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Für kompatible Zubehörprodukte für Markenprodukte: Brand Gating auch bei Amazon in Deutschland

Wir hatten vor Kurzem darüber berichtet, dass es bei Amazon USA ein sogenanntes Brand Gating gibt. Durch ein Brand Gating wird quasi ein Schutzzaun im virtuellen Sinne um eine markenrechtlich geschützte ASIN gezogen. Dritte können sich nicht mehr so einfach an die ASIN anhängen, in der ein markenrechtlich geschütztes Produkt angeboten wird.

Brand Gating jetzt auch bei Amazon Deutschland

Überraschenderweise gibt es auch bei Amazon Deutschland auf dem deutschen Amazon-Marktplatz ein Brand Gating durch Amazon. Die Art und Weise, wie Amazon dies in Deutschland betreibt, wirft jedoch einige rechtliche Fragen auf.

Zubehörprodukte dürfen nicht mehr unter Nennung der Marke angeboten werden

In dem uns vorliegenden Fall hatte ein Amazon-Händler Zubehörprodukte für einen bestimmten Smartphone-Typ angeboten. Hierbei hatte der Händler auch den Namen des Smartphone-Herstellers in der Artikelbeschreibung verwendet und zwar in einer juristisch korrekten Form:

Es war eindeutig darauf hingewiesen worden, dass es sich um ein kompatibles Zubehörprodukt für ein bestimmtes Markenprodukt handelt. Es gab jedenfalls an keiner Stelle eine Information, die darauf schließen ließ, es würde sich um ein Originalprodukt des Smartphone-Herstellers handeln. Es lag jedenfalls aus unserer Sicht keine Markenrechtsverletzung hinsichtlich der Marke des Handyherstellers vor. Dennoch sperrte Amazon die ASIN.

Die Antwort des Verkäuferservice von Amazon an den Händler ist durchaus interessant.

Auch bei Amazon Deutschland gibt es einen Brand Gating

Amazon bestätigte gegenüber dem Händler, dass das Gating sich auf alle ASIN mit einem bestimmten Wortlaut (Name des Herstellers und Modell des Smartphones) erstreckt und auch alle Produkte einschließt, die mit diesem Produkt kompatibel sind. Das Gating erstreckte sich somit nicht nur auf die Originalprodukte, sondern auch auf Zubehör. Nach Angaben von Amazon ist der Verkauf solcher Produkte auf Amazon.de nicht länger gestattet. Dem Händler wurde angeboten, Verweise auf das Produkt (die unter den Schutz des Gating fallenden Marken) zu entfernen und die ASINs zu bereinigen.

Wie ein Markeninhaber bei Amazon Deutschland ein Brand Gating beantragen kann, ist uns nicht bekannt. In dem uns vorliegenden Fall handelte es sich jedenfalls um eine sehr bekannte Marke.

Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage

Definiert man Brand Gating als Schutz vor dem Anahängen an eine ASIN, in der ein markenrechtlich geschütztes Produkt angeboten wird, ist die oben beschriebene Form des Brand Gatings nicht zulässig. Bei einer ASIN, in der ein Original-Markenprodukt angeboten wird, spricht nach unserer Auffassung einiges dafür, dass eine Plattform wie Amazon diese ASINs “schützt” und Schritte unternimmt, die das Angebot von Fälschungen unterbindet.

Anders sieht die Rechtslag jedoch bei Zubehörprodukten für Markenprodukte aus. § 23 Markengesetz erlaubt ausdrücklich, dass beim Angebot von kompatiblen Zubehörprodukten der Markenname des Herstellers verwendet werden darf:

Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben, Ersatzteilgeschäft

Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr
1. dessen Namen oder Anschrift zu benutzen,
2. ein mit der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen, wie insbesondere ihre Art, ihre Beschaffenheit, ihre Bestimmung, ihren Wert, ihre geographische Herkunft oder die Zeit ihrer Herstellung oder ihrer Erbringung, zu benutzen, oder
3. die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware, insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, oder einer Dienstleistung zu benutzen, soweit die Benutzung dafür notwendig ist,
sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt.

Dies macht auch Sinn. Wie soll man bspw. einen Akku für ein Smartphone anbieten, wenn es verboten ist, den Namen des Herstellers und den Typ des Smartphones zu nennen?

Ein Brand Gating für kompatible Zubehörprodukte dürfte daher in dieser Form rechtlich sehr problematisch sein. Dies gilt erst Recht, wenn in der ASIN zweifelsfrei darauf hingewiesen wird, dass es sich nicht um ein Originalprodukt handelt, sondern um ein kompatibles Produkt für ein bestimmtes Markenprodukt.

Endgültig problematisch wird diese Form der Marktabschottung in den Fällen, in denen Amazon-Händler vom Verkauf von Zubehörprodukten für bestimmte Markenhersteller ausgeschlossen werden, Amazon selbst jedoch noch als Verkäufer derartiger Produkte auftritt. In diesem Fall kann es wettbewerbsrechtlich wie auch unter Umständen kartellrechtlich kann es interessante Aspekte geben, die einschlägig sein könnten.

Stand: 22.12.2016

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard

 

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