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Amazon sperrt Verkäufer und Angebote bei Verstoß gegen das Produktsicherheitsgesetz

Vereinfacht gesagt müssten alle Verbraucherprodukte in Deutschland den Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes entsprechen. Gemäß § 6 Abs. 1 Produktsicherheitsgesetz muss auf dem Produkt unter anderem Name und Kontaktanschrift des Herstellers oder, sofern dieser nicht im europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, der Name und die Kontaktanschrift des Bevollmächtigten oder Einführers angebracht sein.

Es gibt noch viele weitere Anforderungen, je nach Produkt, die einzuhalten sind. Hierzu gehört eine CE-Kennzeichnung sowie bei Elektro- oder Elektronikprodukten eine ordnungsgemäße Anmeldung nach Elektrogesetz bei der Stiftung EAR und auch hier wiederum eine entsprechende Kennzeichnung des Produktes.

Viele Produkte, insbesondere von asiatischen Anbietern, die bei Amazon verkauft werden, entsprechen diesen Anforderungen nicht. Dies ist nach unserer Erfahrung häufig sogar dann der Fall, wenn Amazon selbst die Produkte im Auftrag des Händlers über FBA ausliefert. Der Vertrieb derartiger Produkte ist in Deutschland nicht zulässig. Auf die Problematik, die gerade beim Angebot von chinesischen FBA-Verkäufern bei Amazon gegeben ist, hatten wir bereits hingewiesen.

Amazon ist nicht untätig

Aus unserer Beratungspraxis ist uns bekannt, dass Amazon auf eine entsprechende Mitteilung hin entsprechende Angebote bei Amazon entfernt, wenn es mehrfache Verwarnungen gibt, kann es sogar dazu kommen, dass das Verkäuferkonto suspendiert wird.

Dieser weitreichende Schritt von Amazon ist nachvollziehbar: Würde Amazon die Produkte weiterhin über die Plattform anbieten oder selbst aufliefern, könnte man darüber diskutieren, ob hier nicht eine Haftung von Amazon selbst für diese Anbieter in Betracht kommt.

Amazon selbst ist sich der Problematik durchaus bewusst und verweist auf eine Liste von Anbietern, die Händler bei der rechtskonformen Gestaltung und Kennzeichnung der Produkte unterstützen können. Je nachdem, um welches Produkt es sich handelt, können die Kennzeichnungspflichten durchaus komplex sein. Gleiches gilt für die Frage, ob ein Produkt überhaupt rechtskonform ist und bspw. den europäischen Vorschriften entspricht.

Worauf Amazon-Händler achten sollten

Gerade, wenn Produkte aus dem Ausland importiert werden, sollten Sie als Amazon-Händler darauf achten, dass die Kennzeichnung korrekt ist und auch sonst das Produkt den rechtlichen Vorschriften entspricht. Insbesondere Anbieter, die Produkte selbst aus Asien importieren, sind im Rechtssinne Hersteller. In diesem Fall muss der Händler selbst gewährleisten, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Regelmäßig übersenden wir zudem, dass selbst dann, wenn die Produkte aus der EU importiert werden, den Händler bspw. bei Elektroprodukten die Verpflichtung trifft, sich selbst bei der Stiftung EAR anzumelden.

Was Sie als Wettbewerber tun können

Deutsche Amazon-Händler, die alle rechtlichen Vorgaben einhalten, sehen zurecht in dem Angebot von häufig asiatischen Amazon-Händlern, die über FBA in Deutschland verkaufen, eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung.

Nach unserer Erfahrung entsprechen die Produkte oftmals nicht ansatzweise den deutschen und europäischen Vorschriften.

Es versteht sich von selbst, dass eine ordnungsgemäße Produktkennzeichnung, wie auch eine entsprechende Dokumentation und rechtliche Überprüfung, um die Produkte verkehrsfähig zu machen, Geld kosten. Dies schlägt sich letztlich auch im Verkaufspreis nieder. Als ein seriöser Händler hat man somit oftmals preislich keine Chance gegenüber FBA-Produkten von asiatischen Händlern, die diese Vorgaben nicht einhalten.

Eine Abmahnung eines asiatischen Händlers macht keinen Sinn. Es gibt jedoch andere Möglichkeiten, um derartige Angebote zu unterbinden.

Wir beraten Sie gern konkret.

Stand: 16.05.2018

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard

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