amazon-neue-asin-anlegen-mit-fremden-ean-gtin

Meine EAN: Erstellung von Amazon-Produktbeschreibungen unter Verwendung fremder EAN´s ist wettbewerbswidrig (LG Berlin)

Das Thema “Meine EAN/GTIN” treibt insbesondere Amazon-Händler um. Aus unserer Beratungspraxis sind uns in erster Linie Fälle bekannt, in denen es dem Amazon-Händler darum geht, dass er mit einer eigenen EAN eine Produktbeschreibung bei Amazon angelegt hat und sich dann andere Händler an diese Produktbeschreibung anhängen. Dies betrifft das klassische Thema Anhängen bei Amazon. Zu dieser Thematik finden Sie auf unserer Seite eine Vielzahl von Beiträgen aus unserer Praxis bspw.

“Meine EAN bei Amazon” einmal anders

Um eine Produktbeschreibung bei Amazon anzulegen, ist eine EAN/GTIN notwendig. Eine EAN/GTIN kostet Geld. Diese kann legal in Deutschland bei der Firma GS1 Germany GmbH erworben werden. Es gibt auch preiswerte Angebote bei eBay, in denen EAN-Nummernblöcke angeboten werden. Von derartigen Angeboten raten wir jedoch dringend ab.

Eine EAN an sich ist nach der uns bekannten Rechtsprechung nicht herkunftsverweisend, d. h. aus einer reinen Angabe einer EAN in einer Artikelbeschreibung bspw. kann nicht, wie bspw. bei einer Marke, auf einen bestimmten Hersteller geschlossen werden.

Es gibt jedoch Fälle, in denen das Argument “Meine EAN” durchaus wörtlich genommen werden kann.

Der Fall

Ein Mandant von uns musste feststellen, dass bei Amazon Artikelbeschreibungen angelegt worden waren und zwar durch Dritte mit einer EAN/GTIN, die er zur Nutzung bei GS1 Germany erworben hatte. Dritte nutzen offensichtlich EAN´s aus seinem vom ihm erworbenen Rufnummernblock um dann damit selbst neue Produktbeschreibungen bei Amazon anzulegen.

Die Rechtslage

Nach unserer Auffassung handelt es sich hierbei um ein eindeutig wettbewerbswidriges Verhalten. Wir sehen hier einen sogenannten Vorsprung durch Rechtsbruch wie auch eine Irreführung.

Obwohl normalerweise in einer Artikelbeschreibung bei Amazon (ASIN) die EAN nicht mit angezeigt wird, lässt sich einfach feststellen, welche EAN/GTIN verwendet wurde, um die Artikelbeschreibung anzulegen.

Die gerichtliche Entscheidung

Das Landgericht Berlin (LG Berlin, Az: 15 O 169/16 – n.rk.) sah ebenfalls einen Wettbewerbsverstoß und untersagte es, den unserer Mandantschaft zugewiesenen Nummernblock der GS1 Germany GmbH zu nutzen oder damit Angebote bei Amazon zu erstellen.

Der von uns betreute Fall hatte einige Besonderheiten. Die hier beschriebene Problematik kann jedoch insbesondere auch Amazon-Händler treffen, die EAN´s/GTIN´s aus dubiosen Quellen kaufen. Wenn die Nummernblöcke eigentlich jemand anderem gehören (ganz unabhängig von der Frage, ob ein Verkauf von Nummernblöcken zulässig ist oder nicht), der mit einer Verwendung nicht einverstanden ist, kann es somit erhebliche rechtliche Probleme geben. Die Rechtsfolgen sind weitreichend, da sich die Rechtsfolgen auf bereits angelegte ASIN´s bei Amazon beziehen.

Stand: 29.04.2016

Es berät Sie: Rechtsanwalt Andreas Kempcke

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/70a464fe7bc34d2cb80fada8cc9360ff