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Suzuki mahnt Aufnäher und Textilien ab

Der Fahrzeug- und Motorradhersteller Suzuki International Europe GmbH mahnt zurzeit den Verkauf von Aufnähern und Motorradbekleidung wie bspw. Jacken ab, die den Suzuki-Typen-Schriftzug bzw. das stilisierte Suzuki-S tragen. Die Abmahnungen, uns liegen mehrere vor, werden durch die Kanzlei Taylor Wessing in München ausgesprochen. Gerügt wird eine Markenrechtsverletzung (MarkenG). Geltend gemacht werden Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüche gemäß Markenrecht.

Der Streitwert bei einer Abmahnung wird mit bis zu 75.000,00 Euro, mithin 1.820,00 Euro angegeben.

Stand: 12.11.2009

Ihre Ansprechpartner:Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke

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