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Verheerender Bericht der EU-Kommission: Die OS-Plattform ist ein Rohrkrepierer

Bereits der Start der Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU war holperig: Seit dem 09.01.2016 müssen alle Internethändler auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU hinweisen (OS-Plattform). Der entsprechende Link, eine Übergangsfrist gab es nicht, wurde durch die EU-Kommission erst am 07.01.2016 veröffentlicht.

Zum damaligen Zeitpunkt war zumindest für Deutschland die Verlinkung sinnlos. Die OS-Plattform dient dazu, um bei einer Beschwerde an eine alternative Streitbeilegungsstelle des jeweiligen Landes zu verweisen. In der ersten Zeit konnte zumindest für Deutschland die Plattform noch nicht funktionieren, da es keine alternativen Streitbeilegungsstellen in Deutschland gab.

Für Internethändler gibt es zumindest in Deutschland keinerlei Verpflichtungen, an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Dies macht aufgrund der Kosten zudem für Internethändler keinen Sinn.

Schlechte Voraussetzungen somit für etwas, das gestartet war, um den Verbraucherschutz in der EU zu verbessern.

Auch im Weiteren hat die OS-Plattform der EU für Internethändler nur Nachteile:

Zusammen mit der Einführung der OS-Plattform kam auch die Verpflichtung für Händler dazu, auf die Plattform zu verlinken. Dies war bspw. bei eBaybis vor Kurzem nur technisch aufwendig möglich und ist aktuell bei eBay auch kein Ausdruck von Kundenfreundlichkeit für die Händler. In erster Linie führte für die Händler die Einführung der OS-Plattform zu einem erheblichen Abmahnrisiko. Ein fehlender Link auf die OS-Plattform ist wettbewerbswidrig. Ein Link auf die OS-Plattform, der nicht angeklickt werden kann, ist ebenfalls wettbewerbswidrig. Das Thema “fehlende Verlinkung auf die OS-Plattform” ist daher in unserer Beratungspraxis seit Januar 2016 eins der Top-Abmahnthemen.

Von Anfang an war das Thema OS-Plattform daher eine bürokratische Todgeburt.

Im Bericht der EU-Kommission wird die Funktionsweise übrigens wie folgt schematisch dargestellt:

 

 

 

 

 

 

 

 

Bericht der EU-Kommission: OS-Plattform spielt keine Rolle

Die Europäische Kommission hat am 15.12.2017 Bericht erstattet über die Erfahrungswerte der OS-Plattform nach der EU-Verordnung 524/2013. Das Ergebnis ist niederschmetternd:

EU-weit verlinken nur 30 % der Online-Händler auf die OS-Plattform. Deutsche Internethändler werden sich verwundert die Augen reiben, da dies wie oben dargestellt eins der Top-Abmahnthemen ist. In anderen EU-Ländern wird dies jedoch nicht so ernst gesehen. Es gibt insbesondere keine effektiven Sanktionsmöglichkeiten, wenn der Link fehlt. Wieder einmal sind die deutschen Händler gekniffen.

Umfang der Nutzung der OS-Plattform

Im Zeitraum 15.02.2016 – 15.02.2017 besuchten 1,9 Millionen Menschen die Plattform, pro Monat 160.000 einzelne Besucher. Das klingt gewaltig, lässt jedoch zwei Aspekte außer Acht:

Zum einen wird es viele Internetnutzer geben, die rein aus Neugier ein einziges Mal auf den Plattformlink klicken. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Verpflichtung, auf die OS-Plattform hinzuweisen, für alle 28 EU-Mitgliedsstaaten gelten. Wenn man ganz einfach rechnet, sind dies im Monat “nur” ca. 7.500 Besucher pro EU-Land.

Noch niederschmetternder ist die Anzahl der eingereichten Beschwerden. Es sind nämlich “nur” 24.000, und zwar in 12 Monaten. Dies sind somit 2.000 Beschwerden im Monat und somit “nur” etwas über 70 Beschwerden pro EU-Land.

Die meisten Beschwerden, nämlich ca. 6.500, wurden hierbei in Deutschland eingereicht. Dies verwundert nicht weiter, da über das deutsche Wettbewerbsrecht die Verpflichtung, auf die OS-Plattform transparent hinzuweisen, konsequent umgesetzt wurde. Hinzukommt, auf Platz 2 ist Großbritannien, dass in Deutschland und Großbritannien der Anteil der Verbraucher, die Online-Shopping nutzen, EU-weit am höchsten ist. Hier haben auch die meisten der betroffenen Händler ihren Sitz.

Wir hatten die OS-Plattform mal ausprobiert und den Test dokumentiert. Kann man haben, muss man aber nicht haben.

Erfolgsquote? Nicht messbar!

85 % der Beschwerden wurden innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung, d. h. nach Ablauf der Frist, innerhalb der sich Verbraucher und Händler auf eine AS-Stelle verständigen sollten, automatisch geschlossen. “Der bloße Rückgriff auf die OS-Plattform hat eine vorbeugende Wirkung auf die Händler, denen mehr daran liegt, den Streit rasch beizulegen, ohne dass die Beschwerde die Bearbeitung über die OS-Plattform durchläuft und einer Streitbeilegungsstelle vorgelegt wird.” so der Kommissionsbericht.

Zu berücksichtigen ist aber auch, dass es die AS-Stellen in Deutschland lange Zeit nach Veröffentlichung des Links nicht gab und die deutschen Händler einem Streitbeilegungsverfahren nicht zustimmen müssen (da dies bspw. für die Händler nach unserer Auffassung finanziell überhaupt keinen Sinn macht). Wenn “der Händler nicht will”, verläuft zumindest in Deutschland die Beschwerde im Sande.

Weitere Gründe, warum der Händler nicht reagiert

Der Kommissionsbericht räumt ferner technische Probleme ein. Wenn der Händler noch nicht auf der Plattform registriert ist, kann es passieren, dass die automatische Benachrichtigung an eine falsche E-Mail-Adresse versandt wird oder im Spam-Ordner landet.

AS-Stellen haben offensichtlich nichts zu tun

Die außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen im jeweiligen Land (AS-Stelle) wurden nur in 2 % der Beschwerden eingeschaltet. Dies bedeutet, dass

  • in einem Jahr
  • bei 28 Mitgliedsstaaten in der EU
  • nur 480 Verfahren EU-weit AS-Stellen vorgelegt wurden.

AS-Stellen selber erreichtne nur in 1 % aller Fälle ein endgültiges Ergebnis. Da waren es nur noch 240 Verfahren. Lediglich 180 Verfahren wurden innerhalb der vorgegebenen 90-tägigen Frist zu Ende gebracht. Wohlgemerkt sprechen wir hier über ein Angebot der EU für Verbraucher innerhalb der gesamten Europäischen Union. Das Ergebnis ist einfach nur niederschmetternd.

Insofern ist es kein Erfolg, was die Kommission als Erfolg verkaufen möchte. Weder die starke Frequentierung seitens der Verbraucher mit 160.000 Besuchern pro Monat, noch 2.000 Beschwerden pro Monat sind ein Grund dafür, die OS-Plattform als Erfolg zu werten. In der wirklichen Praxis spielt sie schlichtweg keine Rolle. Wenn man dann noch bedenkt, dass die Online-Streitbeilegung nicht nur für den Internethandel gilt, sondern auch im Bereich Verkehr, Energieversorger, etc., also sogar in Bereichen, in denen zum Teil der Anbieter an einem Verbraucherschlichtungsverfahren teilnehmen muss, wird endgültig deutlich, dass mit Bürokratie alleine dem Verbraucher in der EU nicht geholfen ist.

Für deutsche Internethändler jedenfalls verbleibt nur ein Abmahnrisiko.

Von nichts anderem waren wir von Anfang an auch ausgegangen.

Stand: 18.12.2017

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard

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