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Nachweis der Registrierung nach VerpackG, ElektroG und BattG: Amazon fordert Informationen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) an

Amazon kontaktiert aktuell Verkäufer, die von Amazon als Hersteller identifiziert wurden und die nach Deutschland und/oder Frankreich verkaufen zu den Vorschriften der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Wer Hersteller ist, muss entsprechende Registrierungsnummern nach Verpackungsgesetz oder Elektrogesetz und später ggf. nach Batteriegesetz an Amazon übermitteln. Einen entsprechenden Link zum Hochladen dieser Informationen stellt Amazon im vierten Quartal 2021 zur Verfügung. Amazon stellt hier konkrete Informationen zur erweiterten Herstellerverantwortung bereit.

Betroffen sind die Hersteller, wobei der Herstellerbegriff sehr viel weitergehender ist als die tatsächliche Herstellung eines Produktes: Hersteller ist nicht nur derjenige, der das Produkt produziert und herstellt. Hersteller ist auch derjenige, der ein Produkt importiert, und sei es auch nur aus dem EU-Ausland und hier in Deutschland auf dem Markt bereitstellt.

Dieser Hersteller im Rechtssinne ist verpflichtet, die Verpackungen nach Verpackungsgesetz anzumelden, sich nach Elektrogesetz zu registrieren sowie nach Batteriegesetz. Für Angebote in Deutschland bei Amazon gilt dies grundsätzlich für Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte sowie Batterien. Bei Elektrogeräten, die Batterien enthalten fordert Amazon aktuell lediglich zurzeit nur die Registernummer für Elektro- und Elektronikgeräte.

Bei Verkäufen in Frankreich gibt es auch noch weitere Registrierungspflichten für die Rücknahme und Entsorgung von Druckpapier, Möbel, Textilien und Reifen.

Zukünftig benötigen Hersteller im Rechtssinne für einen Verkauf bei Amazon-Deutschland somit eine Registernummer bei der Stiftung EAR für Verpackungen und für Elektrogeräte bei der Stiftung EAR.

Amazon hat angekündigt, nicht konforme Angebote auszusetzen, d. h. von der Plattform zu nehmen und zwar bei Verpackungen alle Angebote ab dem 1.7.2022, bei Elektro- und Elektronikgeräten alle Angebote ab dem 1.1.2023.

Registrierung nach Verpackungsgesetz

Bei Verpackungen erfolgt die Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister in der Datenbank LUCID. Gleichzeitig müssen sich die Hersteller bei einem dualen Entsorgungssystem registrieren wie z. B. bei Interseroh. Nähere Informationen zur Registrierung nach Verpackungsgesetz haben wir hier zusammengestellt.

Die Anmeldung nach Verpackungsregister ist unkompliziert und schnell erledigt.

Registrierung nach Elektrogesetz und Batteriegesetz

Die Herstellerregistrierung von Elektrogeräten erfolgt bei der Stiftung Elektro-Altgeräteregister (EAR).

Der Herstellerbegriff nach § 3 Nr. 9 Elektrogesetz ist weitgehend:

Neben dem tatsächlichen Produzenten und Hersteller unterfällt auch dem Herstellerbegriff, wer erstmals aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder aus einem Drittland stammende Elektrogeräte in Deutschland anbietet (Import) oder Elektrogeräte in Deutschland anbietet, jedoch seinen Sitz in der EU oder in einem Drittland hat. Registrierungspflichtiger Hersteller ist im Übrigen auch der Vertreiber (d. h. der Verkäufer), der Elektrogeräte ohne Herstellerregistrierung anbietet. Gemäß § 6 Abs. 3 ElektroG ist jeder Hersteller verpflichtet, im Impressum seine Registrierungsnummer (WEEE-Nummer) anzugeben.

Darüber hinaus besteht gem. § 9 ElektroG die Verpflichtung, das Elektrogerät dauerhaft so zu kennzeichnen, so dass der Hersteller eindeutig zu identifizieren ist. Ferner besteht die Verpflichtung, das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne aufzubringen.

Die Registrierung für Akkus und Batterien erfolgt bei der Stiftung GRS Batterien.

Gerade die Registrierung bei der Stiftung EAR ist komplex und zeitaufwendig. Amazon hat angekündigt, Angebote auszusetzen, wenn ab dem 01.01.2023 keine Registrierung nachgewiesen wird. Es empfiehlt sich daher für Verkäufer bei Amazon, die im Rechtssinne auch Hersteller sind, sich frühzeitig um eine Registrierung zu kümmern.

Wir empfehlen die Registrierung bei der Stiftung EAR nicht selbst vorzunehmen, da der Registrierungsprozess anspruchsvoll und kompliziert ist. Nutzen Sie stattdessen besser ein Unternehmen, das darauf spezialisiert ist, Hersteller bei der Registrierung bei der Stiftung EAR zu unterstützen, wie z. B. die take-e-way GmbH (www.take-e-way.de).

Stand: 07.09.2021

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard