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Abmahnung von der VAN KEIZER HOLLAND-SHOP.COM B.V.

Wir kennen den Abmahner und haben bereits beraten bzw. vertreten.

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Unsere Informationen zur Abmahnung von der VAN KEIZER HOLLAND-SHOP.COM B.V.

Abmahner:VAN KEIZER HOLLAND-SHOP.COM B.V.

Rechtsanwälte des Abmahners:Dornkamp Rechtsanwälte

Branche: Lebensmittel

Vorwurf der Abmahnung: Uns liegen mehrere Abmahnungen vor. Es geht grundsätzlich immer um Lebensmittel-Angebote bei Amazon. Zum einen geht das Angebot von einem Marken-Lebensmittel zusammen mit einem markenrechtlich geschützten Setbestandteil.

Am anderen wird das Angebot eines Lebensmittel-Bundles unter der Eigenmarke des Verkäufers abgemahnt.

Gerügter Verstoß bei: Amazon

Anmerkung: Nach einer Entscheidung des OLG Köln ist das Angebot eines Markenproduktes bei Amazon zusammen mit einem zusätzlich geschützten Markenprodukt (in der Regel mit der Eigenmarke des Verkäufers) bei Amazon wettbewerbswidrig. Das OLG Köln geht in diesem Zusammenhang unter anderem von einer sogenannten gezielten Behinderung aus.

Eine ausführliche Besprechung der Entscheidung des OLG Köln finden Sie hier. Wir hatten in diesem Verfahren den Beklagten vertreten.

Die in der Abmahnung geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist weitreichend, dass unter anderem darum geht, „Drittmarken-Lebensmittel“ unter einer eigenen Marke bei Amazon einzustellen. Es geht somit ganz konkret auch um die konkrete Anlage und Existenz der ASIN.

Die geforderte Unterlassungserklärung ist daher für Amazon-Verkäufer sehr weitreichend.

Wir empfehlen eine Beratung.

Streitwert / geltend gemachte Kosten: zuletzt: 39.000€ / 1.472,10€

Stand:11/2024

Wir beraten als Fachanwälte täglich Abgemahnte wie Sie und verfügen daher über Erfahrung aus
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Sie werden gut beraten durch: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock