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Exklusiv bei Amazon verkauf mit Set-Angeboten nicht mehr so einfach: Richtlinien von Amazon zum Einstellen von Sets bzw. Bundles

Wir hatten bereits in der Vergangenheit darüber berichtet(bspw. hier  oder hier) , dass ein Exklusivverkauf bei Amazon, d.h. die Nutzung einer ASIN nur durch einen bestimmten Verkäufer, dadurch erreicht werden kann, in dem ein Set angeboten wird. Interessant werden Set-Angebote insbesondere dann, wenn Bestandteil des Sets ein Produkt ist, das ausschließlich der anbietende Händler im Programm hat. Dies kann bspw. ein Produkt mit einer Eigenmarke sein. So beobachten wir den Trend, eine Taschenlampe, die markenrechtlich geschützt ist, zum Bestandteil eines Sets zu machen. Mitte 2015 konnten wir bei Amazon keine Richtlinie recherchieren, die sich auf das Einstellen von Sets bezieht.

Amazon regelt dies jedoch aktuell in den “Richtlinien zum Einstellen von Angebotspaketen (Bundles)” Seit wann es diese Richtlinie gibt, konnten wir nicht recherchieren. Insbesondere weist Amazon darauf hin, dass sich Amazon das Recht vorbehält, diese Richtlinie von Zeit zu Zeit zu überarbeiten.

Offensichtlich ist Amazon aufgefallen, dass vermehrte Set-Angebote bei Amazon nicht gerade dazu beitrugen, die Attraktivität der Plattform zu steigern. Aus unserer Beratungspraxis sind uns zudem Abmahnungen bekannt, in denen Händler abgemahnt wurden, die sich an ein Set-Angebot eines eigentlich unproblematischen Produktes angehangen hatten, bei dem jedoch als Set-Bestandteil ein weiteres markenrechtliches Produkt beigefügt war. Zudem scheint es auch so zu sein, dass Amazon die Einhaltung der Richtlinie aktuell überprüft und sanktioniert.

Bundles (d.h. ein Set) akzeptiert Amazon in folgenden Fällen:

  • erhöhte Stückzahl identischer Artikel
  • Bundles, die auch von Amazon.de (Retail) angeboten werden
  • Bundles, die von einem Hersteller mit einer eigenen EAN-Nummer als solche definiert und angeboten werden

Anmerkung:

Händler brauchen ohnehin eine EAN, um eine ASIN anzulegen. Ob damit quasi jedes Set, das mit einer eigenen ASIN des Anbieters angelegt worden ist, den Amazon-Richtlinien entspricht, bleibt unklar.

  • Kategorie spezifische Bundles, die jedoch nicht denselben Artikel in erhöhter Stückzahl enthalten, sondern eine Kombination von zueinander passenden Artikeln

Hierzu gehören bspw. Serien und Elektronikzubehör. Ausgenommen wird jedoch ein Produkt, das ein sogenanntes Basisprodukt enthält. Ein Basisprodukt ist ein Produkt, welches ohne Zubehör voll funktionsfähig ist (z.B. eine Kamera).

  • Lebensmittel

Im Rahmen der Richtlinie hat Amazon ferner eine Tabelle dargestellt, die zwischen erlaubten Bundles und nicht erlaubten Bundles unterscheidet und zwar bezogen auf den Bereich Lebensmittel.

Einschätzung

Durch diese ziemlich eindeutigen und auch klar gefassten Richtlinien von Amazon zu Set-Angeboten versucht Amazon ganz offensichtlich der immer größer werdenden Zahl von Bundles Herr zu werden. Bisher oft genutzte Möglichkeiten, ein Produkt, insbesondere ein bekanntes Markenprodukt durch ein weiteres mit  einer Eigenmarke geschütztes Produkt zu einem exklusiven Set zu machen, dürften somit erheblich schwieriger werden.

Ein Verstoß gegen die Amazon-Richtlinie zu Bundles hat jedoch rechtlich gesehen nur eine Sanktionsmöglichkeit durch Amazon zur Folge. Ein Verstoß gegen eine Richtlinie einer Verkaufsplattform stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar (dies haben wir für die Plattform eBay einmal in der Vergangenheit gerichtlich geklärt).

Auch ist es so, dass ein akuter Verstoß gegen die Verletzung der Amazon-Richtlinien bei der Erstellung von Set-Angeboten auch weiterhin zur Folge haben kann, dass bei Nutzung dieser ASIN eine Abmahnung erfolgen kann.

Stand: 28.10.2016

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard

 

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