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“Nenn es nicht Olympia” Wie das IOC seine Marken durchsetzen möchte

Vom 05.08.2016 – 21.08.2016 finden in Rio De Janeiro die Olympischen Spiele statt. In erster Linie geht es um das Thema Doping, hauptsächlich jedoch um Geld. Einige Wenige meinen, es würde auch um Sport gehen.

Fakt ist, dass die Olympischen Spiele für das IOC auch eine Gelddruckmaschine ist. Nur wer zahlt, darf die Olympischen Ringe nutzen oder nur leicht übertrieben gesagt, das Wort “Olympia” in den Mund nehmen.

Die Veranstalter haben sehr genaue Vorstellungen zum Thema Markenschutz und Olympia.

Weitreichender Markenschutz

Markenrechtlich geschützt sind die fünf ineinander verschlungenen Olympischen Ringe sowie Olympischen Bezeichnungen. Nur IOC-Sponsoren, sogenannte Top-Partner dürfen die Olympischen Ringe in Verbindung mit ihrem Firmenlogo nutzen.

Als Marken geschützt sind auch die Logos der jeweiligen Olympischen Spiele sowie deren Maskottchen, Sport-Piktogramme und Bezeichnungen, welche auf die Olympische Spiele oder Olympische Bewegung verweist. Hierzu gehört

  • Olympische Spiele
  • Olympiade
  • Olympic Games
  • Rio 2016
  • Olympisch

Dies gilt auch für die Übersetzung in andere Sprache.

Der Veranstalter schreibt zum einen in den “Spielregeln zum Umgang mit Medien, Werbung und Sozial Media” sowie in “Regel 40 Leitfaden der deutschen Olympiamannschaft für die Olympischen Spiele Rio 2016” genau vor, was insbesondere Athleten zu tun und zu lassen haben.

So ist es Mitgliedern der deutschen Olympiamannschaft bspw. untersagt, Live-Interviews mit “NON-RIGHT-HOLDER” zu führen. Dies sind Fernseh- und Radiosender, die keine Übertragungsrechte von den Olympischen Spielen besitzen. Dies gilt jedenfalls für entsprechende Interviews innerhalb Olympischer Stätten. Keinesfalls darf ein Teilnehmer bei Olympia Werbung in irgendeiner Form machen (außer irgendjemand zahlt dafür an den IOC).

Auch die Verwendung von Domain- oder Nutzernamen mit olympischen Begriffen passt dem IDO nicht. Dies gilt auch für Namen von Twitter oder Facebook-Accounts.

Regel 40

In der “Regel 40 Leitfaden der Olympiamannschaft für die Olympischen Spiele Rio 2016” wird ebenfalls vorgeschrieben, was erlaubt ist und was nicht.

Insbesondere “nicht-olympische Sponsoren” dürfen nach der Regel 40 keinesfalls

  • … mit werblichen Aktivitäten eine Verbindung zwischen dem Unternehmen/einer Marke und dessen/deren Leistungen bzw. Eigenschaften und den Olympischen Spielen, dem IOC, dem Organisationskomitee von Rio 2016 (OCOG RIO2016), dem DOSB oder der Deutschen Olympiamannschaft schaffen.
  • … Fotos/Videos von aktuellen/vergangenen Olympischen Spielen für werbliche Aktivitäten und Social-Media-Aktivitäten verwenden.
  • … Ausdrücke, die in Verbindung mit den Olympischen Spielen gebracht werden (Olympische Spiele, Deutsche Olympiamannschaft, Rio 2016 etc in Werbematerialien oder in Social-Media-Inhalten einbringen, auch nicht als Hashtags
  • Social-Media-Inhalte mit olympischen Bezug von IOC/ OCOG RIO2016/DOSB/Deutsche Olympiamannschaft “retweeten” oder “teilen”

Der dessen Name nicht genannt werden darf…

Noch weitergehend sind Unworte, die nach Ansicht des IOC nicht verwendet werden dürfen:

– Olympische Spiele / Spiele / Sommer
– Rio 2016 / 2016 / Rio / Rio De Janeiro
– Gold / Silber / Bronze / Medaille / Podest
– deutsche Olympiamannschaft

Hier geht es wohlgemerkt um “nicht olympische Sponsoren.”, letztlich wohl Werbung, die in irgendeiner Form etwas mit Olympia zu tun hat. Dass darunter auch der Begriff “Goldmedaille” fällt, ist nur schwer nachvollziehbar.

Was bedeutet dies in der Praxis?

Markus Reuter hat auf Netzpolitik.org einmal durchgespielt, wo es nach den Vorgaben den IOC überraschenderweise zu rechtlichem Ärger kommen könnte. Das Beispiel eines Gemeinde-Accounts von Twitter, welches unter Bezugnahme auf # Rio2016 stolz darauf ist, dass ein Einwohner der Gemeinde eine Medaille gewonnen hat, wäre wohl tatsächlich nicht zulässig. Dies gilt nicht bei privaten Accounts, wenn jedoch das Private verlassen wird, gibt es durchaus die Gefahr von Kollisionen mit dem IOC.

Dies gilt auch für das Retweeten von Olympia-Nachrichten unter einem Firmen-Account. Hier gilt nämlich der Grundsatz “Ein Unternehmen, das nicht Olympia-Partner ist, darf sich nicht mit Olympia in Verbindung bringen.”

Nicht umsonst wird bei Netzpolitik eine Parallele zu dem Spiel “Tabu” gezogen. Man muss letztlich einen Begriff erklären, darf aber fünf Tabu-Wörter keinesfalls verwenden…

Ist das schon Zensur oder “nur” Markenrecht?

Die Rechte aus einer angemeldeten Marke sind oftmals weitergehende als viele so meinen und denken. Theoretisch ist es tatsächlich möglich, dass eine Markenrechtsverletzung vorliegt, wenn im gewerblichen Bereich eine Olympia-Marke genutzt wird. Es ist auf der einen Seite zu begrüßen, dass das IOC und die deutschen Verbände die entsprechenden Vorgaben und Regeln offenlegen, auf der anderen Seite bleibt ein schaler Beigeschmack. Es geht bei Olympia schon lange nicht mehr um den Sport, sondern nur noch um das große Geld.

Stand: 29.07.2016

Es beraten Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke

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