B2B-Elektrogeraete-Muelltonnensymbol

Neu ab dem 01.01.2023: Auch B2B-Elektrogeräte müssen mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet werden

Muelleimer ElektrogBis Ende 2023 mussten lediglich Elektro- und Elektronikgeräte mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet werden, wenn diese Geräte auch in privaten Haushalten genutzt werden konnten.

Rechtlich gesehen handelte es sich bei Elektrogeräten für private Haushalte um Geräte, bei denen gemäß § 7 ElektroG eine Finanzierungsgarantie gegeben werden muss im Rahmen der Anmeldung bei der zuständigen Stiftung EAR. Wenn derartige Elektrogeräte in den Verkehr gebracht werden, ist eine Anmeldung bei der Stiftung EAR zwingend.

Die Verpflichtung, Elektrogeräte mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne zu kennzeichnen gilt ab dem 01.01.2023 in Deutschland auch für B2B-Geräte. Hintergrund ist eine entsprechende Regelung im EU-Recht. Wie Take-e-way berichtet, gilt dies für Geräte, die erstmalig ab dem 01.01.2023 in den Verkehr gebracht wurden. Für Geräte, die bis zum 31.12.2022 in den Verkehr gebracht wurden, ist ein Nachlabeln mit dem Mülleimersymbol nicht notwendig.

Eine fehlerhafte Kennzeichnung nach ElektroG kann wettbewerbswidrig sein und Unterlassungsansprüche zur Folge haben.

Stand: 03.01.2023

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard