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Fake News von eBay? eBay-Händler erhalten eine Bestätigung über die Zustimmung zur Zwangslizenz ohne bewusste Zustimmung

  • Aktuell:
  • 27.02.2018:eBay gibt auf: Die Zwangslizenz ist vom Tisch!
  • 01.12.2017
    Die Infos von eBay Kundenservice sind höchst unterschiedlich:
    “Wie bereits am Telefon besprochen, benötigen wir einen schriftlichen Widerruf, damit die zuständige Fachabteilung Ihren Fall prüfen kann.”
  • 01.12.2017
    Aus einer Information von eBay an uns:

    “”…..dass selbst bei einer bereits erfolgten Zustimmung “noch” keine Bilder oder sonstigen Produktdaten von eBay gespeichert werden. Dies passiert frühestens ab dem 01. Februar 2018.”

  • 01.12.2017

    Aus einer Information von eBay an einen betroffenen Händler:

    “Entgegen einschlägiger Foren-Berichte, wie beispielsweise Wortfilter oder Internetrecht-Rostock, liegt kein technischer Fehler bei der Information über die Bestätigung der Zusatzvereinbarung vor.

    Unsere bis jetzt gesammelten Anfragen zu diesem Thema wurden alle überprüft und es ist kein Fehler seitens eBay feststellbar.

    Wir greifen auf die Zustimmung frühestens am 1. Februar 2017 [Anmerkung von uns: es sollte wohl 2018 heissen] zurück.
    Sollten Sie nicht mit der Nutzung Ihrer Bilder und sonstiger Produktdaten durch eBay und andere eBay-Verkäufer einverstanden sein, sollten Sie die Angebote mit denbetreffenden Produktdaten bitte bis zum 1. Februar 2018 löschen bzw. bis zum 01.Februar 2018 kündigen.”

  • Wortfilter legt nochmals nach: eBay spricht von einem vermutlichen “technischen Problem”
  • Am Thema ist offensichtlich was dran: Zustimmungsbestätigungen ohne bewußte Zustimmung haben am 29.11.2017 offensichtlich einige gewerbliche eBay-Verkäufer erhalten. Auch Wortfilter berichtet dazu (siehe Info am Ende des Wortfilter-Beitrages).

    Es stellt sich Frage, was das soll: Verzweiflungstat von eBay oder ein “technisches Problem”?

Damit gewerbliche eBay-Händler ab dem 01.02.2018 weiterhin bei eBay handeln dürfen, müssen diese der “Zusatzvereinbarung zum eBay Nutzungsvertrag-Nutzung des eBay-Katalogs, Rechteinräumung” zustimmen. Dieser Nutzungsvertrag beinhaltet – vereinfacht gesagt – eine Zwangslizenz, die der eBay-Händler eBay einräumen muss hinsichtlich sämtlicher Produktdaten, die vom Händler bei eBay hochgeladen werden. Hierzu gehören insbesondere Videos, Beschreibungen und jedoch auch noch viele weitere Informationen.

Eine Besprechung der eBay-Zwangslizenz finden Sie hier.

Die Zustimmungsquote der eBay-Händler ist nach unserem Eindruck gering. Dies verwundert nicht weiter, da wir es in vielen Fällen für quasi unmöglich halten, dass der eBay-Händler gewährleisten kann, dass er eBay die Rechte an Produktbildern, bspw. im Umfang der Nutzungsvereinbarung, einräumen kann, wenn der Händler die Bilder nicht selbst gemacht hat. Viele Händler beziehen Bilder vom Hersteller oder von ihrem Großhändler.

eBay hat daher schon ab dem 30.10.2017 Druck gemacht und an eBay-Händler Erinnerungen versandt:

 

 

Nach Zustimmung erfolgt Bestätigung

Wenn ein gewerblicher eBay-Händler der Nutzungsvereinbarung zustimmt, erhält er von eBay eine Bestätigung mit dem Wortlaut

“Bestätigung: Sie haben der Lizenz zur Nutzung Ihrer Bilder und sonstiger Produktdaten erfolgreich zugestimmt.”:

In dieser Bestätigungsmail ist die Zusatzvereinbarung enthalten.

 

 

 

Fehler oder Absicht?: Zustimmungsbestätigung ohne bewußte Zustimmung

Bei einer Information eines Mandanten an uns über die Zustimmungsbestätigung, ohne dass er bewußt zugestimmt hätte, haben wir uns noch nicht viel gedacht.

Wir haben am 29.11.2017 jedoch von mehreren Mandanten die Information erhalten, sie hätten eine E-Mail von eBay bekommen, dass die Händler dem Nutzungsvertrag zugestimmt hätten. Am 30.11.2017 haben sich weitere eBay-Händler bei uns gemeldet.

Die Händler konnten die Zustimmung nicht nachvollziehen, keiner hatte jedenfalls bewusst die Zustimmung erklärt!

Was hier genau passiert ist, halten wir für vollkommen ungeklärt. Denkbar ist Vieles:

 Bspw. kann der Händler oder einer seiner Mitarbeiter unbeabsichtigt auf die tägliche Zustimmungsanfrage geklickt haben.

Nicht ausschließen können wir natürlich auch, dass es die Zustimmung rein tatsächlich gar nicht gab.

In diesem Fall könnte ein “technischer Fehler” (wir verwendet hier ganz bewußt Anführungszeichen)  von eBay die Ursache sein.

Denkbar ist auch, das die Bestätigung von Zustimmungen der vergangenen Wochen alle am 29.11.2017 von eBay an die Händler versandt wurde.

Wie wir jedenfalls erfahren haben, gibt es offensichtlich aktuell verstärkt Anfragen von eBay-Händlern bei eBay hinsichtlich der angeblichen Zustimmung zur Nutzungsvereinbarung, bei der die Händler nicht nachvollziehen können, wann Sie diese abgeschlossen haben. Auffällig ist auch, dass einem Mandanten von uns, der bei eBay handelt, auf Anfrage unterschiedliche Daten der Zustimmung mitgeteilt wurden. Die angebliche Zustimmung lag, je nachdem, eine oder mehrere Wochen zurück.

Wir werden dies auf jeden Fall beobachten und an dieser Stelle berichten.

Was tun?

Betroffene eBayhändler sollten auf jeden Fall bei eBay nachhaken und sich nicht abwimmeln lassen. Klären Sie insbesondere, wann Sie angeblich zugestimmt haben sollen.

Ab Datum der angeblichen Zustimmmung übertragen Sie die Nutzungsrechte an Ihren Produktbeschreibung bei neuen oder wiedereingestellten Angeboten! Dies kann erhebliche Probleme zur Folge haben, wenn die Rechte an Bilder z. B. noch nicht geklärt sind. Einige Händler wollen zudem bestimmte Bilder bei eBay nicht allen Anbietern zur Verfügung stellen.

Ggf. lässt sich die Zustimmung anfechten wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung.

Wir beraten Sie.

Stand: 04.12.2017

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard

 

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