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Werbung mit Testergebnis: Verweis auf eine Fundstelle im Internet ist zulässig

Die Werbung mit Testergebnissen im Internet ist komplex und anspruchsvoll. Unter anderem muss es für den Verbraucher die Möglichkeit geben, mehr über den Test zu erfahren.Es gibt mittlerweile einen bunten Strauß an Rechtsprechung, die sich nur mit der Darstellung und Bewerbung von Testergebnissen der Stiftung Warentest befasst.

Klar ist jedenfalls, dass bei einer Bewerbung mit einem Test auch immer eine Quelle anzugeben ist. Eine einfache Werbung mit bspw. “Test: sehr gut” ist auf jeden Fall wettbewerbswidrig.

Fundstelle im Internet zulässig?

Das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG Oldenburg, Urteil vom 31.07.2015, Az.: 6 U 64/15) hatte sich mit dem Fall zu befassen, in dem ein Händler ein Produkt mit einem Testergebnis beworben hatte. Als Fundstelle für das Testergebnis verlinkte er auf ein Internetportal. Der Abmahner vertrat die Auffassung, dass die Bezugnahme auf einen im Internet veröffentlichtes Testergebnis wettbewerbswidrig sei. Die erste Instanz hatte noch angenommen, der Verbraucher müsse die Möglichkeit haben, anhand der Fundstelle das Testergebnis auch ohne Internet nachlesen zu können. Dies sah das OLG anders. Ein leichter Zugriff auf Testergebnisse sei grundsätzlich auch durch im Internet veröffentlichte Testergebnisse möglich.

Hierzu möchten wir anmerken: Wie wahr

Insbesondere, wenn mit einem Testergebnis auf einer Internetseite geworben wird, ist es ein Leichtes, einen Link anzuklicken, um dann mehr über den Test und seine Hintergründe zu erfahren. Einen Internetnutzer dann auf eine Zeitschriftenrecherche zu verweisen, ist schon fast unzumutbar.

Praxistipp:

Eine reine Verlinkung auf konkrete Hintergründe eines Tests ohne Quellenangabe in der Bewerbung selber dürfte auch weiterhin problematisch sein. Es dürfte somit nicht ausreichen, einfach mit “Test: sehr gut” zu werben und dies kommentarlos irgendwo hin zu verlinken. Eine Quellenangabe des Tests im Zusammenhang mit der Testwerbung selbst ist auf jeden Fall zu empfehlen. Hierzu gehört der Umstand, wer den Test wann vorgenommen hat.

Wichtig ist natürlich auch, wenn zur weiteren Information über den Test irgendwo ins Internet verlinkt wird, der Link auch funktioniert und unter dem Link auch tatsächlich konkrete Ergebnisse zu dem Test zu finden sind. Dies sollte regelmäßig kontrolliert werden.

Werbung mit Testergebnissen?

Wir beraten Sie.

Stand: 11.08.2015

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

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