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Was für ein Chaos: Amazon passt Rückgaberichtlinien für Verkäufer kurz vor Inkrafttreten nochmal an

Amazon hatte am 22.03.2017 Amazon-Händler darüber informiert, dass diese zum 19.04.2017 ergänzend einheitliche Rückgabebedingungen einräumen müssen. Wir hatten auf unserer Seite darüber berichtet.

Am Gründonnerstag vor Ostern, den 13.04.2017, informierte Amazon über eine “Ergänzung zur Anpassung der Rückgaberichtlinien für Verkäufer”:

Ergänzung zur Anpassung der Rückgaberichtlinien für Verkäufer
13.04.2017

Wir ergänzen unsere Mitteilung vom 22.03.2017 um folgende Punkte:
• Von der Rückgabegarantie sind dieselben Produkte ausgeschlossen wie im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts. Die Hilfeseite für Kunden wird zum 19.04.2017 entsprechend angepasst.
• Sie müssen die Rückgabegarantie auch für gebrauchte Waren gewähren. Ein als gebraucht gekaufter Artikel darf aber, wie auch neue Ware, nur dann zurückgegeben werden, wenn sich der Zustand des Artikels nach Erhalt nicht verschlechtert hat.
• Will ein Kunde von der Rückgabegarantie Gebrauch machen, muss er die Ware binnen 30 Tagen ab Erhalt an Sie absenden. Bitte stellen Sie dem Kunden die erforderlichen Informationen dazu, insbesondere die Rücksendeadresse, rechtzeitig zur Verfügung.
• Es steht Ihnen in jedem Fall offen, noch kundenfreundlichere Bedingungen zu vereinbaren. Unser Vorschlag zu Wortlaut und Platzierung der Erläuterung des zusätzlichen Rückgaberechts stimmt mit der Handhabung durch Amazon überein, es handelt sich aber um eine unverbindliche Empfehlung.

Rückgabegarantie ebenfalls überarbeitet

Gleichzeitig hat Amazon seinen eigenen Formulierungsvorschlag zu der Rückgabegarantie ebenfalls überarbeitet:

UNSERE FREIWILLIGE RÜCKGABEGARANTIE
Zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Rechten bieten wir Ihnen die folgende freiwillige Rückgabegarantie an:
Produkte, die Sie von uns erwerben, können Sie innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Ware an uns zurücksenden, sofern keiner der Ausschlussgründe vorliegt, die Ware vollständig ist und sich in demselben Zustand befindet wie bei Erhalt. Waren, für die Sie kein Widerrufsrecht haben, können Sie auch im Rahmen der Rückgabegarantie nicht zurücksenden. Weitere Einzelheiten finden Sie hier. Die Ware ist an [Rücksendeadresse des Verkäufers einfügen] zurückzusenden.
Wenn Sie Waren in Übereinstimmung mit dieser freiwilligen Rückgabegarantie zurücksenden, erstatten wir Ihnen den Kaufpreis. Bei Rücksendungen von Bekleidung, Schuhen und Handtaschen tragen wir außerdem die Liefer- und Rücksendekosten. Bei zurückgesendeten Waren, deren Preis einen Betrag von 40 Euro übersteigt und die Sie innerhalb der ersten 14 Tage an uns absenden, tragen wir ebenfalls die Rücksendekosten. Wir erstatten jedoch nicht die Versandkosten Ihres ursprünglichen Einkaufs. In jedem Fall tragen Sie das Transportrisiko bei der Rücksendung. Diese Rückgabegarantie beschränkt nicht Ihre gesetzlichen Rechte und somit auch nicht Ihr Widerrufsrecht.

Formulierungsvorschlag zur Rückgabegarantie wurde erheblich verändert

Amazon hat über die Ergänzung in der E-Mail vom 13.04.2017 den Formulierungsvorschlag zur “freiwilligen Rückgabegarantie” noch weitergehend bearbeitet, als es die Information von Amazon vom 13.04.2017 vermuten lässt.

So ist jetzt eine 40-Euro-Klausel mit aufgenommen worden, die jedoch nur dann gilt, wenn die Ware innerhalb der ersten 14 Tage an den Händler übersandt wird.

Neu in dem Formulierungsvorschlag von Amazon zur freiwilligen Rückgabegarantie ist eine Bezugnahme auf die Ausschlussgründe des Widerrufsrechtes. Soweit es dort heißt: “Weitere Einzelheiten finden Sie hier”, verlinkt diese Information auf die Rückgabebedingungen von Amazon. Nach unserer Kenntnis ist es jedenfalls nicht möglich, in dem Reiter “Rückgaben, Gewährleistung und Erstattungen” auf eine externe Information zu verlinken.

Haftet Amazon für seinen Formulierungsvorschlag?

Obwohl Amazon darauf hinweist, dass es sich bei dem Formulierungsvorschlag um eine unverbindliche Empfehlung handelt, ist die Empfehlung durch die Formulierung “Wir empfehlen, den folgenden Abschnitt zu Ihrer individuellen Rückgaberichtlinie unter Ihrer Widerrufserklärung hinzuzufügen.” Durchaus verbindlich. Man kann nach unserer Ansicht durchaus die Ansicht vertreten, dass Amazon für den Formulierungsvorschlag haftet.

Der Formulierungsvorschlag von Amazon ist aus mehreren Gründen rechtlich kritisch und stellt in der unveränderten Form  nach unserer Auffassung durchaus ein Abmahnrisiko dar.

Professionell geht anders

Etwas mehr als drei Wochen nach der ersten Ankündigung über die Verpflichtung, die von Amazon vorgegebenen Rückgaberichtlinien zu verwenden, eine komplett überarbeitete Information zu veröffentlichen, ist wenig professionell. Dies gilt umso mehr, als dass diese Information am Gründonnerstag vor Ostern veröffentlicht wurde und die Händler zur Umsetzung nur wenig Zeit haben.

Wir können jedenfalls nur dringend davon abraten, den von Amazon empfohlenen Formulierungsvorschlag unverändert zu übernehmen.

Mandanten, die von uns eine Amazon-Beratung erhalten haben, erhalten von uns selbstverständlich eine konkrete Update-Information.

Stand: 18.04.2017

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/4835940ddfd84772b6ad5df597f1c248