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Vorsicht Abofalle: Datenschutzauskunft-Zentrale verschickt Schreiben zur “Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz”

Die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung haben viele Unternehmen verunsichert. Die größte Befürchtung ist häufig, ein offizielles Schreiben einer Landesdatenschutzbehörde zu erhalten.

Eine “Datenschutzauskunft-Zentrale” aus Oranienburg verschickt aktuell (01.10.2018) per Fax “eilige Faxmitteilungen”. Es geht um eine “Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO”:

Es wird Druck gemacht: “Um die noch rechtzeitige Bearbeitung bis … zu gewährleisten, erhalten Sie die Unterlagen per Fax.”

Im Anschreiben wird darum gebeten, das beigefügte Formular auszufüllen und bei Annahme unterschrieben zurückzusenden und zwar “um Ihrer gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen und die Anforderungen der seit 25.05.2018 geltenden Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) zu erfüllen.”

Das Formular ist wie häufig bei Abofallen missverständlich. Man muss die Information zur Leistungsübersicht schon sehr genau lesen, um festzustellen, worum es geht:

Es geht um das “Leistungspaket Basisdatenschutz” mit Informationsmaterial, Mustern, etc. Der Beitrag beträgt jährlich 498,00 Euro netto und zwar für einen Zeitraum von drei Jahren. Wer unterschreibt muss somit 1.494 Euro netto zahlen.

Macht man sich die Mühe, einen äußerst langen Link einzugeben, unter dem in nicht einfacher Schreibweise dann die AGB zu finden sind, stellt sich heraus, dass der eigentliche Anbieter eine DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. in Malta ist.

Das Abofallen-Anschreiben richtet sich an Gewerbetreibende. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Malta vereinbart sowie für das Auftragsverhältnis maltesisches Recht.

Unser Tipp

Unterschreiben Sie auf keinen Fall irgendetwas und senden Sie auch nichts zurück. Unsere Empfehlung ist, dieses Schreiben einfach nur zu entsorgen.

Sollten Sie bereits etwas unterschrieben und zurückgesandt haben, gibt es ggf. juristische Möglichkeiten, wieder aus dem Vertrag herauszukommen.

Wir beraten Sie.

Stand: 01.10.2018

Es berät Sie: Rechtsanwalt Andreas Kempcke

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/a090053dff014f56b4b8d0e3a17d0479