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eBay teilt nach Auktionsende keine Verkäuferdaten mehr mit:

Verträge für Käufer nur noch erschwert durchsetzbar

Erfolg von eBay durch gerichtlich durchsetzbare Verträge

Das Grundprinzip von eBay und somit auch der Erfolg von eBay ergibt sich daraus, dass Verträge, die bei eBay geschlossen werden, rechtlich auch durchsetzbar sind . Die Wirksamkeit und auch Einklagbarkeit von Verträgen bei eBay ist schon seit längerer Zeit gerichtlich abschließend geklärt. Ein weiteres Grundprinzip von eBay ist, dass die Verkäuferdaten nach Abschluss der Transaktion von eBay automatisch durch eine Auktionsendemail (auch “End of Auction Mail”, “EoA Mail” oder “Bestätigungsmail” genannt) dem Käufer automatisiert von eBay mitgeteilt werden. Diese Mails enthielten bisher die konkreten Daten, mit denen der eBay-Verkäufer bei eBay angemeldet war, einschließlich der Email-Adresse.  Angegeben war neben der Übersicht der Artikelbeschreibung auch die Artikelnummer.

Die Auktionsendemail in der Rechtspraxis

Für die rechtliche Durchsetzung von eBay-Verträgen ist es extrem wichtig, wer der Vertragspartner ist, da nach den eBay-AGB die Verträge zwischen den Transaktionspartnern mit den angemeldeten Mitgliedern zu Stande kommen. Welche Daten oder Informationen auf der eBay-Seite selbst angegeben werden, ist rechtlich zweitrangig. In unserer rechtlichen Praxis waren bisher die Auktionsendemail verbunden mit der Artikelbeschreibung der Weg, um vor Gericht den Vertragspartner sowie den Inhalt des Vertrages nachzuweisen.

Verkäuferdaten werden nicht mehr mitgeteilt

Umso unverständlicher ist es, dass eBay seit Oktober 2007 die Auktionsendemail geändert hat. Die Verkäuferdaten bzw. die Kontaktdaten des Verkäufers, seine Email-Adresse sowie die Artikelnummer werden in der Auktionsendemail nicht mehr mitgeteilt! Warum dies abgeändert wurde, bleibt vollkommen unklar. Der Beweiswert der Auktionsendemail wird hierdurch erheblich entwertet. eBay geht offensichtlich davon aus, dass der Käufer gar kein Interesse hat, mit wem er eigentlich seinen Vertrag abgeschlossen hat. eBay teilt mit dem Satz “Falls Sie die Kontaktdaten des Verkäufers noch benötigen …..” mit, wie die Kontaktdaten doch noch in Erfahrung gebracht werden können. Die Formulierung verdeutlicht, dass eBay die Relevanz der Abänderung der Auktionsendemail offensichtlich gar nicht klar ist. Die Kontaktdaten des Verkäufers sind quasi die wichtigste Information für den Käufer, so dass die Formulierung “Falls Sie die Kontaktdaten des Verkäufers doch noch benötigen….” vollkommen unverständlich ist.

Ein entsprechender Hinweis, wie der Käufer die Kontaktdaten erfährt, gibt es nach unserer Kenntnis in der aktuellen Fassung der Auktionsendemail nicht!

Wie kommt der Käufer an den Namen des Verkäufers?

Der Weg, doch noch an die Kontaktdaten heranzukommen ist relativ umständlich:

Auf der Startseite von www.ebay.de ist auf “erweiterte Suche” zu klicken, dort unter “Mitglieder” der Link “Kundeninformation suchen” anzuwählen. Dort muss dann, wie Versuche ergeben haben, Verkäufername und Artikelnummer eingegeben werden. Der Käufer erhält dann eine Email mit den Kontaktinformationen des Handelspartners. Des Weiteren erhält der Verkäufer eine Kopie dieser Mail, so dass der Verkäufer genau weiß, ob seine Kontaktdaten bekannt sind oder nicht. Die mitgeteilten Kontaktdaten des Verkäufers enthalten keine Email-Adresse. Dies ist umso unverständlicher, als dass dies gerade bei Privatverkäufen das adäquate Mittel ist, um mit dem Verkäufer Kontakt aufzunehmen, um dann Einzelheiten der Transaktion zu klären.

