amazon-infringement-rechteinhaber-haftet-nicht-fuer-sperrung-nicht-gemeldeter-asins

LG Düsseldorf: Rechteinhaber haftet nicht, wenn Amazon nach einer Infringement-Meldung noch weitere ASINs sperrt

Im Falle einer Rechtsverletzung, sei es im Urheberrecht, bei einer Marke, einem Patent oder einem Gebrauchsmuster, stellt Amazon das sogenannte Infringement-Verfahren zur Verfügung. Rechteinhaber können die Verletzung eines Schutzrechtes über Infringement mittels eines Formulars an Amazon melden. Amazon sperrt dann in der Regel die in der Meldung genannten ASINs.

Es kann jedoch auch passieren, dass Amazon über die gemeldeten ASINs hinaus noch weitere ASINs sperrt. Dieses Vorgehen von Amazon ist uns aus unserer Beratungspraxis bekannt.

LG Düsseldorf: Rechteinhaber haftet nicht, wenn Amazon nach einer Infringement-Meldung noch weitere ASINs sperrt

Das Landgericht Düsseldorf (LG Düsseldorf, Urteil vom 28.04.2022, Az: 4 AO 8/22, n. rk.) hat entschieden, dass der Rechteinhaber nicht haftet, wenn Amazon aufgrund einer Infringement-Meldung noch weitere ASINs sperrt.

Aufgrund einer Infringement-Meldung waren bestimmte ASINs, die Gegenstand der Infringement-Meldung waren, gesperrt worden. Darüber hinaus hatte Amazon jedoch noch weitere ASINs des betroffenen Verkäufers gesperrt.

Unterlassungsansprüche hinsichtlich der gesperrten ASINs, die nicht Gegenstand der Infringement-Meldung des Rechteinhabers waren, bestehen, so das LG Düsseldorf nicht:

Zum einen liegt nach Ansicht des Landgerichtes keine relevante Handlung des Rechteinhabers vor. Diese liegt nicht vor, wenn eine Schutzrechtsverletzungsanzeige unbeabsichtigt dazu führt, dass auch nicht aufgeführte Angebote von Amazon gesperrt werden. Gleichermaßen scheidet auch eine gezielte Behinderung nach § 4 Abs. 4 UWG aus, wenn die Sperrung auf einem Irrtum eines Dritten beruht und vom Rechteinhaber nicht beabsichtigt war.

Auch eine sogenannte Ingerenz, d. h. ein haftungsauslösendes, vorhergehendes, gefährdendes Tun mit der Folge einer Garantenstellung liegt nicht vor. Dies gilt selbst dann, wenn die Infringement-Meldung an sich unberechtigt war. Gleiches gilt auch für eine quasi grundsätzliche Gefährdung anderer Angebote eines Händlers, der Gegenstand einer Infringement-Meldung ist:
„Dass die Schutzrechtsverletzungsanzeige gegenüber Amazon in einer schnellen Sperrung der Angebote resultieren kann, führt zu einer Gefährlichkeit eines solchen Vorgehens nur in Bezug auf die jeweils in der Anzeige genannten Angebote, nicht aber für andere Angebote des selben Händlers.“

Zudem würde eine entsprechende Verurteilung auf Unterlassung dazu führen, dass der Rechteinhaber im Ergebnis überhaupt keine Schutzrechtsverletzungen mehr abgeben dürfte, da er einen Fehler auf Seiten von Amazon nie ausschließen kann. Es sei nicht ersichtlich, was der Rechteinhaber bei einer Schutzrechtsanzeige anderes hätte machen können, um eine Sperrung der weiteren ASINs zu vermeiden.

Fazit

Dass Amazon bei der Sperrung von Angeboten sehr großzügig vorgeht, kann vorkommen. Zumindest gegenüber dem Rechteinhaber, der gegenüber Amazon die Infringement-Anzeige abgegeben hat, können, so das LG Düsseldorf, keine Ansprüche für nicht konkret gemeldete Asins geltend gemacht werden. Der einzige Weg, dass ASINs durch Amazon wieder freigeschaltet werden, die nicht Gegenstand einer Infringement-Meldung waren, wäre somit eine direkte Klärung mit Amazon.

Stand: 02.05.2022

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard