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Bezeichnung “Textilleder” für Kunstleder ist irreführend – Verband der Deutschen Lederindustrie mahnt ab

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Der Begriff “Textilleder” ist ein beliebter Begriff in der Möbelbranche, um Kunstleder werthaltiger erscheinen zu lassen, als es eigentlich ist. Faktisch ist Textilleder gar kein Leder, sondern ein Verbund von textilem Gewebe auf einer Beschichtung von Kunststoff. Oftmals handelt es sich um Naturfasergewebe oder Kunstfaser. Mit klassischem Leder hat diese Bezeichnung jedoch nichts zu tun.

Der Begriff hat sich jedoch in der Möbelbranche offensichtlich durchgesetzt, wie sich einfach durch eine Suchmachschinenrecherche nach dem Begriff “Textilleder” feststellen lässt. Gegenüber Verbrauchern ist die Verwendung des Begriffes “Textilleder” jedoch wettbewerbswidrig, da irreführend. Das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 08.03.2012, Az.: I – 4 U 174/11) hat die Irreführung kürzlich bestätigt: Klägerin war offensichtlich der Verband der Deutschen Lederindustrie. Hierbei handelt es sich um den Wirtschaftsverband der ledererzeugenden Industrie, die Hauptaufgabe des Verbandes der Deutschen Lederindustrie liegt in der Wahrung und Vertretung der wirtschaftlichen politischen sowie technischen Interessen der ledererzeugenden Industrie.

Dass es diesen Verband stört, wenn etwas als Leder bezeichnet wird, was gar kein Leder ist, versteht sich an dieser Stelle schon fast von selbst.

Nach Ansicht des OLG Hamm besteht jedenfalls die Gefahr, dass Verbraucher bei der Bezeichnung “Textilleder” annehmen könnten, dass das Produkt ganz oder jedenfalls teilweise aus Leder besteht oder Leder der Ausgangsstoff ist. Nach Ansicht des OLG Hamm besteht die Gefahr, dass die angesprochenen Verkehrskreise im weitesten Sinne ein “Leder aus Textil” annehmen können. Trotz häufiger Verwendung hat sich der Begriff auch nicht als Synonym für Kunstleder durchgesetzt.

“Textilleder” klingt auf jeden Fall wertiger, als Kunstleder. Auch dies ist ein Argument für eine Irreführung: Die mit dem Naturstoff Leder verbundene Qualitätsvorstellung wird in gewisser Weise auf das Textilleder transportiert.”

Verband der Deutschen Lederindustrie mahnt ab

Wir wir aus unserer Beratungspraxis wissen, mahnt der Verband der Deutschen Lederindustrie zurzeit durch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, die sich auf Internetangebote mit “Textilleder”, gerade im Möbelbereich, beziehen, ab.

Diese Abmahnungen sind nicht ganz unproblematisch, da der Begriff, gerade in der Möbelbranche, so weit verbreitet ist, dass es oftmals nicht ganz einfach ist, diese Begriffe durch andere in allen Werbeträgern zu ersetzen.

Wir beraten Sie.

Stand: 07/2012

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

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