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Abmahnung von dem Rotes Kreuz e.V.
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Unsere Informationen zur Abmahnung von dem Rotes Kreuz e.V.
Abmahner:Rotes Kreuz e.V.
Rechtsanwälte des Abmahners:Harte-Bavendamm
Branche: Bekleidung, Kostüme
Vorwurf der Abmahnung: Köstum mit “Rotem Kreuz”, Verstoß gegen Art. 38, 44, 53 des I. Genfer Abkommens:
„Der Gebrauch des Wahrzeichens oder der Bezeichnung ‚Rotes Kreuz‘ oder ‚Genfer Kreuz‘ sowie von allen Zeichen und Bezeichnungen, die eine Nachahmung darstellen, durch nach dem gegenwärtigen Abkommen dazu nicht berechtigten Privatpersonen, durch öffentliche und private Gesellschaften und Handelsfirmen ist jederzeit verboten, ohne Rücksicht auf Zweck und auf etwaigen früheren Zeitpunkt der Verwendung“.
Siehe auch:
Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz und andere freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommen (DRK-Gesetz – DRKG):
§ 3 Schutz des Zeichens und der Bezeichnungen
Das Recht auf Verwendung des Zeichens „Rotes Kreuz auf weißem Grund“ und der Bezeichnungen „Rotes Kreuz“ und „Genfer Kreuz“ steht dem Deutschen Roten Kreuz e. V. zu. Es berechtigt nicht dazu, Dritten eine beschreibende Benutzung des Zeichens und der Bezeichnungen zu untersagen, wenn diese nicht geeignet ist, die Zuordnung nach Satz 1 in Frage zu stellen. Die Rechte anderer Organisationen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung bleiben unberührt.
Gerügter Verstoß bei: Produkt (Faschingskostüm)
Streitwert / geltend gemachte Kosten: 100.000€ / 2.584,09€
Stand:11/2024
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Sie werden gut beraten durch: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock