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Geschäft mit der Angst: Verbraucherzentrale mahnt Wucher beim Angebot von Atemschutzmasken ab

In Zeiten der Coronakrise sind Atemschutzmasken Mangelware. Ob Atemschutzmasken tatsächlich gegen eine Ansteckung vor Covid19 helfen, sei dahingestellt. Atemschutzmasken sind jedoch sowohl in Arztpraxen und Kliniken wie jedoch auch bei Verbrauchern ein begehrtes Gut. Vor allen Dingen sind sie aktuell lebenswichtig in Krankenhäusern. Man könnte somit meinen, dass Angebot und Nachfrage im freien Markt den Preis bestimmen.

Angst ist ein Preistreiber. Dies haben auch einige Händler erkannt. Die Grenze des rechtlich Zulässigen wird durch die Regelungen des Wuchers gezogen.

Wucher im BGB

Wucher ist in § 138 Abs. 2 BGB geregelt:

§ 138 BGB – Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Zeiten der Not sind regelmäßig auch Zeiten des Wuchers.

Wann beim Angebot von Atemschutzmasken im rechtlichen Sinne Wucher vorliegt, lässt sich nicht genau beurteilen. Ein auffälliges Missverhältnis besteht in der Regel dann, wenn der Preis um 100 % oder mehr über dem Marktpreis liegt. Wobei sich bei Atemschutzmasken natürlich die Frage stellt, was eigentlich üblicherweise zur Zeit der marktübliche Preis ist.

Die Rechtsfolge ist jedenfalls, dass das Geschäft, d. h. der Kaufvertrag nichtig ist.

Wucher im Strafgesetzbuch

Wucher kann auch strafbar sein:

§ 291 StGB Wucher

(1) Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten

3.    für eine sonstige Leistung oder

4.    für die Vermittlung einer der vorbezeichneten Leistungen

Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wirken mehrere Personen als Leistende, Vermittler oder in anderer Weise mit und ergibt sich dadurch ein auffälliges Mißverhältnis zwischen sämtlichen Vermögensvorteilen und sämtlichen Gegenleistungen, so gilt Satz 1 für jeden, der die Zwangslage oder sonstige Schwäche des anderen für sich oder einen Dritten zur Erzielung eines übermäßigen Vermögensvorteils ausnutzt.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.    durch die Tat den anderen in wirtschaftliche Not bringt,

2.    die Tat gewerbsmäßig begeht,

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen Wucher

Die Verbraucherzentrale (VZBV Verbraucherzentrale Bundesverband) darf auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen.

Am 25. März 2020 hat die Verbraucherzentrale darüber berichtet, dass sie Abmahnungen gegen die Anbieter von Atemschutzmasken wegen Wuchers ausgesprochen hat. Es ging um Atemschutzmasken für für 49,95€, 249,00€, 2 für 99,99€, 3 für 149,90€. Teilweise wird über Atemschutzmasken berichtet, die im Internet für 999 € angeboten werden. Es sind hierbei nicht nur Atemschutzmasken, bei denen der Preis durch die Decke geht. Auch bei Lebensmitteln wie Hefe oder sogar Toilettenpapier werden zum Teil unglaubliche Preise verlangt.

Auch von Abmahnungen vom Deutschen Konsumentenbund wegen Wuchers wird berichtet. Eine Anspruchsgrundlage kann hierbei § 4A UWG sein (§ 4a UWG Aggressive geschäftliche Handlungen).

Da eine Mangelsituation ,wie aktuell, nur selten vorkommen, gibt es zu dieser Thematik wenig Rechtsprechung. So stellt sich beispielsweise die Frage, ob eine eBay-Auktion, bei der die Gebote der Käufer den Preis bestimmen unter den Tatbestand des Wuchers fallen kann.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt jedenfalls zu Recht, derartigen Fällen lieber auf den Kauf zu verzichten.

Wir beraten Sie bei einer Abmahnung.

Stand: 27.03.2020

Es beraten Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke