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Markenrechtsverletzung und Wettbewerbsverstöße: Was tun, wenn sich bei Amazon chinesische Händler an die ASIN anhängen?

In jüngster Zeit beobachten wir, dass vermehrt Verkäufer aus Asien, insbesondere China, Hongkong und Taiwan sich an deutsche Amazon-Angebote anhängen. Häufig haben diese Verkäufer keinerlei rechtliche Informationen hinterlegt. Zum Teil lässt sich nur aus der Anbieterübersicht bei einer ASIN oder sehr langen angegebenen Lieferzeiten schließen, dass es sich nicht um einen Anbieter aus Deutschland oder der EU handelt.

Amazon kümmert sich offensichtlich überhaupt nicht darum, dass Amazon-Verkäufer, insbesondere aus dem Ausland, rechtliche Mindeststandards einhalten. Dazu gehören nicht nur eine ordnungsgemäße Anbieterkennzeichnung (Impressum), sondern natürlich auch alle weiteren Vorschriften, an die deutsche Händler sich zu halten haben, wie bspw. AGB oder eine Information über das Widerrufsrecht.

Besonders problematisch wird es für Amazon-Händler, wenn asiatische Anbieter sich an die “eigene” ASIN anhängen. Dies gilt umso mehr, wenn es sich um ein Markenprodukt, oftmals eine Eigenmarke des Amazon-Händlers, handelt. Die von den Asiaten gelieferte Qualität, wenn sie denn überhaupt liefern, ist oftmals zweifelhaft, was sich dann wiederrum in negativen Kundenrezensionen niederschlägt. Die mühsam aufgebaute positive Reputation eines Produktes kann somit innerhalb von kürzester Zeit zunichtegemacht werden. Nicht nur das: Die Qualität der aus Asien gelieferten Produkte sind häufig minderwertig. Aufgrund der geforderten Preise sind die Asiaten, die häufig Repricing Tools verwenden, so gestaltet, dass der asiatische Anbieter in der Buy-Box steht. Folge ist, dass die Verkäufe des deutschen Händlers, insbesondere bei einer qualitativ hochwertigen Original-Markenware, einbrechen.

Aus unserer Beratungspraxis sind uns Fälle bekannt, die in erschreckender Weise deutlich machen, in welchem Umfang aus Asien mittlerweile Plagiate und Produktfälschungen auch nach Deutschland verkauft werden. Zum Teil werden die Amazon-Produktbilder in Asien genutzt, um ein Produkt herzustellen, das zumindest Ähnlichkeit mit dem Original-Produkt hat.

Zurück bleiben geschädigte Händler und frustrierte Kunden. Auch der Ruf der Plattform Amazon leidet erheblich. Bis auf die Lieferzeit ist für den deutschen Kunden oftmals gar nicht zu erkennen, dass er ein Produkt aus Asien bestellt. Dass deutsche Kunden gegenüber dem asiatischen Verkäufer zudem erhebliche Probleme haben, ihre gesetzlichen Rechte (bspw. bei Mängeln oder das Widerrufsrecht) durchzusetzen, versteht sich an dieser Stelle quasi von selbst.

Welche Möglichkeiten haben Amazon-Händler, gegen Asiaten vorzugehen, die sich an ihre ASIN anhängen?

Objektiv betrachtet sind die Angebote von asiatischen Händlern, die sich auch an den deutschen Markt richten, wegen des Fehlens rechtlicher Informationen wie Impressum, Widerrufsbelehrung, etc. wettbewerbswidrig. Hätte der Anbieter seinen Sitz in Deutschland, wäre es ein Leichtes, eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung auszusprechen und das Verhalten über diese Schiene zu unterbinden.

Gleiches gilt auch bei einem Verstoß gegen das Markenrecht.

Eine Abmahnung nach China zu schicken ist jedoch schlichtweg sinnlos. Entsprechende Ansprüche können – wenn überhaupt – nur in der Rechtstheorie gerichtlich durchgesetzt werden.

Wenn auch die klassischen Mittel des Wettbewerbs- und Markenrechts in diesen Fällen nicht zum Erfolg führen, gibt es dennoch eine Möglichkeit, asiatische Händler von den ASIN´s zu entfernen.

Amazon in die Pflicht nehmen

Gerade bei einer ASIN, bei der ein markenrechtlich geschütztes Produkt angeboten wird, ist Amazon verpflichtet, nach Kenntnis von der Markenrechtsverletzung zu reagieren und diese Markenrechtsverletzung zu unterbinden. Hintergrund ist die ständige Rechtsprechung des BGH, dass eine Handelsplattform wie eBay oder Amazon für eine Markenrechtsverletzung selbst haftet, wenn die Plattform nach Kenntnis des Plattformbetreibers nicht tätig wird. Aus diesem Grund bietet Amazon die Möglichkeit, Schutzrechtsverletzungen zu melden (Infringement). Aus Berichten unserer Mandanten wissen wir, dass trotz der eindeutigen Rechtslage die Bereitschaft von Amazon, Anbieter von ASIN´s zu entfernen, die das Markenrecht verletzen, zum Teil gering ist. Die Argumentation ist textbausteinartig häufig ähnlich. So wird bspw. häufig von “generischen Produkten” gesprochen.

Was wir für Sie tun können.

Häufig wird nach unserer Auffassung bei Amazon übersehen, dass bei Anhängen an eine ASIN, bei der ein Markenprodukt angeboten wird und bei der dieses Produkt dann aus China geliefert wird, immer ein Markenrechtsverstoß vorliegt. Diese Fälle sind rechtlich eindeutig.

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es in diesen Fällen durchaus Sinn macht, sich mit den zuständigen Stellen bei Amazon direkt in Verbindung zu setzen, um den Sachverhalt und die Rechtslage zu erläutern.

Wir beraten Sie gern konkret.

Stand: 01.11.2016

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard

 

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