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Brandgefährlich: Abmahnung wegen falscher UVP bei Amazon

Ein beliebtes Mittel um die Preiswürdigkeit eines eigenen Angebotes herauszustellen, ist die Werbung unter Bezug auf eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, abgekürzt als UVP. Bis auf wenige Ausnahmen gibt es eigentlich kaum Fälle, in denen auf dem Markt der UVP tatsächlich verlangt wird. In erster Linie ist dies eine Art Werbebeihilfe der Hersteller, damit das Produkt als möglichst preisgünstig erscheint und gut verkauft werden kann.

Eine Werbung mit einem eigenen Preis unter Bezugnahme auf einen UVP ist grundsätzlich zulässig, wenn

– es einen UVP des Herstellers gibt
und
– der angegebene UVP in dieser Höhe auch tatsächlich existiert

Problematisch wird es immer dann, wenn der Hersteller den UVP ändert oder, weil es sich um ein Auslaufprodukt handelt, es keinen UVP mehr gibt.

UVP-Werbung bei Amazon

Bei vielen Produkten, die auf der Plattform Amazon angeboten werden, gibt es eine Bezugnahme auf den UVP. Nach unserer Kenntnis hat der Händler hierbei keinen Einfluss auf den dargestellten UVP. Dieser scheint vielmehr von Amazon selbst eingestellt worden zu sein. Wenn es den UVP nicht mehr gibt oder er falsch ist, ist dies irreführend und wettbewerbswidrig. Besonders tückisch: Der Amazon-Händler, der sich an eine ASIN mit einem falschen UVP anhängt, haftet auch dann für den Wettbewerbsverstoß, wenn er den UVP gar nicht selbst eingestellt hat. Dies hat jüngst der Bundesgerichtshof (BGH Urteil vom 03.03.2016, Az.: I ZR 110/15) bestätigt. Die BGH-Entscheidung kann man somit zusammenfassen, dass ein Amazon-Händler immer wettbewerbsrechtlich für einen falschen UVP bei Amazon haftet, obwohl er darauf keinen Einfluss hat, wenn er sich an eine entsprechende ASIN angehängt hat.

Vorsicht bei einer Abmahnung wegen falschem UVP bei Amazon

In unserer Beratungspraxis beobachten wir gerade aktuell, dass das Thema falsche oder fehlende UVP bei Amazon wieder einmal häufiger abgemahnt wird.

Derartige Abmahnungen sind häufig inhaltlich berechtigt. Amazon-Händler sollten es sich jedoch zweimal überlegen, ob es wirklich Sinn macht, in diesem Fall eine wie auch immer formulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Die geforderte Unterlassungserklärung bezieht sich häufig nicht auf ein bestimmtes Produkt, sondern auf eine bestimmte Produktgruppe und ist zudem lange Zeit wirksam. Eine Unterlassungserklärung sollte nur dann abgegeben werden, wenn man diese auch tatsächlich ohne Wenn und Aber einhalten kann. Dies ist gerade bei Amazon schwierig. Auch wenn in dem jeweils abgemahnten Einzelfall Amazon schnell die Artikelbeschreibung abändert und bspw. dann kein UVP mehr angezeigt wird, ist nicht auszuschließen, dass über die Jahre der Händler wieder mit falschen UVP bei Amazon konfrontiert wird. Eine effektive Kontrollmöglichkeit gibt es nicht. Eine ASIN, die gestern noch korrekt war, kann morgen schon falsch sein, weil Amazon oder ein Dritter dort etwas abgeändert hat oder weil plötzlich und überraschend der Hersteller den UVP geändert oder aufgehoben hat.

In diesem Fall gibt es – langfristig gesehen – günstigere Möglichkeiten auf eine Abmahnung zu reagieren als die Abgabe eine Unterlassungserklärung.

Wir beraten Sie.

Stand: 08.02.2017

Es beraten Sie Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke

 

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