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Fehlende Registrierung Elektrogesetz: Stiftung EAR und UBA bietet Formular an, um europaweit nicht registrierte Händler und Hersteller anzuzeigen

Wir vertreten regelmäßig Mandanten, die eine Anhörung vom Umweltbundesamt erhalten, weil sie angeblich Elektrogeräte vertreiben, deren Hersteller nach Elektrogesetz nicht bei Stiftung EAR angemeldet ist oder die Akkus oder Batterien vertreiben, die nicht ordnungsgemäß registriert sind.

Ein derartiges Bußgeldverfahren ist für einen Händler, der angeblich nicht registrierte Ware anbietet, weitreichend, da hier, da in diesen Fällen ein Bußgeld von bis zu 100.000,00 Euro drohen kann.

Im Rahmen einer Vertretung von Betroffenen fordern wir beim Umweltbundesamt die Ermittlungsakte an. Sowohl das Recht eines Betroffenen, d.h. des Unternehmens oder der Person, der eine Ordnungswidrigkeit vorgeworben wird, durch einen Rechtsanwalt, wie auch das Recht auf Akteneinsicht ist eine richtige Reaktion in einem derartigen Bußgeldverfahren und ist daher für die Betroffenen von großer Wichtigkeit, um Einfluss auf die Höhe eines zu verhängenden Bußgeldes zu nehmen.

Bevor ein Bußgeld verhängt wird, verschickt das Umweltbundesamt eine Anhörung wegen einer Ordnungswidrigkeit, sei es gegen den Händler selbst oder gegen die nebenbeteiligte juristische Person.

Der Beschuldigte hat das Recht, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Wir als Rechtsanwälte haben dann wiederum das Recht, Akteneinsicht zu beantragen, damit klar ist, worum es eigentlich konkret geht.

Wir beantragen daher regelmäßig in derartigen Fällen Akteneinsicht beim Umweltbundesamt.

Für den Betroffenen interessant ist immer wieder die Frage, wie es eigentlich zu der Einleitung des Bußgeldverfahrens kam. Nach unserem Eindruck sind es in erster Linie Anzeigen, mutmaßlich von Wettbewerbern gegenüber dem Umweltbundesamt. Wer konkret die Anzeige erstattet hat, bleibt jedoch in der Regel unklar, da das Umweltbundesamt nach unserem Eindruck die Anzeigen anonymisiert.

Rechtlich kommt es darauf auch nicht an. Zudem werden auch anonyme Anzeigen bearbeitet.

Anzeigenformular des UBA und der Stiftung EAR

Anzeige UbaDennoch fanden wir es bemerkenswert, in einer Ermittlungsakte vor Kurzen ein Anzeigenformular zu finden, welches von der Deutschen Registrierungsstelle für Elektrogeräte, der Stiftung EAR bzw. dem UBA selbst bereitgestellt wird. Die Stiftung EAR (Stiftung Elektro-Altgeräte Register) betreibt unter www.ewrn.org eine englischsprachige Internetseite im Rahmen des European WEEE Registers Network (EWRN).

Auf der rechten Seite versteckt sich unter der Überschrift „Free-Rider Compliance“ ein Anzeigenformular mit dem geEwrn Anzeigegen Hersteller, die im jeweiligen EU-Land nicht registriert sind, eine Anzeige bei der zuständigen Behörde erstattet werden kann. Dem Informanten wird hierbei die Möglichkeit eingeräumt, anonym zu bleiben. Während auf der Internetseite von EWRN das Anzeigenformular in Englisch dargestellt wird, bietet das Umweltbundesamt ein Anzeigenformular auch auf Deutsch an. Das Formular enthält ferner eine Auflistung von sämtlichen Behörden, die für Anzeigen nach WEEE in Europa zuständig sind. In Deutschland ist dies das Umweltbundesamt.

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Verpflichtung zur Herstellerregistrierung von Elektrogeräten Europarecht ist und natürlich nicht nur für Deutschland gilt, sondern in jedem einzelnen EU-Land, in dem Elektrogeräte in den Verkehr gebracht werden.

Wir beraten Sie, wenn Sie eine Anhörung wegen eines Verstoßes gegen das Elektrogesetz oder das Batteriegesetz durch das Umweltbundesamt erhalten haben.

Stand: 15.11.2019

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard