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OLG Frankfurt: Amazon untersagt gekaufte Produktbewertungen

Produktbewertungen bzw. Produktrezensionen von Kunden sind für viele Amazon-Käufer ein wichtiges Merkmal, um sich für oder gegen ein Produkt zu entscheiden. Nach unserem Eindruck ist Amazon die Plattform mit den meisten Produktbewertungen zu einzelnen Produkten. Wir hatten die Rechtslage insbesondere zu gekauften Kundenrezensionen hier bereits einmal erläutert.

Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.02.2019, Az: 6 W 9/19) hat nunmehr auf Antrag von Amazon eine einstweilige Verfügung gegen ein Unternehmen erlassen, das gekaufte Produktbewertungen bei Amazon veröffentlicht.

Es war tatsächlich Amazon, nämlich die Amazon EU S.à.r.l., die geklagt hatten. Die Antragsgegnerin bietet Händlern bei Amazon an, Kundenrezensionen zu erstellen und zu veröffentlichen. Das Unternehmen vermittelt auf Wunsch einen Tester, der das über Amazon.de erworbene Produkt bewertet und hierfür im Regelfall das Produkt ggf. gegen Zahlung eines kleinen Eigenanteils behalten darf. Wir gehen, aktuell ist nur eine Pressemitteilung bekannt, davon aus, dass das Unternehmen dafür Sorge trägt, dass die Kundenrezension als verifizierter Kauf angezeigt wird. Umso interessanter ist es, dass die Kundenrezension durch das Unternehmen und nicht durch den Käufer automatisiert bei Amazon.de eingestellt wird.

Das OLG hat dem Unternehmen verboten, auf Amazon.de gekaufte Kundenrezensionen zu veröffentlichen, ohne gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass diese Rezensionen entgeltlich beauftragt wurden. Diese Rechtsprechung ist nichts Neues. Man kann durchaus eine gekaufte Kundenrezension wettbewerbsrechtlich unproblematisch nutzen und veröffentlichen. Es muss jedoch für den Verbraucher klar erkennbar sein, dass es sich um eine gekaufte Rezension handelt. Der Maßstab der Glaubwürdigkeit ist in diesem Fall schlichtweg ein anderer. Wenn kein Hinweis darauf erfolgt, dass die Tester einen vermögenswerten Vorteil erhalten, liegt eine Irreführung vor.

Bemerkenswert an dieser Entscheidung sind eigentlich zwei Aspekte:

Zum einen nämlich, dass Amazon selbst gegen die gewerblichen Anbieter von gekauften Rezensionen vorgeht. Dies dürfte ein Kampf gegen Windmühlen sein. Zum anderen finden wir es bemerkenswert, dass nicht die Tester, sondern dass das Unternehmen die Rezensionen veröffentlicht.

Die Entscheidung zeigt letztlich, dass Verbraucher Kundenrezensionen durchaus kritisch betrachten sollten. Nicht alles ist echt.

Stand: 07.03.2019

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard

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