehör wie Depots, Flüssigkeiten (sowohl nikotinhaltige, als auch nikotinfreie) und Aromen anbieten, wenn sie als Versandoption ausschließlich den Versand innerhalb Deutschlands per DHL Paket mit “Alterssichtprüfung ab 18 Jahre” anbieten. Optional dazu kann auch eine persönliche Prüfung der Volljährigkeit des Käufers bei Selbstabholung angeboten werden.  
Der Versand mit Alterssichtprüfung stellt die neue gesetzliche Anforderung sicher, dass diese Produkte beim Versand nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen geraten dürfen.”

Jugendschutzgesetz dagegen : auch kein Angebot an Minderjährige

Es ist zwar zutreffend, dass bei dem Versand von E-Zigaretten etc. eine Altersverifikation (AVS) durch den Postzusteller beim Empfänger zu erfolgen hat: Dies reicht jedoch nicht aus. Vielmehr muss eine Altersprüfung schon beim Angebot erfolgen.

Dies ergibt sich aus der Neuregelung von § 10 Abs. 3 JuSchG. Es heißt dort:

“(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Weg des Versandhandels abgegeben werden.”

Somit müsste die Altersprüfung nach unserer Auffassung spätestens vor Einleiten des Bestellprozesses gewährleistet sein. Dies ist bei eBay nach unserem Eindruck schlichtweg nicht möglich.

Der reine Versand mit Alterssichtprüfung, wie von eBay zugrunde gelegt, reicht somit für die Erfüllung der neuen Verpflichtung aus dem Jugendschutzgesetz nicht aus. Ob schon gar kein Versandhandel im Sinne des Jugendschutzgesetzes vorliegt, wenn beim Versand eine Alterskontrolle erfolgt halten wir für ungeklärt. Die Gesetzesbegründung spricht nach unserer Auffassung dagegen.

Wir raten daher aktuell vom Angebot von E-Zigaretten und E-Shishas bei Ebay ab.

Stand: 04.04.2016

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard

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