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Google Street View – Unkenntlichmachung kann jetzt beantragt werden

An der Diskussion, ob die Google-Funktion Street View datenschutzrechtlich zulässig ist oder nicht, möchten wir uns an dieser Stelle nicht beteiligen. Diese Diskussion wird weitaus fachkundiger an anderer Stelle geführt.

Wir möchten an dieser Stelle jedoch erläutern, wie Sie Google bitten können, ein Gebäude oder Grundstück im Rahmen der Street-View-Funktion von Google Maps unkenntlich zu machen.

Google bietet einen entsprechenden Link an. Es heißt dort:

Herzlich Willkommen!

Sie haben sich entschieden, Ihr Gebäude/Grundstück vor der Veröffentlichung von Street View in Deutschland unkenntlich zu machen. Das ist sehr schade, denn diese Funktion kann für Sie und andere von vielfachem Nutzen sein: Zum Beispiel, wenn Sie sehen möchten, wo Ihre Familie und Freunde wohnen, egal, wie weit Sie voneinander entfernt sind oder wenn Sie Ihren nächsten Urlaubsort vorab schon einmal erkunden möchten. Unternehmen können für sich werben und Street View in ihre Website integrieren, um ihren Kunden ihr Schaufenster, Büro oder die nächste Verkaufsstelle zu zeigen und gleich eine Wegbeschreibung anzubieten. Daher hoffen wir, dass Sie sich entschließen, Ihr Gebäude/Grundstück nicht unwiderruflich zu löschen. Falls Sie Ihr Gebäude/Grundstück dennoch entfernen möchten, klicken Sie einfach unten auf die Schaltfläche.

Des Weiteren gelten bestimmte Bedingungen:

Für die Nutzung dieses Dienstes gelten die folgenden Bedingungen:

  • Street View zeigt Gebäude bzw. Grundstücke, wie sie von der Straße aus sichtbar sind. Dieser Dienst dient daher ausschließlich dazu, solche Abbildungen unkenntlich zu machen.
  • Dieser Dienst steht ausschließlich Personen zur Verfügung, die Eigentümer eines Gebäudes/Grundstückes in Deutschland sind oder dieses bewohnen und es vor der Veröffentlichung von Street View unkenntlich machen möchten.
  • Wenn Sie über diesen Dienst einen Antrag auf Unkenntlichmachung stellen, bestätigen Sie damit, dass Sie Eigentümer des von Ihnen angegebenen Gebäudes/Grundstückes sind oder dieses bewohnen.
  • Da wir einem Missbrauch dieses Dienstes vorbeugen müssen, ist eine Verifizierung Ihrer Angaben erforderlich. Dazu schickt Google Ihnen einen Verifizierungscode an die angegebene Postanschrift sowie eine E-Mail mit einem zur Verifizierung benötigten Link. Über diesen Link können Sie den Vorgang abschließen.
  • Die Daten, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrem Antrag übermitteln, werden sicher verwahrt und selbstverständlich ausschließlich zu dem Zweck verwendet, Ihren Antrag zu bearbeiten. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs dieses Dienstes. Nach abschließender Bearbeitung der Anträge erfolgt eine Verwendung der Daten nur noch zu dem Zweck der Dokumentation der ordnungsgemäßen Bearbeitung. Eine Löschung der Daten erfolgt – wie mit deutschen Datenschutzbehörden abgestimmt – im Rahmen der gesetzlichen Verjährung etwaiger Ansprüche.

Zur Zeit (9/2010) wird Street View nur für die Städte Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hannover, Hamburg, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal gestartet. Dort gibt es eine Frist zur Beantragung der Unkenntlichmachung bis zum 15.10.2010, 24.00 Uhr. Für alle anderen Gebiete ist der Dienst bis auf Weiteres verfügbar.

Ob Bewohner von Häusern oder die Besitzer von Grundstücken in den vorgenannten Städten nach dem Stichtag noch einen Antrag einreichen können und ob dieser bearbeitet wird, können wir an dieser Stelle nicht beurteilen.

Das Antragsformular selbst ist eigentlich relativ einfach. Nachdem man auf einer Google-Maps-Karte das Grundstück oder das Haus identifiziert hat, wird man gebeten, einige Merkmale des Hauses einzutragen. Es wird dann ein Verifizierungs-Code an eine angegebene Adresse versandt. Mit diesem Verzifizierungs-Code kann dann offensichtlich der Antrag auf Unkenntlichmachung vervollständigt werden.

Wer ein Problem mit der Darstellung seines Grundstücks, seiner Wohnung oder seines Hauses bei Google Street View hat, sollte diese Funktion einfach nutzen.

Wer bei Google einen Antrag stellt erhält eine Mail mit weiteren Informationen. Ein per Post übersandter Verifizierungscode muss sehr zeitnah eingegeben werden.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/d448197bfc65495fa2eae1ef9ee9813c