Wer diese wenigen Kontaktdaten nicht unverzüglich nach Transaktionsende abfragt und dokumentiert schaut ohnehin in die Röhre, da ältere Transaktionen nicht mehr abgefragt werden können. Aus unserer Praxis wissen wir, dass es durchaus erst nach mehreren Monaten Schwierigkeiten gibt, die zu einem Rechtsstreit führen können. In diesem Fall hat nach der aktuellen Gestaltung von eBay der Verkäufer zumindestens über die Standard-eBay-Funktionen keine Chance mehr, an die Daten seines Transaktionspartners heranzukommen.

Ebay verstösst gegen Leistungspflichten aus den eigenen AGB           

Die neue Art der Benachrichtigung verstößt zudem auch gegen die AGB von eBay. Es heisst in § 9 Nr.2 der AGB von eBay:” Kommt es auf der eBay-Website zu einem Vertragsschluss zwischen Mitgliedern, teilt eBay den Vertragspartnern die zur wechselseitigen Kontaktaufnahme erforderlichen Daten mit.” “Mitteilen” ist zwanglos so zu verstehen, dass Ebay aktiv und von sich aus am Ende einer Transaktion die Daten dem jeweils anderen Handelspartner zusendet. Dies geschieht zur Zeit nicht. “Erforderliche Daten” sind bei einem Kauf im Internet selbstverständlich auch die Emailadresse, da diese dem Medium Internet entspricht. Die Emailadresse wird dem Käufer jedenfalls nicht mitgeteilt. Ebay erfüllt somit z. Z. seine in den AGB zugesagten Leistungen nicht. Nach unserer Auffassung sind Schadenersatzansprüche gegenüber eBay durchaus denkbar.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch eine Aussage von eBay mit der Überschrift “Allgemeine Pflichten“:

Die Handelspartner werden per E-Mail über den abgeschlossenen Kaufvertrag informiert und setzen sich daraufhin grundsätzlich per E-Mail miteinander in Kontakt, um den Vertrag abzuwickeln.

 

Ein Kommentar erübrigt sich an dieser Stelle.

Folgen nicht absehbar

Nach unserem Eindruck führt eBay durch diese Änderung eine äußerst kritische Operation quasi am Herzen des Auktionshauses aus, das seinen Erfolg ausmacht, nämlich die Durchsetzung von Kaufverträgen. Diese Änderung widerspricht im Übrigen der aktuellen Kampagne von eBay “4x sicher” zum sicheren Handel auf dem Marktplatz eBay unter der Überschrift “Sicherheit genießt hohen Stellenwert bei eBay” wird auf eBay-Sicherheitsangebote, wie Treuhandservice, Bewertungssystem, Toolbar und PayPal-Käuferschutz hingewiesen. Der Chief Marketing Officer Harald Eisenächer von eBay wird mit den Worten zitiert “Die Tatsache, dass wir dieses Thema in den Mittelpunkt einer umfassenden Kampagne stellen, zeigt einmal mehr den hohen Stellenwert, den wir dem sicheren Handeln im Netz beimessen”.

Offensichtlich hat sich eBay jedoch verzettelt, da dem Käufer die aller wichtigste Information, nämlich die Identität des Verkäufer erheblich erschwert wird. Bei den Ebay-Mitgliedern kommt dieser “Datenschutz” ebenfalls nicht gut an. Zitat aus dem eBay-Forum: “Solange eine Kaufbenachrichtigung ohne Adresse des VK kommt, kaufe ich hier nichts mehr, basta.” Warum ferner zukünftig keine Email-Adresse mehr mitgeteilt wird, bleibt ein Geheimnis von eBay.

Da nach unserer Recherche dem Verkäufer die Email-Adresse des Käufers mitgeteilt wird, ist er durchaus nicht abwegige Fall denkbar, dass der Käufer Emails mit Zahlungsaufforderung für die Auktion erhält, er jedoch, wenn er den umständlichen Weg zur Verkäuferidentifizierung nicht geht, nicht nachvollziehen kann, von wem diese eigentlich stammen. Somit wird einem möglichen Betrug Tür und Tor geöffnet, da wir davon ausgehen, dass gerade viele private eBay-Käufer mit der neuen Gestaltung der Auktionsendemail überfordert sein werden. Insofern erscheint § 8 Abs. 2 der eBay-AGB schon fast zynisch:”Mitglieder sind selbst dafür verantwortlich, auf der eBay-Website einsehbare und von eBay gespeicherte Informationen, die sie zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung u.s.w. benötigen, auf einem von eBay unabhängigem Speichermedium zu archivieren.”

Wer nicht weiß wie dies geht oder die Frist verpasst, schaut in die Röhre.

Bei allen zusätzlichen Sicherheitsangeboten, die eBay für seine Käufer anbietet, hat man leider übersehen, die ganz wesentlichen Gesichtspunkte, quasi das wichtigste eines Kaufvertrages, nämlich die Identität des Transaktionspartners als Information zur Verfügung zu stellen.

Es bleibt zu hoffen, dass eBay diese Änderung alsbald wieder rückgängig macht.

Nachtrag 08.11.2007 : eBay soll die Mails wieder in die Ursprungsversion abgeändert haben, so dass diese wieder die Verkäuferdaten und die Emailadresse enthalten. Eine Bestätigung von eBay liegt uns noch nicht vor.

Ebay informiert Mitglieder, die sich beschwert haben mit folgender Standartantwort:

Wir wissen, dass viele Mitglieder Ihre Kaeufe mithilfe dieser Benachrichtigungen abwickeln und deshalb grossen Wert darauf legen, dass auch die Kontaktdaten ihres Verkaeufers in der E-Mail aufgefuehrt werden. Insbesondere wenn es zu einem spaeteren Zeitpunkt eine Rueckfrage zu dem Kauf gibt, sind diese Informationen sehr nuetzlich.

Da wir Sie als Kaeufer sehr schaetzen und Ihre Kritik ernstnehmen, haben wir beschlossen, die Aenderung noch einmal gruendlich zu ueberpruefen. Wir arbeiten bereits mit Hochdruck daran, die Benachrichtigungen zu verbessern und werden sicherlich schon bald eine Loesung finden, die Ihren berechtigten Einwaenden gerecht wird.

Warum koennen wir die Aenderungen nicht einfach sofort zuruecknehmen?

Auf eBay werden millionenfach Artikel verkauft und fuer jede dieser Transaktionen werden Benachrichtigungen an unsere Mitglieder gesendet. Bitte haben Sie Verstaendnis dafuer, dass deshalb jede Aenderung oder auch nur die Ruecknahme einer Aenderung einen erheblichen Programmieraufwand darstellt, der eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt.

Wie koennen Sie im Augenblick trotzdem die Kontaktdaten Ihres Verkaeufers erhalten?

……

Eine Anmerkung sei gestattet: Ebaymitgleider legen nicht nur einen großen Wert auf die Kontaktdaten, sie haben nach § 9 Nr. 2 der Ebay-AGB sogar einen Anspruch darauf. Das diese Informationen “sehr nützlich” sind, ist doch ein wenig untertrieben…

An den Nachrichten in der alten Fassung gab es nichts zu beanstanden. Eine Verbesserung ist einfach – einfach wieder wie früher.

Nachtrag 13.11.2007

Ebay scheint das Problem immer noch nicht im Griff zu haben. Manchmal gehts, manchnmal nicht, wie Axel Gronen bei  wortfilter.de berichtet.

Nachtrag 14.11.2007

Laut einer Aussage von eBay uns gegenüber wird bei eBay mit Hochdruck an einer Änderung der Benachrichtigungsmail gearbeitet und mit einer Änderung zum Ende des Monats gerechnet.

Nachtrag 21.11.2007

Nichts genaues weiss man nicht. Aus einer Quelle haben wir aktuell erfahren, dass auch weiterhin der Käufer keine Emailadresse erfahren soll und die Auktionsnummer nicht erwähnt wird.

Nachtrag 30.11.2007

Es bleibt dabei: Käufern wird keine Mailadresse mitgeteilt. Wortfilter zeigt jedoch eine Möglichkeit auf, wie Käufer an die Emailadresse des Käufers kommen können.

Nachtrag 20.12.2007

Jetzt fehlt in der Mail Strasse und Hausnummer des Verkäufers, wie wortfilter berichtet – “Datenschutz” der besonderen Art

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

Stand: 20.12.2007

Bild: ebay.de

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